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Was mache ich, wenn mein Zug ausfällt oder eine erhebliche Verspätung am Zielbahnhof zu erwarten ist?

Bei einer erwarteten Verspätung am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte von 

  • mindestens 20 Minuten bei nationalen Reisen 
  • oder mindestens 60 Minuten bei internationalen Reisen 

können Sie:

  • Die Fahrt fortsetzen: Sie können die Fahrt bei nächster Gelegenheit auf der gleichen Strecke oder auf einer anderen Strecke fortsetzen.
  • Die Fahrt verschieben: Sie können die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt auf der gleichen Strecke oder auf einer anderen Strecke fortsetzen.
  • Andere Züge nutzen: Sie können andere, nicht reservierungspflichtige Züge nutzen. Sollte eine Fahrkarte erforderlich sein, müssen Sie diese zunächst bezahlen und können sie sich anschließend erstatten lassen. Erheblich ermäßigte Fahrkarten können davon ausgenommen sein.

Bei internationalen Reisen ist Folgendes zu beachten:

  • Wählen Sie bitte nur Züge derselben Beförderer, die Sie ursprünglich gebucht hatten (z.B. DB, SNCF, ÖBB, etc.).
  • Falls Sie einen reservierungspflichtigen Zug gebucht hatten (durch ein „R"-Symbol an der Zugnummer im Fahrplan gekennzeichnet), ist Ihre bisherige Sitzplatzreservierung nur für den ursprünglich gebuchten Zug gültig. Wenn Sie einen anderen Zug nehmen, können Sie für diesen einen neuen Sitzplatz kostenpflichtig selbst hier oder im DB Navigator buchen und die Kosten Ihrer ursprünglichen nicht genutzten Sitzplatzreservierung im Servicecenter Fahrgastrechte zur Erstattung einreichen. Alternativ erhalten Sie eine neue Sitzplatzreservierung kostenfrei in einem DB Reisezentrum.

Hinweis: Bei Fahrkarten mit Zugbindung (z. B. Sparpreisen) ist diese automatisch aufgehoben. 

Was bedeutet Zugbindung aufgehoben?

Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen, aber einen höherwertigen Zug (z.B. Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, dann müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte bezahlen. Anschließend können Sie sich die Kosten über das Servicecenter Fahrgastrechte erstatten lassen. Diese Regelung gilt nicht bei erheblich ermäßigten Fahrkarten (z.B. Deutschland-Ticket, Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket).