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Welche Entschädigung erhalte ich, wenn mein Zug verspätet am Zielbahnhof ankommt?

Für Einzelfahrkarten gilt: Ab 60 Minuten Verspätung an Ihrem Zielbahnhof erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung jeweils auf Grundlage des für die Hin- bzw. Rückfahrt entrichteten Fahrpreises berechnet. Wenn der Fahrpreis für die Hin- und Rückfahrt gesamthaft ausgewiesen ist, wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet. 

Für Zeitfahrkarten des Nah- und Fernverkehrs gilt: ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof erhalten Sie folgende pauschale Entschädigung:

  • Zeitfahrkarten des Fernverkehrs: 5 Euro (2. Klasse), 7,50 Euro (1. Klasse)
  • Zeitfahrkarten des Nahverkehrs: 1,50 Euro (2. Klasse), 2,25 Euro (1. Klasse)
  • BahnCard 100: 10 Euro (2. Klasse), 15 Euro (1. Klasse)

Insgesamt werden maximal 25 Prozent des Zeitfahrkartenwertes entschädigt.

Sie haben zudem die Möglichkeit, Verspätungsfälle ab 20 Minuten zu addieren und gesammelt einzureichen. Die zu addierenden Verspätungsfälle müssen dabei innerhalb des Geltungszeitraums der Zeitfahrkarte liegen.

Bitte beachten Sie: Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt.