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Wer darf auf dem Fahrgastrechte-Formular die Verspätung bestätigen?

Die Zugbegleiter:innen im Fernverkehr/ Kundenbetreuer:innen im Nahverkehr bestätigen eine Verspätung ab 60 Minuten für den von ihnen verantworteten Zug per Zangenabdruck auf dem Formular.

Die Mitarbeiter:innen der DB Informationen und in den DB Reisezentren bestätigen eine Verspätung, wenn sie diese anhand vorliegender Daten überprüfen können. Die Bestätigung erfolgt durch das Anbringen eines Barcodes oder eines Stempelaufdrucks im vorgesehenen Feld des Formulars.