Häufige Fragen zu "Fahrgastrechte"
Verfeinern Sie die Auswahl:
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort können Sie die Fahrt wie folgt fortsetzen:
- Auf der gleichen Strecke mit einem anderen Zug.
- Über eine andere Strecke.
- Zu einem späteren Zeitpunkt.
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort kann die Fahrt auf der gleichen Strecke, über eine andere Strecke oder zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.
Um Fahrgastrechts-Ansprüche geltend machen zu können, müssen Sie zusätzlich zum ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular Ihre Fahrkarte beilegen. Im Falle eines Handy-Tickets geben Sie bitte den Papierausdruck des PDFs Ihrer Fahrkarte (DIN A4-Format) mit ab.
Das PDF hängt Ihrer Buchungsbestätigungs-E-Mail an.
Alternativ können Sie über die Auftragssuche oder über Ihr Kundenkonto das Ticket bis zu 12 Monate im Nachhinein noch abrufen.
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort kann die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortgesetzt werden, die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt oder einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug genutzt werden.
Es werden Broschüren "Ihre Rechte als unser Fahrgast" in den Verkaufsstellen und an DB Informationen ausgelegt sowie hier zum Download verlinkt. Neben den Informationen, die wir hier auf bahn.de/fahrgastrechte sowie auf www.fahrgastrechte.info online bereitstellen, gibt es noch Aushänge in den Bahnhöfen und in den DB Reisezentren.
Außerdem stellt die DB ihre Beförderungsbedingungen unter www.bahn.de/agb und an DB-Automaten zur Verfügung. Zusätzlich gibt es eine speziell zu den Fahrgastrechten eingerichtete Servicehotline: 030 586020920.
Bei Zugverspätungen und Zugausfällen sind Ihre Rechte gesetzlich geregelt. Grundlage bildet hierbei die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Neufassung).
Fahrgastrechte gelten seit 2009 einheitlich im Eisenbahnverkehr in Deutschland und in Europa. Ihnen werden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen eingeräumt. Die Regelungen gelten ausschließlich für Entschädigungen im Bereich der Eisenbahnverkehrsleistungen (von der S-Bahn bis zum ICE).
Für Verspätungen, die bei U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen oder Taxi entstehen, besteht kein Entschädigungsanspruch.
Die Entschädigung erhalten Sie als Banküberweisung auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto.
Auf Wunsch stellen wir auch einen DB-Gutschein aus. Sie können diese Option in Ihrem Fahrgastrechteantrag entsprechend auswählen. Der Gutschein ist 3 Jahre gültig.
Bei Fällen mit Erstattungsansprüchen, z.B. bei Fahrtabbruch am Startbahnhof oder bei Zusatzbelegen wie Taxiquittungen oder Hotelrechnungen, sind wir verpflichtet, eine Geldauszahlung vorzunehmen. Eine Gutscheinausgabe ist in diesen Fällen nicht möglich.
Ja, auch in diesem Fall können Sie Ihren Antrag direkt an das Servicecenter Fahrgastrechte (SC FGR) stellen. Bitte beachten Sie hierbei Folgendes:
- Ihr Zug ist ausgefallen oder hatte eine Verspätung ab 60 Minuten? Ihr Antrag auf Entschädigung wird in diesem Fall direkt durch Interrail/Eurail bearbeitet. Wenn Sie Ihren Antrag an das SC FGR stellen, wird Ihr Anliegen daher ggf. an das Support-Team von Interrail/Eurail weitergeleitet. Zur abschließenden Bearbeitung benötigt Interrail/Eurail Ihre E-Mail-Adresse, bitte geben Sie diese dann gerne direkt in Ihrem Antrag mit an. Dadurch werden etwaige zusätzliche Anfragen nach fehlenden Daten/Angaben vermieden.
Alternativ können Sie Ihre Entschädigung auch direkt bei Interrail/Eurail beantragen. Dies geht bequem online unter https://www.interrail.eu/de/support/delay-compensation.
- Ihnen sind durch einen Zugausfall oder eine Zugverspätung Zusatzkosten (z.B. für ein alternatives Verkehrsmittel oder eine Übernachtung) entstanden? In diesem Fall wird Ihr Antrag auf Rückerstattung dieser Kosten direkt durch das SC FGR bearbeitet.
Bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust haben Sie die Möglichkeit, sich das Ticket direkt im DB Reisezentrum erstatten zu lassen und eine Auszahlung zu erhalten.
In folgenden Fällen erfolgt eine Bearbeitung des Antrags ausschließlich im Servicecenter Fahrgastrechte. Ihr in einem DB Reisezentrum eingereichter Antrag wird in diese Fällen immer zur Bearbeitung an das Servicecenter Fahrgastrechte weitergeleitet und Sie erhalten von dort eine Antwort.
- Sie möchten einen Antrag auf Entschädigung bei verspäteter Ankunft am Zielort stellen
- Sie sind Inhaber einer Zeitfahrkarte (z.B. Streckenzeitkarte, BahnCard 100, Quer-durchs-Land-Ticket, Länder-Ticket oder Deutschland-Ticket)
- Sie haben Fahrkarten für den grenzüberschreitenden Verkehr oder für ausländische Strecken, die jeweils bei der DB gekauft wurden (für die Bearbeitung der Entschädigung von Fahrkarten, die nicht von der DB ausgegeben wurden, ist immer die Bahn zuständig, welche die Fahrkarten ausgegeben hat)
- Sie möchten die Erstattung erforderlicher Aufwendungen aufgrund einer Verspätung beantragen
Der Kunde hat einen Entschädigungsanspruch für die gesamte Reisekette. Sobald der Kunde mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten seinen Zielbahnhof erreicht, hat er Anspruch auf eine Entschädigung, unabhängig davon, welcher Zug und welches Eisenbahnunternehmen die Verspätung verursacht hat. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde eine Fahrkarte für die Gesamtstrecke besitzt.
Für Verspätungen, die bei U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen oder Taxi entstehen, besteht kein Entschädigungsanspruch. Der Entschädigungsanspruch gilt ausschließlich für Eisenbahnverkehrsleistungen (von der S-Bahn bis zum ICE).
Umfasst die Fahrkarte auch die Berechtigung zur Nutzung von Bussen oder Schiffen, gilt der Entschädigungsanspruch ausschließlich für die Eisenbahnstrecke.
Liegen Ursache und Wirkung für die verspätete Ankunft des Fahrgastes hingegen außerhalb des Eisenbahnverkehrs (z.B. Verspätung von Bus oder Schiff, die Bestandteil der Fahrkarte sind), können keine Ansprüche für den Eisenbahnverkehr geltend gemacht werden.
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten an seinem Zielbahnhof darf der Fahrgast einen höherwertigen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Kunden mit einer Nahverkehrsfahrkarte müssen zunächst eine gültige Fernverkehrs-Fahrkarte beziehungsweise den Produktübergang bezahlen. Die entstehenden Aufwendungen kann der Kunde anschließend geltend machen.
Die Regelung gilt nicht für erheblich ermäßigte Fahrkarten - dazu zählen z.B. Länder-Tickets.
Das Fahrgastrechte-Formular wurde mit den Datenschutzbehörden abgestimmt und entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Es werden nur Informationen abgefragt, die für die Bearbeitung des Falles beziehungsweise die Entschädigung des Kunden benötigt werden.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung durch das Servicecenter Fahrgastrechte erhoben. Weitergehende Informationen, wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind freiwillig. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Abwicklungs- und Kontrollzwecke, sowie für die Plausibilitätsprüfung zwischen den beteiligten Unternehmen automatisiert erhoben, verarbeitet und genutzt, es sei denn, der Kunde hat der Nutzung zu Kundenbetreuungszwecken explizit zugestimmt.
Das formlose Schreiben muss alle relevanten Informationen zur Person des Kunden und zur Unregelmäßigkeit seiner Reise enthalten. Relevante Daten sind:
- Anschrift
- Datum der Reise
- Darstellung der geplanten Zugverbindung
- Angaben zum tatsächlichen Reiseverlauf
- ggf. Kontoverbindung
- Unterschrift
Datenschutzhinweis: Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Abwicklungs- und Kontrollzwecke, sowie für die Plausibilitätsprüfung zwischen den beteiligten Unternehmen automatisiert erhoben, verarbeitet und genutzt, es sei denn, der Kunde hat der Nutzung zu Kundenbetreuungszwecken explizit zugestimmt.
Nach den Fahrgastrechten haben die Kunden umfangreiche, einheitliche Entschädigungsansprüche gegenüber allen Eisenbahnunternehmen in Deutschland. Um den Kunden eine Vielzahl unterschiedlicher Abwicklungsunterlagen bei verschiedenen Unternehmen zu ersparen, haben die teilnehmenden Eisenbahnen ein Formular für alle Ansprüche aufgelegt.
Mit dem Fahrgastrechte-Formular erfragen wir vom Fahrgast ausschließlich die zur Bearbeitung seines Entschädigungsfalls benötigten Angaben:
- Wie war Ihr geplanter Reiseverlauf?
- Wie war Ihr tatsächlicher Reiseverlauf?
- In welcher Form wünschen Sie Ihre Entschädigung?
Somit unterstützt das Fahrgastrechte-Formular gleichzeitig die zügige Bearbeitung der Ansprüche, da Rückfragen zu fehlenden Daten vermieden werden.
Sie erhalten das Formular
- im Zug durch die Zugbegleiter im Fernverkehr beziehungsweise Kundenbetreuer im Nahverkehr
- an DB Informationen
- in DB Reisezentren und
- online
Die Zugbegleiter:innen im Fernverkehr/ Kundenbetreuer:innen im Nahverkehr bestätigen eine Verspätung ab 60 Minuten für den von ihnen verantworteten Zug per Zangenabdruck auf dem Formular.
Die Mitarbeiter:innen der DB Informationen und in den DB Reisezentren bestätigen eine Verspätung, wenn sie diese anhand vorliegender Daten überprüfen können. Die Bestätigung erfolgt durch das Anbringen eines Barcodes oder eines Stempelaufdrucks im vorgesehenen Feld des Formulars.
- Haben Sie im Zug, an einer DB Information oder im DB Reisezentrum Ihre Verspätung auf dem Fahrgastrechte-Formular bestätigt bekommen, können Sie Ihre Entschädigung in einem DB Reisezentrum oder einer DB Agentur erhalten. Hierzu müssen Sie Ihre Daten seine Bahnreise in das Formular eintragen und das ausgefüllte Formular mit Originalfahrkarte (ausgenommen Zeitfahrkarten) einreichen.
- Haben Sie keine Bestätigung seiner Verspätung auf dem Fahrgastrechte-Formular erhalten, oder möchten Sie nur eine Kopie Ihrer Fahrkarte einreichen, oder sind Sie Inhaber:in einer Zeitfahrkarte oder besitzen eine Fahrkarte im grenzüberschreitenden Verkehr, erhalten Sie Ihre Entschädigung ausschließlich über DB Dialog, Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main.
- Streckenzeitkarten/Zeitkarten werden ausschließlich über das Servicecenter Fahrgastrechte entschädigt. Dabei ist für jede Verspätung ein eigenes Formular einzureichen. Es ist ausreichend, eine Kopie der Zeitkarte beizufügen. Falls Ihre Fahrkarte keinen Preisaufdruck hat, legen Sie bitte einen Kostennachweis bei, z.B. in Form einer Rechnung (Ausnahme: BahnCard 100).
Die Erstattung erforderlicher Aufwendungen aufgrund einer Verspätung (z.B. Bus, Taxi, Hotel) können Sie ausschließlich beim Servicecenter Fahrgastrechte (DB Dialog, Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main) beantragen.
Dazu müssen neben der Fahrkarte oder einer Kopie der Fahrkarte die Originalbelege zu den entstandenen Aufwendungen eingesendet werden.
Die Formulare können in allen DB Reisezentren, in den Verkaufsstellen teilnehmender Eisenbahnunternehmen oder an DB Informationen abgegeben oder per Post zur Bearbeitung an das Servicecenter Fahrgastrechte gesendet werden:
DB Dialog
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Zu den detaillierten Informationen, welche Ansprüche Sie im Rahmen der Fahrgastrechte haben.
Sie haben ein Anliegen, das nichts mit einer Verspätung/einem Zugausfall zu tun hat, wie z.B. eine Leistungseinschränkung oder eine Anfrage zu einer Buchung? Informationen, Antworten auf häufige Fragen sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf
Die Verordnung (EU) 2021/782 sieht vor, dass Beschwerden innerhalb von 3 Monaten nach dem Vorfall eingereicht werden müssen. Bitte machen Sie Ihre fahrgastrechtlichen Ansprüche daher innerhalb dieser 3-Monats-Frist geltend.
Wir als DB agieren bis auf Weiteres kulant und werden die fahrgastrechtlichen Beschwerden auch nach Ablauf der 3-Monats-Frist annehmen und bearbeiten. Wir orientieren uns dabei an dem bisher bekannten 12-Monatszeitraum.
Grundsätzlich werden Entschädigungsanliegen immer von dem Eisenbahnunternehmen bearbeitet, das das Ticket ausgegeben hat. In der Regel erkennen Sie das ausgebende Eisenbahnunternehmen am Logo auf dem Ticket.
Zur Abwicklung der Entschädigungsansprüche hat die Deutsche Bahn gemeinsam mit den Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland ein einheitliches Verfahren eingeführt.
Hierbei ist das Servicecenter Fahrgastrechte (SC FGR) zentraler Dienstleister zur Bearbeitung der Entschädigungsanträge. Neben der Deutschen Bahn lassen zahlreiche weitere Eisenbahnunternehmen die fahrgastrechtlichen Ansprüche Ihrer Kund:innen im SC FGR bearbeiten. Wenn Sie wissen möchten, welche Eisenbahnunternehmen das genau sind, finden Sie hier eine Übersicht.
Wenn Sie ein Ticket an das SC FGR schicken, das von einem Eisenbahnunternehmen stammt, das nicht am gemeinsamen Verfahren teilnimmt, ist das kein Problem. In diesem Fall wird das SC FGR Ihr Anliegen selbstverständlich an die zuständige Bahn weiterleiten. Tipp: Um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen, wenden Sie sich am besten direkt an das jeweilige Eisenbahnunternehmen, das Ihr Ticket ausgegeben hat.
Wenn Sie mit einer Entscheidung des Servicecenter Fahrgastrechte nicht zufrieden sind, können Sie einen Widerspruch einlegen. Senden Sie den Widerspruch direkt an das Servicecenter Fahrgastrechte. Ihr Fall wird erneut geprüft.
Kontaktdaten Servicecenter Fahrgastrechte:
Telefon: 030 586020920
Adresse:
DB Dialog GmbH
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Sollten Sie auch mit der Bearbeitung Ihres Widerspruchs unzufrieden sein, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden.
Ja. Die Fahrgastrechte gelten auch im internationalen Verkehr vom Ausland nach Deutschland. Unabhängig davon, wer die Verspätung verursacht hat, gilt: für internationale Fahrkarten: Das Eisenbahnunternehmen, das die Fahrkarte ausgegeben hat, bearbeitet den Verspätungsfall.
In der Regel erhalten Sie innerhalb eines Monats per Post oder E-Mail eine Rückmeldung aus dem Servicecenter Fahrgastrechte. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer kann je nach Komplexität des Falls und dem generellen Antragaufkommen im Servicecenter variieren.
Grundsätzlich empfehlen wir die Nutzung der bestehenden Antragswege wie den digitalen Fahrgastrechte-Antrag oder das Fahrgastrechte-Formular.
Wenn Sie dennoch das EU-Antragsformular für Erstattungen und Entschädigungen nutzen, folgen Sie bitte den entsprechenden Anleitungen und Hinweisen auf dem Formular. Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular inklusive aller notwendigen Tickets und Belege an:
Postalisch:
DB Dialog GmbH
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Deutschland
oder per E-Mail: kundendialog@bahn.de | Bitte in der Betreffzeile (wenn möglich) folgendes angeben: Fahrgastrechte: EU-Antragsformular
Alternativ können Sie das Formular auch in einem DB Reisezentrum abgeben.
Bitte beachten Sie Folgendes hinsichtlich der Bearbeitung Ihres Antrags im Servicecenter Fahrgastrechte:
- Wenn Sie die deutschsprachige Variante des EU-Antragsformulars genutzt haben, erhalten Sie Ihre Antwort auf Deutsch. Wenn Sie eine andere verfügbare Sprachvariante genutzt haben, erhalten Sie Ihre Antwort auf Englisch.
- Die Entschädigung erhalten Sie in der Regel als Banküberweisung auf das im Antrag angegebene Konto. Wichtig: Eine Auszahlung auf ein anderes Konto (PayPal oder Apple Pay usw.) ist nicht möglich.
Auf Wunsch stellen wir auch einen DB-Gutschein aus. Der Gutschein ist 3 Jahre gültig. Bei Fällen mit Erstattungsansprüchen, z.B. bei Fahrtabbruch am Startbahnhof oder bei Zusatzbelegen wie Taxiquittungen oder Hotelrechnungen, sind wir verpflichtet, eine Geldauszahlung vorzunehmen. Eine Gutscheinausgabe ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Wenn Sie in Ihrem Kundenkonto eingeloggt sind, können Sie nach dem ersten Reisetag im Bereich "Meine Reisen" unter "Vergangene Reisen" die betreffende Fahrt auswählen und in der Detailansicht Ihrer gebuchten Reise eine Entschädigung beantragen. Es erscheint ein Formular, in das Sie alle relevanten Informationen schnell und bequem eingeben können. Sie müssen keine Zugnummern heraussuchen oder Fahrkarten einreichen.
Sollten Sie eine BahnCard 100 nutzen, haben Sie in Ihrem Profil ebenfalls die Möglichkeit, direkt eine Entschädigung zu beantragen.
Für Einzelfahrkarten gilt: Ab 60 Minuten Verspätung an Ihrem Zielbahnhof erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung jeweils auf Grundlage des für die Hin- bzw. Rückfahrt entrichteten Fahrpreises berechnet. Wenn der Fahrpreis für die Hin- und Rückfahrt gesamthaft ausgewiesen ist, wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet.
Für Zeitfahrkarten des Nah- und Fernverkehrs gilt: ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof erhalten Sie folgende pauschale Entschädigung:
- Zeitfahrkarten des Fernverkehrs: 5 Euro (2. Klasse), 7,50 Euro (1. Klasse)
- Zeitfahrkarten des Nahverkehrs: 1,50 Euro (2. Klasse), 2,25 Euro (1. Klasse)
- BahnCard 100: 10 Euro (2. Klasse), 15 Euro (1. Klasse)
Insgesamt werden maximal 25 Prozent des Zeitfahrkartenwertes entschädigt.
Sie haben zudem die Möglichkeit, Verspätungsfälle ab 20 Minuten zu addieren und gesammelt einzureichen. Die zu addierenden Verspätungsfälle müssen dabei innerhalb des Geltungszeitraums der Zeitfahrkarte liegen.
Bitte beachten Sie: Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt.
Bei Tickets mit Zugbindung (Sparpreisen) ist diese Zugbindung in folgenden Fällen aufgehoben:
- Bei erwartbarer Verspätung am Zielort von:
- mindestens 20 Minuten bei nationalen Reisen
- mindestens 60 Minuten bei internationalen Reisen
- Bei Zugausfall
- Bei Haltausfall
- Wenn Sie durch Verschulden der DB Ihren Anschlusszug nicht erreichen
- Wenn es durch eine Fahrplanänderung zu einer verfrühten Abfahrt des Zuges kommt
Zugbindung aufgehoben bedeutet:
- Für Reisen mit Fernverkehr-Tickets: Sie können mit Ihrem ursprünglichen Ticket alle DB Fernverkehrszüge (ICE, IC/EC) und Nahverkehrszüge (RE, RB, IRE, S-Bahnen) nutzen.
- Für Reisen mit Fahrkarten des Nahverkehrs: Sie können einen anderen Nahverkehrszug nutzen. Bei Nutzung eines höherwertigen Zugs (z.B. IC/EC, ICE) müssen Sie ein zusätzliches Ticket kaufen. Die Kosten können Sie über das Servicecenter Fahrgastrechte erstatten lassen. Diese Regelung gilt nicht für erheblich ermäßigte Fahrkarten (z.B. Deutschland-Ticket, Länder-Tickets).
- Sie können eine spätere Verbindung Ihrer Wahl nutzen (z.B. später am selben Reisetag, einen Tag später oder auch erst in drei Wochen. Dies ist bis zu einem Jahr nach ursprünglichem Reisedatum möglich).
- Für Reisen im Fernverkehr können Sie auch eine frühere Verbindung am selben Reisetag nehmen.
- Sie haben freie Wahl der Reiseroute. Die Reise zum auf der Fahrkarte angegebenen Zielort kann also auch über eine andere Strecke führen.
- Innerhalb Deutschlands benötigen Sie keine zusätzliche Bescheinigung zur Aufhebung der Zugbindung. Sie können sich aber auf expliziten Wunsch eine Bescheinigung ausstellen lassen (z.B. im Zug, im Reisezentrum oder an der DB Information).
Bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten oder mehr bei nationalen Reisen bzw. von 60 Minuten oder mehr bei internationalen Reisen am Zielbahnhof
Ihrer Fahrkarte können Sie:
- bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt die Fahrt auf der gleichen Strecke oder auf einer anderen Strecke fortsetzen
- die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen
- andere, nicht reservierungspflichtige Züge nutzen (eine ggf. erforderliche Fahrkarte müssen Sie zunächst bezahlen und können Sie sich anschließend erstatten lassen; erheblich ermäßigte Fahrkarten können davon ausgenommen sein*)
Bei Fahrkarten mit Zugbindung (z. B. Sparpreis) ist diese automatisch aufgehoben. Was bedeutet aufgehobene Zugbindung?
- Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen, aber einen höherwertigen Zug (z.B. Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, dann müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte bezahlen. Anschließend können Sie sich die Kosten über das Servicecenter Fahrgastrechte erstatten lassen. Diese Regelung gilt nicht bei erheblich ermäßigten Fahrkarten (z.B. Deutschland-Ticket, Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket).
Wird wegen eines Zugausfalls oder einer -verspätung eine Übernachtung erforderlich oder ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden Ihnen angemessene Übernachtungskosten erstattet.
Voraussetzung ist, dass das Eisenbahnunternehmen keine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt und Sie mit dem Eisenbahnunternehmen aus von diesem zu vertretenden Gründen nicht in Kontakt treten können (Kontaktaufnahme vor Ort mit DB Verkaufsstelle, DB Information oder Personal des genutzten Zuges).
Stellt Ihnen das Eisenbahnunternehmen eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung, hat dies Vorrang vor einer selbstorganisierten Alternative. Sollten Sie in diesem Fall dennoch selbst eine Übernachtung organisieren, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten hierfür.
Die Verordnung (EU) 2021/782 (Artikel 19 Abs. 10) sieht vor, dass Eisenbahnverkehrsunternehmen in bestimmten Fällen keine Entschädigung bei Verspätungen zahlen müssen.
Zum einen sind dies außergewöhnliche Umstände, wie z.B. große Naturkatastrophen. Ein gewöhnliches Unwetter fällt nicht unter diese Kategorie. Daher werden Sie in der Regel auch in Zukunft in vollem Umfang bei Verspätungen eine Entschädigung im Rahmen der Fahrgastrechte erhalten.
Zum anderen sind dies Umstände, die durch das Verhalten eines Dritten hervorgerufen werden. Darunter fallen z.B. Betreten der Gleise, Kabeldiebstahl, Polizeieinsätze oder Bombenentschärfungen. In solchen Fällen behalten sich das Eisenbahnverkehrsunternehmen vor, gemäß der Verordnung keine Entschädigung bei Verspätungen zu zahlen.
Streik zählt explizit nicht zu den in der Verordnung genannten Fällen. Im Streikfall erhalten Sie daher wie bisher im Rahmen der Fahrgastrechte Ihre vollumfängliche Entschädigung.
Wenn Sie mehrere Fahrkarten für Ihre Reise nutzen, stellt jede Fahrkarte einen eigenständigen Beförderungsvertrag dar. Etwaige fahrgastrechtliche Ansprüche werden in diesem Fall nicht für die gesamte Reise, sondern für jede Fahrkarte separat ermittelt.
Anders ist es, wenn Sie für Ihre Reise nur eine Fahrkarte haben. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Entschädigung für die gesamte Reisekette, auch wenn Züge verschiedener Eisenbahnunternehmen genutzt werden.
Bei einer Verspätung von mindestens 20 Minuten:
- Zugbindung aufgehoben: Sie können einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.
- Flexible Weiterfahrt: Sie können die Fahrt bei nächster Gelegenheit oder auch zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.
- Ticketgültigkeit: Ihr Ticket gilt weiterhin für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung.
Bei Nutzung eines höherwertigen Zuges:
- Zusatzticket erforderlich: Bei Nutzung eines höherwertigen Zugs (z.B. IC/EC, ICE) müssen Sie ein zusätzliches Ticket kaufen.
- Kostenrückerstattung: Die Kosten können Sie über das Servicecenter Fahrgastrechte erstatten lassen. Diese Regelung gilt nicht für erheblich ermäßigte Fahrkarten (z.B. Deutschland-Ticket, Länder-Tickets).
Recht auf andere Verkehrsmittel bei fehlender Information:
- Keine Information innerhalb von 100 Minuten: Wenn das Eisenbahnunternehmen Sie nicht innerhalb von 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit eines verspäteten oder ausgefallenen Zuges oder eines verpassten Anschlusses über Ihre Weiterreisemöglichkeiten informiert, dürfen Sie mit anderen Verkehrsmitteln (z.B. Flixtrain, Nightjet, Reisebus) weiterfahren.
- Kostenrückerstattung: Notwendige, angemessene und zumutbare Kosten werden Ihnen über das Servicecenter Fahrgastrechte erstattet.
Taxis, Flugzeug, Privatabholung: Die Kosten für Taxis, Flugzeugtickets oder Privatabholungen werden nicht erstattet.
Die Kosten werden bis maximal 120 Euro erstattet, wenn:
- Ihre planmäßige Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr liegt und
- eine Verspätung von mindestens 60 Minuten erwartet wird.
Auch bei Zugausfall gilt dies, wenn es die letzte geplante Verbindung des Tages ist und der Zielbahnhof ohne anderes Verkehrsmittel nicht bis 24 Uhr erreicht werden kann.
Voraussetzung:
- Kein anderes Verkehrsmittel wird vom Eisenbahnunternehmen gestellt.
- Kontaktaufnahme mit dem Eisenbahnunternehmen vor Ort (DB Verkaufsstelle, DB Information oder Zugpersonal) ist nicht möglich.
Wenn das Eisenbahnunternehmen ein Ersatzverkehrsmittel stellt, hat dies Vorrang.
Die 120-Euro-Grenze gilt nicht bei Hilfeleistung gemäß Artikel 20 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Verordnung (EU) 2021/782.
Grundsätzlich gelten die Fahrgastrechte auch in den Eisenbahnverkehren der Verbünde (z.B. bei S-Bahnen, RE oder RB). Für Verspätungen, die bei U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen oder Taxi entstehen, besteht kein Entschädigungsanspruch.
Es ist den Verbünden zudem freigestellt, weitergehende Regelungen zu treffen.
Die Zuständigkeit für die Abwicklung der Fahrgastrechte regelt jeder Verbund individuell. Inhaber von Fahrkarten eines Verkehrsverbundes sollten sich beim jeweiligen Verbund nach den dort gültigen Regelungen zu Fahrgastrechten erkundigen.
Sie können Ihre Entschädigung auf folgende Weise beantragen:
Digital im Kundenkonto
Bedingungen
- Das Ticket muss im Kundenkonto gekauft oder hinterlegt sein.
- Dies kann auch für eine BahnCard 100 oder eine andere Streckenzeitkarte gelten.
Für Einzelfahrkarten
- Loggen Sie sich in Ihr Kundenkonto ein.
- Gehen Sie auf „Meine Reisen“ (bahn.de) oder „Reisen“ (DB Navigator).
- Wählen Sie „Vergangene Reisen“ und dann das entsprechende Ticket.
- Klicken Sie auf „Entschädigung beantragen“ (bahn.de) oder im DB Navigator auf „Weitere Aktionen“ und dann „Entschädigung beantragen“.
- Folgen Sie den weiteren Anweisungen.
Für BahnCard 100
- Gehen Sie im Kundenkonto auf „BahnCard“.
- Klicken Sie bei der BahnCard auf „Optionen“ und dann auf „Entschädigung beantragen“.
- Folgen Sie den weiteren Anweisungen.
Für Zeitfahrkarten
- Gehen Sie auf „Zeitkarten & Abos“.
- Wählen Sie die entsprechende Zeitfahrkarte aus.
- Klicken Sie auf „Entschädigung beantragen“ und folgen Sie den weiteren Schritten.
Mit dem Fahrgastrechte-Formular
Erhalt des Formulars:
- Beim Servicepersonal im Zug, an der DB Information oder im DB Reisezentrum.
- Als PDF zum Herunterladen.
Ausfüllen des Formulars:
- Füllen Sie das Formular Schritt für Schritt aus.
- Legen Sie alle erforderlichen Belege bei (Fahrkarte oder Fahrkartenkopie, ggf. Kostennachweis).
Einsendung des Formulars:
- Per Post an:
DB Dialog GmbH
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Deutschland - Alternativ: Abgabe in einem DB Reisezentrum oder Verkaufsstelle.
Wenn Ihnen aufgrund einer Verspätung oder eines Zugausfalls zusätzliche Kosten (z.B. für eine Übernachtung oder ein weiteres Verkehrsmittel) entstanden sind, können Sie diese direkt mit Ihrem regulären Fahrgastrechteantrag mit beantragen. Dies geht sowohl im digitalen Antrag als auch mit dem Fahrgastrechte-Formular.
Vorgehen im digitalen Antrag im Kundenkonto:
- Gehen Sie innerhalb des digitalen Antrags zu dem Feld "Durch die Verspätung hatte ich zusätzliche Ausgaben | Ich konnte meine Reservierung nicht nutzen".
- Klicken Sie dieses Feld an und folgen Sie den weiteren Schritten.
- Machen Sie die erforderlichen Angaben zu den Belegen, die Sie einreichen wollen, und laden Sie die Belege hoch.
- Halten Sie Bild- oder PDF-Dateien bereit, die gut lesbar und vollständig sind.
Vorgehen mit dem Fahrgastrechte-Formular:
-
Füllen Sie alle notwendigen Angaben zu Ihrer Reise im Fahrgastrechte-Formular aus.
-
Legen Sie die weiteren Belege (Rechnungen, Quittungen etc.) im besten Fall im Original bei.
-
Senden Sie alle Unterlagen an folgende Adresse:
DB Dialog GmbH
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Deutschland
Alternativ können Sie die Unterlagen in einem DB Reisezentrum oder Ihrer Verkaufsstelle abgeben.
Wichtige Hinweise:
- Bewahren Sie die Originalbelege mindestens bis zur abschließenden Bearbeitung Ihres Antrags auf.
- Achten Sie darauf, dass die Belegdateien vollständig und gut lesbar sind. Unvollständige oder schlecht lesbare Dateien können die Bearbeitung verzögern. In diesem Fall müssen Sie die Originalbelege eventuell per Post nachreichen.
Ja, wenn reservierte Plätze nicht bereitgestellt wurden oder wegen Zugverspätung nicht genutzt werden konnten, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung des Reservierungsentgelts. Das gilt für Sitz- und Fahrradstellplätze.
Vorgehen im digitalen Antrag im Kundenkonto
- Ticket zur Reise im Kundenkonto auswählen und Online-Antrag starten.
- Bei „Verspätung unter 60 Minuten“ markieren.
- Im nächsten Schritt „Ich konnte meine Reservierung nicht nutzen“ auswählen.
- Den weiteren Schritten folgen.
Schriftlicher Antrag
Alternativ können Sie die Rückzahlung formlos schriftlich beantragen:
DB Dialog GmbH
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Wenn der Beantragungsbutton für Fahrgastrechte bei einem Auftrag nicht eingeblendet ist, gibt es folgende mögliche Erklärungen:
- Das Reisedatum für die Buchung liegt in der Zukunft, daher können noch keine Fahrgastrechte geltend gemacht werden. Sobald das Gültigkeitsdatum der Buchung erreicht ist, wird der Button eingeblendet und Sie können Ihre Fahrgastrechte beantragen.
- Sie haben bereits Entschädigung für diese Buchung beantragt. Eine erneute Beantragung ist daher nicht möglich.
- Ihre Fahrkarte wurde storniert, daher können keine Fahrgastrechte beantragt werden.
Die Antragsfrist wurde überschritten. Ansprüche können Sie bis spätestens 1 Jahr nach Ablauf der Geltungsdauer der zugehörigen Fahrkarte geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie keine Entschädigung mehr beantragen.
Nein, den Bearbeitungsstand Ihres digitalen Fahrgastrechteantrags können Sie in Ihrem Kundenkonto nicht einsehen.
Nachdem Sie Ihren Antrag abgeschickt haben, erhalten Sie eine Antragsbestätigung mit Ihrer individuellen Fall-ID und eine Eingangsbestätigung per E-Mail (sofern gewünscht). Innerhalb eines Monats erhalten Sie in der Regel per Post oder E-Mail eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag.
In Ihrem Kundenkonto sehen Sie nur, dass ein Fahrgastrechteantrag eingereicht wurde, und finden dort auch die Fall-ID.
Die Fall-ID ist eine Referenznummer. Jeder eingereichte Fahrgastrechteantrag erhält eine Fall-ID, die eine eindeutige Zuordnung ermöglicht.
Wenn Sie Ihren Entschädigungsanspruch digital einreichen, erhalten Sie direkt nach dem Absenden des Antrags bereits Ihre Fall-ID. Diese können Sie z.B. der Bestätigungs-E-Mail oder auch im Kundenkonto bei der Reise selbst sehen.
Die Fall-ID ist auch im abschließenden Schreiben, das Sie vom Servicecenter Fahrgastrechte erhalten, aufgeführt. Bei einer Banküberweisung wird diese Nummer ebenfalls als Referenz angegeben.
Wenn Sie in Ihrem DB Kundenkonto eingeloggt sind, können Sie nach dem ersten Reisetag in der Detailansicht Ihrer gebuchten Reise im DB Navigator die betreffende Fahrt auswählen und im Aktionsfeld "Weitere Aktionen" eine Entschädigung beantragen. Es erscheint ein Formular, in das Sie alle relevanten Informationen schnell und bequem eingeben können. Sie müssen keine Zugnummern heraussuchen oder Fahrkarten einreichen.
Sollten Sie eine BahnCard 100 nutzen, haben Sie in Ihrem Profil ebenfalls die Möglichkeit, direkt eine Entschädigung zu beantragen