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In welchen Fällen ist die Zugbindung aufgehoben und was bedeutet das?

Bei Tickets mit Zugbindung (Sparpreisen) ist diese Zugbindung in folgenden Fällen aufgehoben:

  • Bei erwartbarer Verspätung am Zielort von:
  • mindestens 20 Minuten bei nationalen Reisen
  • mindestens 60 Minuten bei internationalen Reisen
  • Bei Zugausfall
  • Bei Haltausfall
  • Wenn Sie durch Verschulden der DB Ihren Anschlusszug nicht erreichen
  • Wenn es durch eine Fahrplanänderung zu einer verfrühten Abfahrt des Zuges kommt

Zugbindung aufgehoben bedeutet:

  • Für Reisen mit Fernverkehr-Tickets: Sie können mit Ihrem ursprünglichen Ticket alle DB Fernverkehrszüge (ICE, IC/EC) und Nahverkehrszüge (RE, RB, IRE, S-Bahnen) nutzen.
  • Für Reisen mit Fahrkarten des Nahverkehrs: Sie können einen anderen Nahverkehrszug nutzen. Bei Nutzung eines höherwertigen Zugs (z.B. IC/EC, ICE) müssen Sie ein zusätzliches Ticket kaufen. Die Kosten können Sie über das Servicecenter Fahrgastrechte erstatten lassen. Diese Regelung gilt nicht für erheblich ermäßigte Fahrkarten (z.B. Deutschland-Ticket, Länder-Tickets).
  • Sie können eine spätere Verbindung Ihrer Wahl nutzen (z.B. später am selben Reisetag, einen Tag später oder auch erst in drei Wochen. Dies ist bis zu einem Jahr nach ursprünglichem Reisedatum möglich).
  • Für Reisen im Fernverkehr können Sie auch eine frühere Verbindung am selben Reisetag nehmen.
  • Sie haben freie Wahl der Reiseroute. Die Reise zum auf der Fahrkarte angegebenen Zielort kann also auch über eine andere Strecke führen.
  • Innerhalb Deutschlands benötigen Sie keine zusätzliche Bescheinigung zur Aufhebung der Zugbindung. Sie können sich aber auf expliziten Wunsch eine Bescheinigung ausstellen lassen (z.B. im Zug, im Reisezentrum oder an der DB Information).