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Wann darf ich einen höherwertigen Zug benutzen?

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten an seinem Zielbahnhof darf der Fahrgast einen höherwertigen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Kunden mit einer Nahverkehrsfahrkarte müssen zunächst eine gültige Fernverkehrs-Fahrkarte  beziehungsweise den Produktübergang bezahlen. Die entstehenden Aufwendungen kann der Kunde anschließend geltend machen.

Die Regelung gilt nicht für erheblich ermäßigte Fahrkarten - dazu zählen z.B. Länder-Tickets.