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Ich konnte meine Reservierung nicht nutzen, kann ich diese auch im Rahmen der Fahrgastrechte einreichen?

Ja, wenn reservierte Plätze nicht bereitgestellt wurden oder wegen Zugverspätung nicht genutzt werden konnten, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung des Reservierungsentgelts. Das gilt für Sitz- und Fahrradstellplätze.

Vorgehen im digitalen Antrag im Kundenkonto

  • Ticket zur Reise im Kundenkonto auswählen und Online-Antrag starten.
  • Bei „Verspätung unter 60 Minuten“ markieren.
  • Im nächsten Schritt „Ich konnte meine Reservierung nicht nutzen“ auswählen.
  • Den weiteren Schritten folgen.

Schriftlicher Antrag

Alternativ können Sie die Rückzahlung formlos schriftlich beantragen:

DB Dialog GmbH
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main