Häufige Fragen zu "Tickets & Angebote"
Verfeinern Sie die Auswahl:
Was kann ich tun, wenn ich meine BahnCard verloren habe? Wie kann ich die BahnCard verlängern oder upgraden bzw. downgraden?
Die BahnCard 100 kostet
- in der Einmalzahlung 4.550 Euro für die 2. Klasse und 7.714 Euro für die 1. Klasse
Ja, mit der BahnCard 100 erhalten Sie Ermäßigungen.
- Sie bekommen 100 % Rabatt auf den deutschen Streckenanteil beim Flexpreis Europa, außer in Fernverkehrszügen nach Frankreich und Belgien.
- Sie erhalten 25 % Rabatt auf den deutschen Streckenanteil beim Super Sparpreis Europa und Sparpreis Europa, ausgenommen sind Frankreich und Belgien.
Inhabende einer BahnCard 100 können für Fahrten im grenzüberschreitenden Kooperationsverkehr nach Frankreich sowie für Fahrten im ICE nach/von Brüssel relationsabhängige Festpreise nutzen.
DB Navigator:
Sollten Sie Ihr Handy-Ticket nicht mehr sehen, können Sie es jederzeit unter "Reisen" mit der Abonummer aus Ihrer Aktivierungsmail neu hinzufügen.
Bitte beachten Sie: Bei einer Neubestellung des Abos entstehen Ihnen weitere Kosten für den neuen Abovertrag.
Aboportal bei iOS-Geräten:
Aktuell gibt es Probleme bei der Nutzung von iOS-Geräten im Aboportal. An der Lösung wird bereits gearbeitet. Fügen Sie das Ticket daher direkt im DB Navigator hinzu:
- Öffnen Sie "Reisen".
- Tippen Sie auf "+" (oben rechts im Bildschirm).
- Geben Sie die Ticketinformationen (Abonummer und Nachname) ein.
Ihre Abo-/Vertragsnummer finden Sie auch im Buchungstext auf Ihrem Kontoauszug.
Bund und Länder haben entschieden, das Deutschland-Ticket als Abonnement anzubieten. Es ist bundesweit gültig und ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum.
Das Deutschland-Ticket kostet zurzeit 49 Euro pro Monat (ausgenommen sind verschiedene Varianten, wie z.B. das Deutschland-Ticket als Jobticket).
Ab 1. Januar 2025 kostet das Deutschland-Ticket 58 Euro pro Monat. Dies wurde von den Verkehrsministerinnen und Verkehrsministern von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen.
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihr Deutschland-Ticket zum neuen Preis von 58 Euro/Monat behalten oder kündigen möchten. Wir benötigen Ihre Rückmeldung bis zum 30. November 2024. Sie können uns Ihre Entscheidung über zwei Wege mitteilen:
1. Im Aboportal
Loggen Sie sich mit Ihrem bahn.de-Account ein und rufen Sie Ihr Deutschland-Ticket auf. Klicken Sie auf den Button „Vertragsänderung zustimmen“, um alle Informationen zu den Änderungen nachzulesen. Hier können Sie der Fortführung Ihres Abonnements zum neuen Preis und den geänderten Tarifbedingungen entweder zustimmen oder die Fortführung ablehnen. Lehnen Sie ab, kündigen Sie automatisch Ihr Deutschland-Ticket zum 31. Dezember 2024.
2. Im DB Navigator
Öffnen Sie den DB Navigator und Ihr Deutschland-Ticket mit dem sichtbaren QR-Code. Klicken Sie ganz unten auf der Seite auf die Menüauswahl mit den drei Punkten. Wählen Sie „Vertragsänderungen zustimmen“ aus. Wenn Sie den Button nicht sehen können, wählen Sie bitte „zum Aboportal“ aus. Sie werden direkt in das Aboportal weitergeleitet. Dort können Sie den neuen Tarifbedingungen zustimmen oder diese ablehnen.
Bitte beachten Sie: Zustimmen kann nur die Vertragspartnerin oder der Vetragspartner, das ist die bestellende Person des Abos. Wenn Sie das Deutschland-Ticket nutzen, aber jemand anders es für Sie bestellt hat, machen Sie diese bestellende Person bitte darauf aufmerksam, dass sie bis zum 30. November 2024 der Preisanpassung zustimmt, damit Sie Ihr Ticket auch 2025 weiter nutzen können.
Sollten Sie der Preiserhöhung nicht zustimmen oder sich nicht fristgerecht zurückmelden, müssen wir Ihr Deutschland-Ticket Abonnement mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 leider kündigen. Sie müssen nichts weiter tun, Ihr Deutschland-Ticket Abonnement endet zum Ende des Jahres 2024 und es entstehen keine Kosten für Sie. Bitte beachten Sie, dass Sie dann ab dem 1. Januar 2025 Ihr Deutschland-Ticket nicht mehr nutzen können.
Sollten Sie die Frist zum 30. November 2024 verpasst haben oder möchten Sie Ihr Abo doch fortsetzen, wählen Sie im Aboportal oder im DB Navigator den Menüpunkt "Abo reaktivieren“ aus. Diese Funktion ist nur bis zum eingetragenen Kündigungsdatum 31. Dezember 2024 aktiviert. So lange hat Ihr Abo den Status "Kündigung eingeleitet”. Wenn Sie das Abo reaktivieren, erneuern wir Ihr Deutschland-Ticket-Abo zu den neuen Konditionen, d.h. insbesondere zum neuen Preis.
Die verschiedenen Angebote zu Verbundabonnements finden Sie auf bahn.de/pendler oder über die Fahrplanauskunft, nach Eingabe Ihrer Fahrtstrecke, auf bahn.de.
Ihr Deutschland-Ticket können Sie jederzeit selbstständig, innerhalb der geltenden Kündigungsfristen, über das Aboportal oder im DB Navigator kündigen.
- Online: Auf bahn.de oder über die App DB Navigator.
- Vor Ort: In DB Reisezentren deutschlandweit.
- Andere Anbieter: Viele Verkehrsunternehmen bieten das Ticket auch in ihren Vertriebskanälen an.
Bitte beachten: Aufgrund unterschiedlicher Vertriebsverträge kann es vorkommen, dass ein Sofortverkauf im DB Reisezentrum nicht immer möglich ist.
Wenn Sie Ihr Deutschland-Ticket über einen Vertriebskanal der DB gekauft haben, können Sie das Ticket über die Ihnen bei der Buchung zugeteilte Auftragsnummer in die App DB Navigator zu laden.
In die App DB Navigator können mehrere Deutschland-Tickets hinzugefügt werden.
Beim 9-Euro-Ticket handelte es sich um eine temporär eingeführte Monatskarte, die für die Sommermonate Juni, Juli und August 2022 zu einem Pauschalpreis von jeweils 9 Euro erworben werden konnte. Das Deutschland-Ticket wird hingegen ein dauerhaft erhältliches Abonnement sein.
Ja, das Deutschland-Ticket ist als Abonnement mit monatlicher Zahlweise erhältlich.
Das Deutschland-Ticket können Sie auch als Jobticket zu bundesweit einheitlichen Bedingungen kaufen. Wenn der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis pro Monat und Ticket leistet, kann das Deutschland-Ticket als Jobticket mit einem Rabatt von maximal fünf Prozent auf den Ausgabepreis (49 Euro) ausgegeben werden. Bitte informieren Sie sich hierzu im Personalbereich Ihres Unternehmens.
Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden. Solange Sie Ihr Deutschland-Ticket nutzen möchten, müssen Sie dieses nicht erneuern.
Sie können das Deutschland-Ticket-Abo bis zum 10. eines Monats zum Monatsende kündigen.
Möglichkeiten zur Kündigung:
- Nutzen Sie unser Aboportal.
- Nutzen Sie die Funktion „Abo kündigen“ im DB Navigator unterhalb Ihres Handy-Tickets.
- Alternativ: Nutzen Sie das Kündigungsformular.
Die BahnCard 100 inklusive Deutschland-Ticket beantragen:
- Die BahnCard 100 bequem online bestellen und bundesweit im Nah- und Fernverkehr unbegrenzt reisen.
- Die BahnCard 100 als Plastikkarte in ca. 2 Wochen per Post erhalten.
- Die BahnCard 100 dient gleichzeitig als Deutschland-Ticket.
Wichtig: Der 1. Geltungstag der BahnCard 100 muss mindestens 14 Tage in der Zukunft liegen. Für sofortige Nutzung empfehlen wir den Kauf im Reisezentrum.
Bitte achten Sie beim Hinzufügen Ihres Deutschland-Ticket Abos darauf, den Tarifgeber auszuwählen, von dem Sie Ihr Deutschland-Ticket bezogen haben. Dies erkennen Sie an der Produktbezeichnung in Ihrer Bestellbestätigung oder auf Ihrem Handy-Ticket. Beim Hinzufügen Ihres Abos nutzen Sie bitte die Abo-Auftragsnummer, die Ihnen in Ihrer Aktivierungsmail mitgeteilt wurde. Für weitere Hilfestellungen besuchen Sie das Aboportal.
Mit Start der Gültigkeit des Deutschland-Tickets am 01.05.2023 kann die BahnCard 100 im kompletten bundesweiten Nahverkehr (SPNV und ÖPNV) genutzt werden. Seit dem 01.01.2024 wird das Deutschland-Ticket in rein digitaler Form ausgegeben und Ihnen nach dem Kauf der BahnCard 100 per Email zugeschickt (Auftragsnummer). Voraussetzung für die Nutzung ist eine gültige Emailadresse, die Sie beim Kauf der BahnCard 100 hinterlegen, so wie die App DB Navigator. Eine genaue Anleitung zum Erhalt des Deutschland-Tickets finden Sie in der Email.
Ja, eine Nutzung der 1. Klasse im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) z.B. RE, RB und S-Bahn ist weiterhin möglich. In den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) z.B. U-Bahn, Straßenbahn und Bus ist die Nutzung der 1.Klasse (wenn vorhanden) weiterhin nicht möglich.
Ja. Bei der Fahrkartenkontrolle müssen Sie auf Aufforderung immer einen gültigen Lichtbildausweis vorzeigen. Dies gilt auch dann, wenn Ihre Chipkarte ein Lichtbild enthält. Es besteht immer die tarifliche Verpflichtung zur Vorlage des Ausweises.
Weitere Fragen und Antworten zum Deutschland-Ticket finden Sie in unseren FAQ.
Nein. Sie können das Deutschland-Ticket nicht am DB Fahrkartenautomaten kaufen. Sie erhalten es nur digital als Abonnement.
Kund:innen, die eine persönliche Beratung im DB Reisezentrum wünschen, bekommen dort Unterstützung von unseren Mitarbeitenden beim Abschließen des digitalen Abonnements. Beim Abschluss erhalten sie eine Auftragsnummer, mit der sie ihr Deutschland-Ticket zur sofortigen Nutzung in den DB Navigator laden können. Die Auftragsnummer selbst ist kein gültiges Deutschland-Ticket und berechtigt nicht zum Fahren.
In Verkehrsverbünden oder Landestarifen, in denen Chipkarten bereits etabliert sind, und in denen die DB als Vertriebspartnerin für den Verbund oder Landestarif auftritt, ist auch der Kauf des Tickets als Chipkarte möglich.
Nein, ein Deutschland-Ticket kann nur als Abonnement erworben werden.
Die monatlichen Beträge Ihres Deutschland-Tickets werden zum Monatsersten oder zum 15. eines Monats abgebucht, je nach gewähltem Tarif.
Nein. Sie können das Deutschland-Ticket auch anders bezahlen.
Online (z.B. auf bahn.de):
Nur Lastschriftverfahren möglich.
Im Reisezentrum:
Kreditkarte
Barzahlung
Hinweis: Auch im Reisezentrum müssen Sie Ihre Kontoverbindung für Folgezahlungen angeben.
Wenn Sie das Deutschland-Ticket in unseren personenbedienten Kanälen (z.B. Reisezentrum) kaufen, können Sie es auch für eine dritte Person erwerben.
Sie können das Deutschland-Ticket außerdem im fahrplanbasierten Verkauf sowie über unseren Direkteinstieg für Dritte buchen.
Nein, mit Ihrer BahnCard erhalten Sie keinen Rabatt auf das Deutschlandticket.
Ja, Sie können für den Kauf des Deutschland-Tickets monatlich BahnBonus Punkte sammeln, wenn Sie das Ticket über die Kanäle auf bahn.de kaufen.
- Die Gutschrift erfolgt nur bei Buchung online oder über mobile Vertriebswege.
- Sie können keine BahnBonus Punkte sammeln, wenn Sie das Ticket bei Verkehrsverbünden oder in DB Reisezentren kaufen.
- Sie müssen bei BahnBonus angemeldet sein, um Punkte zu erhalten.
Im Nahverkehr sind Reservierungen aufgrund der spontanen Nutzung der Züge und Busse nicht üblich. Es gibt jedoch einige Strecken, auf denen eine Sitzplatzreservierung angeboten wird. Für diese Strecken kann auch zu einem Deutschland-Ticket ein Sitzplatz kostenpflichtig hinzugebucht werden.
- Kinder unter 6 Jahren reisen kostenfrei und benötigen keine Fahrkarte.
- Kinder ab 6 Jahren brauchen eine eigene Fahrkarte, wie z.B. ein Deutschland-Ticket. Kostenfreie Mitnahme ist hier nicht möglich.
Kinder ab 6 Jahre können mit dem Deutschland-Ticket auch allein reisen.
- Für das digitale Ticket benötigen Ihre Kinder ein mobiles Endgerät, die App DB Navigator und ein Schülerausweis oder anderen Lichtbildausweis.
- Bei dem Deutschland-Ticket als Chipkarte zusätzlich zu der Chipkarte ebenfalls ein Schüler- bzw. Lichtbildausweis benötigt.
Nein, mit einem Deutschland-Ticket können Sie keine weiteren Personen mitnehmen. Ihre Mitreisenden brauchen eine eigene Fahrkarte.
Auch wenn Sie aus anderen Abonnements Mitnahmeregelungen kennen, gelten diese nicht für das Deutschland-Ticket.
Nein. Die Mitnahme von entgeltpflichtigen Hunden ist nicht im Deutschland-Ticket inkludiert. Sie können für entgeltpflichtige Hunde kein Deutschland-Ticket erwerben. Für die Strecke oder das jeweils durchfahrene Tarifgebiet brauchen Sie ein gültiges Tarifangebot für Hunde.
Zusätzlich gelten die Bestimmungen der Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen. Informieren Sie sich bitte über die gültigen Regelungen im jeweiligen Tarifgebiet.
Nein, das Deutschland-Ticket ist ausschließlich für die 2. Klasse erhältlich.
In einigen Verkehrsverbünden und Landestarifen (z.B. in Baden-Württemberg) können Sie Aufpreise für die 1. Klasse kaufen. Im Schienenverkehr gibt es gemäß Deutschlandtarif sogenannte Klassenübergänge. Diese sind für die jeweils genutzte Strecke als Einzelübergang sowie als Wochen- und Monatsübergang verfügbar. Die genutzte Strecke darf dabei nicht vollständig innerhalb eines Verkehrsverbundes oder Landestarifs liegen
Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist sowohl
- als Einzelübergang,
- oder als Monatsübergang für Zeitkarten
gemäß der Bedingungen des Deutschlandtarifs, der Verkehrsverbünde oder Landestarife erhältlich.
Das Deutschland-Ticket gilt ab dem 1. Kalendertag des Gültigkeitszeitraums, wie auf dem persönlichen Ticket angegeben.
Nein. Das Deutschland-Ticket ist personalisiert und nur mit Namenseintrag und zusammen mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden.
- Das Deutschland-Ticket gilt in allen Nahverkehrszügen (RB, RE, S-Bahn) und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Straßenbahn, U-Bahn) der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen.
- Das Deutschland-Ticket gilt nicht in Zügen der DB Fernverkehr AG (IC, EC, ICE) und anderer Fernverkehrsanbieter wie FlixTrain.
- Die Nutzung im Vor- und Nachlauf ist möglich. Für die Strecke im Fernverkehr ist jedoch ein separates Ticket erforderlich.
- Das Ticket gilt nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden.
Eine Tabelle mit detaillierten Angaben zum Geltungsbereich des Deutschland-Tickets finden Sie hier als PDF zum Download.
Das Deutschland-Ticket gilt deutschlandweit im Nahverkehr und auf bestimmten Strecken und Bahnhöfen im Ausland, zu denen auch Fahrkarten des Deutschlandtarifs und teilweise Fahrkarten deutscher Verkehrsverbünde und Landestarife gelten.
Welche Auslandsstrecken sind enthalten?
- Gemeinschaftsbahnhöfe: Salzburg, Kufstein, Schaffhausen (inkl. Zulaufstrecken)
- Bestimmte Strecken nach Frankreich und in die Niederlande
- DB-Regio-Strecken im Außerfern (nur für Fahrten von und nach Deutschland, nicht im österreichischen Binnenverkehr)
Weitere ausländische Strecken:
Es gibt zusätzliche Strecken und Zonen, die mit dem Deutschland-Ticket erreicht werden können, z.B. nach Lauterbourg und Wissembourg in Frankreich (KVV). Einzelheiten und etwaige Besonderheiten innerhalb der teilnehmenden Landestarife und Verkehrsverbünde werden von diesen geregelt.
Bitte beachten Sie die Details im Geltungsbereich des Schienenverkehrs.
Eine Tabelle mit detaillierten Angaben zum Geltungsbereich des Deutschland-Tickets finden Sie hier als PDF zum Download.
Ja. Sie können das Deutschland-Ticket auch im laufenden Monat als "Abo-Sofort"-Variante im Reisezentrum kaufen und direkt losfahren.
Ja, der Umtausch und die Erstattung eines Deutschland-Tickets sind vor dem 1. Geltungstag der Fahrkarte unentgeltlich möglich und danach ausgeschlossen.
Im Vor- und Nachlauf zu einem Fernverkehrszug kann das Deutschland-Ticket genutzt werden. Allerdings ist für die Strecke im Fernverkehr dann immer ein separates Ticket notwendig. Dies hat Auswirkungen auf eventuelle Fahrgastrechte. Bei Verpassen des ggf. anschließenden Fernverkehrszugs ist die Zugbindung nicht aufgehoben und es können keine Erstattungsansprüche geltend gemacht werden.
Bei einer Kombination beider Tickets werden die Fahrten im Nahverkehr mit Nutzung des Deutschland-Tickets und die Fahrt im Fernverkehr mit Nutzung des Fernverkehrstickets jeweils als eigener Beförderungsvertrag betrachtet. Es entfällt der Anspruch durchgängiger Fahrgastrechte zwischen Nah- und Fernverkehr.
Beispielsweise wird bei einer Verspätung eines Nahverkehrszuges und damit verbundenem Anschlussverlust des Fernverkehrszuges die Zugbindung nicht aufgehoben und eine Fahrt mit einem späteren Zug mit einer Fahrkarte mit Zugbindung (z.B. Sparpreise) ist nicht möglich. Eventuelle fahrgastrechtliche Entschädigungsansprüche werden ebenfalls nur für das jeweilige Fernverkehrsticket oder das Deutschland-Ticket getrennt betrachtet.
Nein, das City-Ticket wird zum Flexpreis, Super Sparpreis und Sparpreis des Fernverkehrs angeboten. Das City-Ticket ist weiterhin im Flexpreis kostenfrei integriert. Beim Super Sparpreis und Sparpreis erfolgt die Ausgabe des kostenpflichtigen City-Tickets in Abhängigkeit der gewählten Verbindung.
Nein, eine Upgradefunktion von Nahverkehrs- auf Fernverkehrsfahrkarten ist nicht möglich. Für Reisen mit dem Fernverkehr benötigen Sie eine separate Fahrkarte.
Kund:innen, die bereits im Rahmen ihres regulären Verbund-/Landes-Tarif-Abos oder ihrer Jahreskarte eine Aufpreiskarte für Fernverkehrszüge besitzen, können diese weiterhin auf der entsprechenden Strecke nutzen. DB Fernverkehr und die betreffenden Verbünde prüfen derzeit die Möglichkeiten einer Kombinierbarkeit des Deutschland-Tickets mit einer Aufpreisfahrkarte für Fernverkehrszüge.
Ihre Zeitkarte im Fernverkehr bleibt vom Deutschland-Ticket unberührt. Das Deutschland-Ticket gilt ausschließlich für Reisen im Nahverkehr.
a) Für Reisende mit einer Fahrverkehrsfahrkarte mit inkludiertem Nahverkehr im Vor- und Nachlauf:
Es gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte: Der Reisende mit Fernverkehrsfahrkarte kann den nächsten Fernverkehrszug mit Fahrradmitnahme nehmen, der auf derselben Strecke und mit denselben Beförderern fährt, sofern ein Fahrradstellplatz verfügbar ist. Der Fahrradstellplatz kann im DB Reisezentrum oder über die Hotline 030-2970 kurzfristig gebucht werden. Ggf. anfallende zusätzliche Kosten können erstattet werden.
Wo wir ein besonders hohes Aufkommen an Reisenden mit Fahrrad erwarten, setzen wir nach Möglichkeit Fahrradlotsen ein. Wenn von vornherein ein hohes Aufkommen an Fahrradreisenden erwartet wird, informieren wir darüber in der Verbindungsauskunft auf www.bahn.de und im DB Navigator.
b) Für Reisende mit einer Fernverkehrsfahrkarte und Nutzung des Deutschland-Ticket im Vor- und Nachlauf:
Das Deutschland-Ticket und das Fernverkehrsticket sind immer separate Tickets. Dies hat Auswirkungen auf eventuelle Fahrgastrechte. Bei Verpassen des Fernverkehrszuges müssen Reisende für das Fahrrad eine neue Fahrradreservierung kaufen. Anfallende Kosten können nicht erstattet werden.
- Bei einer Verspätung aufgrund einer Verspätung oder eines Zugausfalls im Nahverkehr von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof erhalten Sie 1,50 Euro Entschädigung pro Fall.
- Beträge unter 4 Euro werden aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt. Sie können aber mehrere Verspätungsfälle sammeln.
- Reichen Sie die gesammelten Fälle beim ServiceCenter-Fahrgastrechte oder der Fahrgastrechte-Abteilung des genutzten Eisenbahn-Verkehrsunternehmens ein.
- Maximal werden 25 % des Wertes Ihres Deutschland-Tickets entschädigt.
Zur Geltendmachung von Fahrgastrechteansprüchen ist die Vorlage einer Verspätungsbescheinigung nicht erforderlich. Ansprüche werden durch das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen (z.B. durch das ServiceCenter Fahrgastrechte) reguliert, auch wenn keine solche Bescheinigung vorgelegt wird.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden also z.B. die Kosten für die Nutzung eines Fernverkehrszuges, ggf. die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels (z.B. Taxi) oder Hotelkosten auch ohne Vorlage einer solchen Bescheinigung erstattet.
Dies ist möglich, da sämtliche Zugverspätungen oder Ausfälle in den Informationssystemen elektronisch erfasst und ausgewertet werden.
Wenn Sie dennoch eine Bescheinigung über eine Zugverspätung oder einen Zugausfall wünschen, wenden Sie sich bitte an das Zugpersonal oder die DB Information. Bitte beachten Sie jedoch, dass solche Bescheinigungen ausschließlich im Eisenbahnverkehr ausgegeben werden.
Gesetzliche Fahrgastrechte gelten für den Eisenbahnverkehr und für den Busverkehr jeweils separat, nicht jedoch ‚verkehrsträgerübergreifend‘, wenn bei einer Reise z.B. Teilstrecken mit einem Bus und einem Zug gefahren werden. In diesem Fall werden die Teilstrecken mit dem Bus und mit dem Zug separat betrachtet und gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen reguliert. Wenn Reisende eine Verspätung auf der Busstrecke erlitten haben, machen sie ihre Ansprüche bitte beim verursachenden Busunternehmen geltend, für Verspätungen oder Ausfälle im Eisenbahnverkehr wenden sie sich bitte an das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen (z.B. an das ServiceCenter Fahrgastrechte).
Bitte beachten Sie, dass die Verspätung eines Busses mit Anschlussverlust auf den gewünschten Zug keine Ansprüche auf Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr begründet.
Nein, Reisende mit einem Deutschland-Ticket müssen für die Benutzung eines Fernverkehrszuges immer eine separate Fahrkarte kaufen.
Da das Deutschland-Ticket gesetzlich im § 3 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) als Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt definiert ist, erfolgt auch im Fahrgastrechtefall keine Erstattung von Fahrgeldern für die Benutzung von Fernverkehrszügen.
In Ausnahmefällen
- wenn ein Ausfall oder eine Zugverspätung die letzte Verbindung des Tages mit Ankunft bis 24 Uhr betrifft,
- eine Verspätung von mindestens 60 Minuten bei einer Zugverbindung mit planmäßiger Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr eintritt,
ist im Rahmen der gesetzlichen Regeln des §11 (2) der Eisenbahn-Verkehrsverordnung (EVO) auch die Nutzung eines ICE- oder IC/EC-Zuges möglich.
Auch in diesem Fall gilt: Für die Nutzung des ICE- oder IC/EC-Zuges müssen Sie sich zunächst eine Fahrkarte kaufen. Deren Fahrpreis wird dann im Rahmen der Regulierung fahrgastrechtlicher Ansprüche bis zu einer Höhe von 120 € erstattet.
Bei einer Kombination beider Tickets werden die Fahrten im Nahverkehr mit Nutzung des Deutschland-Tickets und die Fahrt im Fernverkehr mit Nutzung des Fernverkehrstickets jeweils als eigener Beförderungsvertrag betrachtet. Es entfällt der Anspruch durchgängiger Fahrgastrechte zwischen Nah- und Fernverkehr.
Beispielsweise wird bei einer Verspätung eines Nahverkehrszuges und damit verbundenem Anschlussverlust des Fernverkehrszuges die Zugbindung nicht aufgehoben und eine Fahrt mit einem späteren Zug mit einer Fahrkarte mit Zugbindung (z.B. Sparpreise) ist nicht möglich. Eventuelle fahrgastrechtliche Entschädigungsansprüche werden ebenfalls nur für das jeweilige Fernverkehrsticket oder das Deutschland-Ticket getrennt betrachtet.
Durch das Deutschland-Ticket kann es sein, dass einzelne Züge und Verbindungen stärker ausgelastet sind. Über die Verbindungsauskunft können Sie sich über die Auslastung Ihrer Strecke informieren. Wir empfehlen Ihnen sich zusätzlich über die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) vorzumelden.
Alle Funktionen zur Verwaltung Ihres Deutschland-Tickets finden Sie im Aboportal. Hier können Sie Ihren Vertrag ändern und kündigen sowie Ihre Kundendaten anpassen.
Wenn Sie eine Bestellbestätigung erhalten haben, aber noch keine Aktivierungsmail, wird Ihre Bestellung derzeit noch vom Abo-Center verarbeitet. Falls Sie Ihre Aktivierungsmail kurz vor dem gewünschten Geltungsbereich noch nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Abo-Center.
Ihr Deutschland-Ticket Abo verlängert sich bis zu Ihrer Kündigung automatisch. Der Gültigkeitszeitraum auf dem Handy-Ticket aktualisiert sich automatisch zum Monatswechsel auf dem vorhandenen Ticket. Es wird kein zusätzliches Handy-Ticket für den Folgemonat angezeigt.
Aufgrund der aktuell sehr hohen Bearbeitungszeiten dauert die Durchführung von Kündigungsaufträgen derzeit länger. Nach Erhalt Ihrer Kündigungsbestätigung erhalten Sie Ihre Gutschrift rückwirkend. Für eine schnellere Bearbeitung, führen Sie Ihre Kündigung innerhalb der tariflichen Kündigungsfrist selbständig in unserem Aboportal durch.
Ab der neuen Version (ab 24.1) des DB Navigators wird Ihnen nur das Handy-Ticket für den aktuell gültigen Monat angezeigt. Der Gültigkeitszeitraum auf dem Handy-Ticket aktualisiert sich automatisch zum Monatswechsel auf dem vorhandenen Ticket. Es wird kein zusätzliches Ticket für den Folgemonat angezeigt.
Die Meldung „Tickets bis zum [Datum] sind bereits auf Ihrem Gerät“ bedeutet, dass die Aktualisierung für den neuen Monat am Monatsersten automatisch erfolgt.
Möglicherweise wird der Zeitraum in der Ticketvorschau unter „Reisen“ erst verzögert aktualisiert. Bitte öffnen Sie das Ticket, so dass der QR-Code zu sehen ist. Auf dem Ticket wird der aktuelle Zeitraum angezeigt. Diese Anzeige ist für die Nutzung und Kontrolle relevant.
Mein Deutschland-Ticket wird doppelt abgebucht. Was kann ich tun?
-
Prüfen, ob mehrere Abos vorliegen:
Haben Sie versehentlich mehrere Abos bestellt, kündigen Sie ein Abo im Aboportal. -
Technischer Fehler:
Liegt die Mehrfachbuchung an einem technischen Fehler, kontaktieren Sie bitte das Abo-Center über das Kontaktformular im Aboportal für eine Kulanzerstattung. Haben Sie bitte etwas Geduld für die Bearbeitung. -
Wichtig:
Keine Rücklastschrift über die Bank veranlassen, um Sperrung des Kundenkontos und Kündigung aller Tickets zu vermeiden.
Sie können das Formular hier ausfüllen und direkt an uns übermitteln.
Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars oder haben Fragen an uns? Dann melden Sie sich gerne bei uns: abo.vermarktung@deutschebahn.com
Das Mehrfahrten-Ticket kann für innerdeutsche Fahrten bis 250 km erworben werden, wenn zumindest eine Teilstrecke in der Produktklasse ICE, IC/EC angeboten wird.
Der Preis hängt ab von der gewählten Relation und liegt für das 10-Fahrten-Ticket bis zu 60 %, für 20-Fahrten-Ticket bis zu 33 % unterhalb des Preises einer Monatskarte ohne Abo für diese Strecke.
Das ist individuell einsetzbar: Es handelt sich bei dem 10-Fahrten-Ticket um 10 Einzelfahrten auf einer ausgewählten Strecke, diese können flexibel für Hin- oder Rückfahrten eingesetzt werden). Bei dem 20-Fahrten-Ticket sind es entsprechend 20 Einzelfahrten.
Nein, das Ticket ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle müssen Sie diesen bitte vorzeigen.
Ja, wenn Sie den von Ihnen gebuchten Zug nutzen, können Sie den Komfort Check-in nutzen. Sie können an dem jeweiligen Reisetag flexibel auch einen anderen als den gebuchten Zug nutzen, dann allerdings ohne Komfort Check-in.
Nein, nach Buchung Ihrer Fahrt können Sie einen beliebigen Zug auf der ausgewählten Strecke am ausgewählten Tag (bis 3 Uhr am Folgetag) nutzen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Online-Ticket im Navigator hinzuzufügen:
- Entweder per Klick auf den Link in der Buchungsbestätigung, die Sie pro gebuchte Fahrt per E-Mail erhalten.
- Alternativ über Eingabe der 6-stelligen Auftragsnummer unter „Meine Tickets“ im Navigator. Die Auftragsnummer erhalten Sie auch zusammen mit der Buchungsbestätigung per E-Mail.
Ja, Sie können die Online-Tickets für Ihre bereits gebuchten Fahrten jederzeit über Ihren Zugang auf www.mehrfahrten-ticket-bahn.de abrufen.
Fahrten, die Sie nicht innerhalb eines Monats einlösen, verfallen.
Nein, ein Wechsel von der 2. Klasse in die 1. Klasse ist nicht möglich.
Die 10 bzw. 20 Fahrten können innerhalb eines Monats ab ersten Geltungstag eingelöst werden. Nach Ablauf eines Monats verfallen die nicht genutzten Fahrten.
Bei Kauf legen Sie den Geltungsbeginn des Mehrfahrten-Tickets fest. Dieser muss innerhalb der nächsten 30 Tage ab Kauf liegen.
Mit dem Mehrfahrten-Ticket haben Sie keine Zugbindung. Ihr Ticket berechtigt Sie zur Nutzung aller Züge des Nah- und Fernverkehrs auf der gebuchten Strecke und am ausgewählten Tag.
Ja, eine gebuchte Einzelfahrt kann vor dem Reisetag kostenfrei storniert werden. Am Reisetag ist kein Storno mehr möglich.
Nein. Eine Reservierung kann jedoch separat über die Website bzw. in der App dazu gebucht werden. Erstattungen von Sitzplatzreservierungen sind nicht möglich.
Nein, das City-Ticket ist beim Mehrfahrten-Ticket nicht inklusive.
Ja, das Mehrfahrten-Ticket ist sowohl für die 2. Klasse als auch für die 1. Klasse erhältlich.
Ja, mit einem Mehrfahrten-Ticket der 1. Klasse haben Sie Zutritt zur DB Lounge.
Ja, die BahnBonus Punkte werden Ihnen nach Kauf gutgeschrieben. Hierfür müssen Sie beim Kauf Ihre BahnCard- oder BahnBonus Card-Nummer angeben.
Nein, Sie erhalten mit der BahnCard keinen Rabatt auf das Mehrfahrten-Ticket.
Nein. Sie können aber optional einen Sitzplatz in der Buchung reservieren. Die Sitzplatzreservierung kann allerdings nicht erstattet werden.
Ja, das können Sie. Wählen Sie bei der Buchung im Geschäftskundenportal "BahnCard" aus und Sie erhalten den BC-Rabatt.
Eine Kombination mit dem Geschäftskundenrabatt Ihres Unternehmens findet nicht statt. Hierzu benötigen Sie die BahnCard Business.
Ja. Sie können die BahnCard Business auf bahn.de natürlich auch im Privatreisenbereich, also außerhalb des Geschäftsreisenbereichs, einsetzen. Allerdings erfolgt bei der Buchung privater Fahrten keine Kumulation mit dem Geschäftskundenrabatt.
Der BahnCard Business-Planer dient als schnelle Entscheidungshilfe beim Kauf einer neuen BahnCard Business. Geben Sie die geplanten Bahnreisen an und lassen Sie sich die Rentabilität der unterschiedlichen Business-Karten berechnen.
Im BahnCard Business-Planer können Sie unterschiedliche Strecken eingeben und auch firmenindividuelle Konditionen berücksichtigen. Das Ergebnis der Berechnung können Sie sich in Form eines PDF-Formulars herunterladen und im internen Genehmigungsprozess nutzen.
Den BahnCard Business-Planer erreichen Sie in Ihrem bahn.business Buchungsportal oder unter bahn.de/bcb-planer
Bei der Fahrkartenbuchung ist es wichtig, den richtigen BahnCard-Typ anzugeben. Dieser kann auch im Profil des Reisenden im Geschäftskundenportal hinterlegt werden.
Wenn Sie versehentlich eine geschäftskundenrabattierte Fahrkarte mit einer regulären BahnCard erworben haben, können Sie vor der Fahrt eine Fahrkarte „Aufzahlung“ in Höhe von 19 Euro im DB Reisezentrum oder einer persönlichen Verkaufsstelle erwerben. Im Zug ist der Kauf der Fahrkarte „Aufzahlung“ nicht mehr möglich.
Bitte buchen Sie zuerst Ihre neue BahnCard Business und füllen Sie anschließend das Umtausch-Formular vollständig aus.
Der Restwert der gekündigten BahnCard/BahnCard Business wird erstattet, wenn Sie
- eine BahnCard Business für eine
- gleiche oder höhere Wagenklasse oder
- gleiche oder höhere Rabattstufe erwerben und
- der Restwert der BahnCard mindestens 15 € beträgt.
Es werden nur volle ungenutzte Monate erstattet.
Die BahnCard Business ist für Geschäftsreisende konzipiert. Hier sind die Hauptunterschiede:
- Kombinierung von Rabatten: Sie können den Geschäftskundenrabatt Ihres Unternehmens mit den BahnCard-Rabatten kombinieren. Dies ist bei der regulären BahnCard nicht möglich.
- Rechnungsadressierung: Über das Geschäftskundenportal können Sie Rechnungen direkt an Ihr Unternehmen schicken.
- Ablauf: Die BahnCard Business läuft nach einem Jahr automatisch aus und muss nicht gekündigt werden.
- Erstattungsmöglichkeit: Beim Ausscheiden von Mitarbeitenden kann die BahnCard Business erstattet werden.
- Umsatzerfassung: Der Kartenpreis zählt zum bahn.business-Volumen Ihres Unternehmens.
Grundsätzlich ja. Es sind aber die Reiserichtlinien des jeweiligen Unternehmens zu beachten. Achten Sie bei der privaten Nutzung außerdem darauf, dass Sie die Fahrkarte nicht unter Angabe der BMIS-Kundennummer (mit dem Geschäftskundenrabatt) kaufen, sondern lediglich mit dem BahnCard-Rabatt.
Nein, die BahnCard Business ist persönlich und kann nicht übertragen werden.
Seit 9. Juni 2024 wird die BahnCard Business 25 als rein digitale BahnCard zur Verfügung gestellt und auf die Ausstellung einer zusätzlichen Plastikkarte verzichtet.
DB Navigator
Die BahnCard Business ist automatisch in der App im dazugehörigen Login hinterlegt.
Business DB Navigator
Um die BahnCard Business digital zu hinterlegen, müssen Sie sich für die "BahnCard-Services" freischalten. Entweder als "Selbstbucher" im bahn.business-Portal oder im "Meine Bahn"-Kundenkonto.
Anschließend können Sie Ihre BahnCard Business in den DB Navigator hochladen.
- Loggen Sie sich mit Ihrem bahn.business-Nutzerkonto im DB Navigator ein.
- Navigieren Sie im Hauptmenü auf "BahnCard" und danach auf "Meine BahnCards".
- Aktualisieren Sie Ihre digitale BahnCard durch Herunterziehen des Bildschirms.
Die Buchung erzeugt automatisch eine Rechnung, die Sie per E-Mail erhalten.
Die BahnCard Business 50 kostet
- 626 Euro, 1. Klasse
- 313 Euro, 2. Klasse
Der Kaufpreis der BahnCard Business sowie alle Umsätze Ihrer geschäftlichen Reisen, die mit der BahnCard Business getätigt werden, werden automatisch dem bahn.business-Volumen des Unternehmens zugerechnet.
Die BahnCard Business 25 kostet
- 144 Euro, 1. Klasse
- 72,90 Euro, 2. Klasse
Der Kaufpreis der BahnCard Business sowie alle Umsätze Ihrer geschäftlichen Reisen, die mit der BahnCard Business getätigt werden, werden automatisch dem bahn.business-Volumen des Unternehmens zugerechnet.
Seit 9. Juni 2024 wird die BahnCard Business als rein digitale BahnCard zur Verfügung gestellt und auf die Ausstellung einer zusätzlichen Plastikkarte verzichtet.
Ja, Sie können den BahnCard- und den Geschäftskundenrabatt miteinander kombinieren.
Die BahnCard Business 25/50 ist ab dem 1. Geltungstag ein Jahr gültig und die Laufzeit endet automatisch.
Eine BahnCard Business 25/50 kann außerordentlich gekündigt werden, wenn der Mitarbeitende aus dem Unternehmen/Konzern ausscheidet.
Die Rückgabe/Erstattung der Karte ist unter folgenden Bedingungen möglich:
- Die Erstattung wird bei der DB mit Original-BahnCard Business über den Erstattungsantrag eingereicht, welchen Sie hier (siehe unten) herunterladen oder beim Business Service bestellen können
- Eine unterschriftsberechtigte Person im Unternehmen (z.B. Travel Management, Einkauf, Personalbereich) bestätigt das Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen mit Unterschrift und Firmenstempel
- Die Berechnung der Restlaufzeit erfolgt tagesgenau, die Erstattung erfolgt abgerundet auf volle Monate (mindestens jedoch einen Monat Restlaufzeit)
- Der Restwert der Karte beträgt mindestens 15 Euro (nach Abzug des Bearbeitungsentgelts von 19 Euro)
Die Auszahlung des Restbetrags kann per Gutschein oder Überweisung auf Ihr Firmenkonto erfolgen.
Sowohl der Kauf der BahnCard Business als auch die mit dieser BahnCard erworbenen Fahrkarten für Geschäftsreisen zählen zum bahn.business Volumen des Unternehmens.
Mit der BahnCard Business 25, 1. Klasse erhalten Sie in der 1. und 2. Klasse 25 % Rabatt auf den Super Sparpreis (ausgenommen City-Ticket), Flexpreis und Flexpreis Business.
Sie können den ICE bzw. IC/EC, ÖBB-Nightjet-Züge (ggf. reservierungspflichtig) und die Züge des Nahverkehrs (IRE, RE, RB, S-Bahn) nutzen.
Ebenso wird die BahnCard Business 25 bei vielen Verkehrsverbünden, in Bussen und bei Privatbahnen akzeptiert.
Mit der BahnCard Business 25, 2. Klasse erhalten Sie in der 2. Klasse 25 % Rabatt auf die Sparpreise (ausgenommen City-Ticket), den Flexpreis und Flexpreis Business.
Mit der BahnCard Business 25, 1. Klasse erhalten Sie in der 1. als auch in 2. Klasse 25 % Rabatt auf die Sparpreise (ausgenommen City-Ticket), den Flexpreis und Flexpreis Business.
Sie können den ICE bzw. IC/EC, ÖBB-Nightjet-Züge (ggf. reservierungspflichtig) und die Züge des Nahverkehrs (IRE, RE, RB, S-Bahn) nutzen.
Ebenso wird die BahnCard Business 25 bei vielen Verkehrsverbünden, in Bussen und bei Privatbahnen akzeptiert.
Mit der BahnCard Business 25, 2. Klasse erhalten Sie in der 2. Klasse 25 % Rabatt auf den Super Sparpreis (ausgenommen City-Ticket), Flexpreis und Flexpreis Business.
Sie können den ICE bzw. IC/EC, ÖBB-Nightjet-Züge (ggf. reservierungspflichtig) und die Züge des Nahverkehrs (IRE, RE, RB, S-Bahn) nutzen.
Ebenso wird die BahnCard Business 25 bei vielen Verkehrsverbünden, in Bussen und bei Privatbahnen akzeptiert.
Sie können wie gewohnt optional einen Sitzplatz in der Buchung reservieren.
Die BahnCard Business 25/50 ist ab dem 1. Geltungstag ein Jahr gültig. Danach endet die Laufzeit automatisch.
Eine frühere Kündigung ist nicht möglich.
Falls jedoch ein:e Mitarbeiter:in das Unternehmen verlässt, besteht ein Sonderkündigungsrecht zur Kündigung der BahnCard Business. Die Berechnung der Restlaufzeit erfolgt tagesgenau. Die Erstattung erfolgt abgerundet auf volle Monate (min. einen Monat Restlaufzeit). Der Restwert der Karte beträgt mindestens 15 Euro (nach Abzug des Bearbeitungsentgelts von 19 Euro).
- Die Jahresgebühr der BahnCard Business wird bei der Geschäftskundenrabatt-Einstufung zu dem Unternehmensvolumen hinzugerechnet.
- Sie erhalten eine sofortige Gutschrift über die Summe der Jahresgebühr der BahnCard Business in Form von Prämien- und Statuspunkten auf Ihr BahnBonus Punktekonto.
Ab einem jährlichen Ticketumsatz von 576 Euro in der 1. und 2. Klasse empfehlen wir die BahnCard Business 25, 1. Klasse.
Ab einem jährlichem Ticketumsatz von 291,60 Euro in der 2. Klasse empfehlen wir die BahnCard Business 25, 2. Klasse.
Um eine BahnCard Business bestellen zu können, benötigen Sie ein eigenes geschäftliches Kundenkonto, das mit Ihrem Unternehmen verknüpft ist. Wenden Sie sich dafür an Ihr Travelmanagement. Ihr Geburtsdatum und Ihre Meldeadresse müssen für den BahnCard Business Kauf im Kundenkonto hinterlegt sein.
Geschäftskunden-Administrator:innen und Buchungsstellenverantwortliche können hier Mitarbeitende anlegen.
Ja. Sie können Ihre BahnCard Business 25 sowohl von der 2. in die 1. Klasse als auch von der BahnCard Business 25 zur BahnCard Business 50 oder BahnCard 100 upgraden.
Im ersten Schritt bestellen Sie die höherwertige BahnCard Business neu. Danach informieren Sie den BahnCard-Service über den außerordentlichen Kündigungswunsch Ihrer bisherigen BahnCard. Nutzen Sie hierfür das Umtauschformular.
Der Restwert der ursprünglichen BahnCard (sofern er mindestens 15 Euro beträgt) wird auf das Konto erstattet, das Sie auf dem Umtauschformular angegeben haben.
Eine Umwandlung von der 1. in die 2. Klasse ist nicht möglich.
Ja. Sie können Ihre private BahnCard jederzeit in eine geschäftliche BahnCard Business umwandeln, wenn sie in der gleichen Klasse als auch Rabattstufe ist.
Im ersten Schritt bestellen Sie dafür die BahnCard Business neu. Danach informieren Sie den BahnCard-Service über den außerordentlichen Kündigungswunsch Ihrer bisherigen BahnCard. Nutzen Sie hierfür das Umtauschformular.
Der Restwert der ursprünglichen BahnCard (sofern er mindestens 15 Euro beträgt) wird auf das Konto erstattet, das Sie auf dem Umtauschformular angegeben haben.
Eine Umwandlung von geschäftlich zu privat ist nicht möglich.
Mit der BahnCard Business 50, 1. Klasse erhalten Sie in der 1. und 2. Klasse 50 Prozent Rabatt auf den Flexpreis und Flexpreis Business und 25 Prozent Rabatt auf den (Super) Sparpreis (ausgenommen City-Ticket).
Sie können den ICE bzw. IC/EC, ÖBB-Nightjet-Züge (ggf. reservierungspflichtig) und die Züge des Nahverkehrs (IRE, RE, RB, S-Bahn) nutzen.
Ebenso wird die BahnCard Business bei vielen Verkehrsverbünden, in Bussen und bei Privatbahnen akzeptiert.
Mit der BahnCard Business 50, 2. Klasse erhalten Sie in der 2. Klasse 50 Prozent Rabatt auf den Flexpreis und Flexpreis Business und 25 Prozent Rabatt auf den (Super) Sparpreis (ausgenommen City-Ticket).
Sie können den ICE bzw. IC/EC, ÖBB-Nightjet-Züge (ggf. reservierungspflichtig) und die Züge des Nahverkehrs (IRE, RE, RB, S-Bahn) nutzen.
Ebenso wird die BahnCard Business bei vielen Verkehrsverbünden, in Bussen und bei Privatbahnen akzeptiert.
Ab einem jährlichem Ticketumsatz von 1.252 Euro in der 1. und 2. Klasse empfehlen wir die BahnCard Business 50, 1. Klasse.
Ab einem jährlichen Ticketumsatz von 626 Euro in der 2. Klasse empfehlen wir die BahnCard Business 50, 2. Klasse.
Sie können wie gewohnt optional einen Sitzplatz in der Buchung reservieren.
Ja, Sie können Ihre BahnCard Business 50 sowohl von der 2. in die 1. Klasse als auch zur BahnCard 100 upgraden.
Im ersten Schritt bestellen Sie die höherwertige BahnCard Business neu. Danach informieren Sie den BahnCard-Service über den außerordentlichen Kündigungswunsch Ihrer bisherigen BahnCard. Nutzen Sie hierfür das Umtauschformular.
Der Restwert der ursprünglichen BahnCard (sofern er mindestens 15 Euro beträgt) wird auf das Konto erstattet, das Sie auf dem Umtauschformular angegeben haben.
Eine Umwandlung von der 1. in die 2. Klasse, als auch eine Umwandlung von der BahnCard Business 50 zur BahnCard Business 25 ist nicht möglich.
Sie können die BahnCard 100 für Geschäftsreisende, 1. Klasse für beliebig viele Fahrten bundesweit in allen Zügen der Deutschen Bahn, d.h. in ICE bzw. IC/EC, ÖBB-Nightjet-Züge (ggf. reservierungspflichtig) und den Zügen des DB-Nahverkehrs (IRE, RE, RB, S-Bahn) und den privaten Nahverkehrsbahnen nutzen.
Ab dem 10. Dezember 2023 wird das digitale Deutschland-Ticket zum Upload in der App DB Navigator unentgeltlich zur BahnCard 100 ausgegeben. Somit kann zusätzlich zum Leistungsumfang der BahnCard 100 der gesamte öffentlichen Nahverkehr (insbesondere auch Busse, U- und Straßenbahnen) im Geltungsbereich des Deutschland-Tickets bundesweit genutzt werden. Wir empfehlen daher, das digitale Deutschland-Ticket immer dabei zu haben.
Mit der BahnCard 100 für Geschäftsreisende, 2. Klasse können Sie bundesweit in der 2. Klasse alle Züge der Deutschen Bahn, d.h. ICE bzw. IC/EC, ÖBB-Nightjet-Züge (ggf. reservierungspflichtig) und die Züge des DB-Nahverkehrs (IRE, RE, RB, S-Bahn) und der privaten Nahverkehrsbahnen so häufig wie Sie möchten nutzen.
Ab dem 10. Dezember 2023 wird das digitale Deutschland-Ticket zum Upload in der App DB Navigator unentgeltlich zur BahnCard 100 ausgegeben. Somit kann zusätzlich zum Leistungsumfang der BahnCard 100 der gesamte öffentlichen Nahverkehr (insbesondere auch Busse, U- und Straßenbahnen) im Geltungsbereich des Deutschland-Tickets bundesweit genutzt werden. Wir empfehlen daher, das digitale Deutschland-Ticket immer dabei zu haben.
Sie können wie gewohnt optional einen Sitzplatz in der Buchung reservieren.
Sie können wie gewohnt optional einen Sitzplatz in der Buchung reservieren.
Als Inhaber:in der BahnCard 100, 1. Klasse erhalten Sie 100 kostenfreie Sitzplatzreservierungen pro Jahr.
Sie können dieses Kontingent über Ihr Konto im Geschäftskundenportal abrufen.
Die BahnCard 100 für Geschäftsreisende ist ab dem 1. Geltungstag ein Jahr gültig. Danach endet die Laufzeit automatisch.
Eine frühere Kündigung ist nicht möglich.
- Das Deutschland-Ticket ist unentgeltlich integriert.
- Sie können kostenlos Ihr Fahrrad mitnehmen.
- Sie können sich kostenlos bei Flinkster registrieren und erhalten vergünstigte Tarife bei Call a Bike.
- Die Jahresgebühr der BahnCard wird bei der Geschäftskundenrabatt-Einstufung zu dem Unternehmensvolumen hinzugerechnet.
- Sie erhalten eine sofortige Gutschrift über die Summe der Jahresgebühr der BahnCard in Form von Prämien- und Statuspunkten auf Ihr BahnBonus Punktekonto.
Ab einem jährlichen Ticketumsatz von 7.714 Euro in der 1. und 2. Klasse empfehlen wir die BahnCard 100 für Geschäftsreisende, 1. Klasse.
Ab einem jährlichen Ticketumsatz von 4.550 Euro in der 2. Klasse empfehlen wir die BahnCard 100 für Geschäftsreisende, 2. Klasse.
Ja, Sie können Ihre BahnCard 100, 2. Klasse in die BahnCard 100, 1. Klasse upgraden.
Im ersten Schritt bestellen Sie die höherwertige BahnCard Business neu. Danach informieren Sie den BahnCard-Service über den außerordentlichen Kündigungswunsch Ihrer bisherigen BahnCard. Nutzen Sie hierfür das Umtauschformular.
Der Restwert der ursprünglichen BahnCard (sofern er mindestens 15 Euro beträgt) wird auf das Konto erstattet, das Sie auf dem Umtauschformular angegeben haben.
Eine Umwandlung von der 1. in die 2. Klasse, als auch eine Umwandlung zur BahnCard Business 25, BahnCard Business 50 oder Probe BahnCard ist nicht möglich.
Für die Kontrolle im Zug gibt es bei der BahnCard 100 und dem integrierten Deutschland-Ticket unterschiedliche Regelungen:
- Die BahnCard 100 müssen Sie bei der Kontrolle im Zug physisch vorzeigen.
- Das integrierte Deutschland-Ticket müssen Sie in ein (geschäftliches oder privates) Kundenkonto laden und digital vorzeigen.
Sie können die Probe BahnCard 100 für Geschäftsreisende, 1. Klasse für beliebig viele Fahrten bundesweit in allen Zügen der Deutschen Bahn, d.h. in ICE bzw. IC/EC, ÖBB-Nightjet-Züge (ggf. reservierungspflichtig) und den Zügen des DB-Nahverkehrs (IRE, RE, RB, S-Bahn) und den privaten Nahverkehrsbahnen nutzen.
Ab dem 10. Dezember 2023 wird das digitale Deutschland-Ticket zum Upload in der App DB Navigator unentgeltlich zur Probe BahnCard 100 ausgegeben. Somit kann zusätzlich zum Leistungsumfang der Probe BahnCard 100 der gesamte öffentlichen Nahverkehr (insbesondere auch Busse, U- und Straßenbahnen) im Geltungsbereich des Deutschland-Tickets bundesweit genutzt werden. Wir empfehlen daher, das digitale Deutschland-Ticket immer dabei zu haben.
Mit der Probe BahnCard 100 für Geschäftsreisende, 2. Klasse können Sie bundesweit in der 2. Klasse alle Züge der Deutschen Bahn, d.h. in ICE bzw. IC/EC, ÖBB-Nightjet-Züge (ggf. reservierungspflichtig) und die Züge des DB-Nahverkehrs (IRE, RE, RB, S-Bahn) und der privaten Nahverkehrsbahnen so häufig wie Sie möchten nutzen.
Ab dem 10. Dezember 2023 wird das digitale Deutschland-Ticket zum Upload in der App DB Navigator unentgeltlich zur Probe BahnCard 100 ausgegeben. Somit kann zusätzlich zum Leistungsumfang der Probe BahnCard 100 der gesamte öffentlichen Nahverkehr (insbesondere auch Busse, U- und Straßenbahnen) im Geltungsbereich des Deutschland-Tickets bundesweit genutzt werden. Wir empfehlen daher, das digitale Deutschland-Ticket immer dabei zu haben.
Sie können wie gewohnt optional einen Sitzplatz in der Buchung reservieren.
Sie können wie gewohnt optional einen Sitzplatz in der Buchung reservieren.
Als Inhaber:in der Probe BahnCard 100 für Geschäftsreisende, 1. Klasse erhalten Sie 25 kostenfreie Sitzplatzreservierungen für den Zeitraum von drei Monaten.
Sie können dieses Kontingent über Ihr Konto im Geschäftskundenportal abrufen.
- Das Deutschland-Ticket ist unentgeltlich integriert.
- Sie können kostenlos Ihr Fahrrad mitnehmen.
- Sie können sich kostenlos bei Flinkster registrieren und erhalten vergünstigte Tarife bei Call a Bike.
- Die Gebühr der Probe BahnCard wird bei der Geschäftskundenrabatt-Einstufung zu dem Unternehmensvolumen hinzugerechnet.
- Sie erhalten eine sofortige Gutschrift über die Summe der Gebühr der Probe BahnCard in Form von Prämien- und Statuspunkten auf Ihr BahnBonus Punktekonto.
Ab einem Ticketumsatz von 2.449 Euro in der 1. und 2. Klasse innerhalb von 3 Monaten empfehlen wir die Probe BahnCard 100, 1. Klasse.
Ab einem Ticketumsatz von 1.359 Euro in der 2. Klasse innerhalb von 3 Monaten empfehlen wir die Probe BahnCard 100, 2. Klasse.
Die Probe BahnCard 100 für Geschäftsreisende ist ab dem 1. Geltungstag drei Monate gültig. Danach endet die Laufzeit automatisch.
Eine frühzeitige Kündigung ist nicht möglich.
Ja, Sie können Ihre Probe BahnCard 100, 2. Klasse in die Probe BahnCard 100, 1. Klasse upgraden.
Im ersten Schritt bestellen Sie die höherwertige BahnCard Business neu. Danach informieren Sie den BahnCard-Service über den außerordentlichen Kündigungswunsch Ihrer bisherigen BahnCard. Nutzen Sie hierfür das Umtauschformular.
Der Restwert der ursprünglichen BahnCard (sofern er mindestens 15 Euro beträgt) wird auf das Konto erstattet, das Sie auf dem Umtauschformular angegeben haben.
Eine Umwandlung von der 1. in die 2. Klasse, als auch eine Umwandlung zur BahnCard Business 25 oder BahnCard Business 50 ist nicht möglich.
- Die BahnCard 100 ohne Abonnement gilt ab dem 1. Geltungstag ein Jahr lang. Sie wird nicht automatisch verlängert.
- Die BahnCard 100 im Abonnement wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Jahres eine Kündigung erfolgt. Nach Ablauf des ersten Geltungsjahres ist das Abonnement darüber hinaus mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende vorzeitig kündbar.
- Die BahnCard 100 ohne Abo muss nicht gekündigt werden. Die Karte läuft automatisch nach einem Jahr aus.
- Die BahnCard 100 im Abonnement wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Jahres eine Kündigung erfolgt. Nach Ablauf des ersten Geltungsjahres ist das Abonnement darüber hinaus mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende vorzeitig kündbar.
Die Kündigung muss schriftlich per Post an DB Fernverkehr, BahnCard 100, 60645 Frankfurt erfolgen.
Sie können die (Probe) BahnCard 100 für Geschäftsreisende für beliebig viele Fahrten bundesweit in der jeweils gebuchten Wagenklasse in allen Zügen der Deutschen Bahn, d. h. in ICE bzw. IC/EC, ÖBB-Nightjet-Züge (ggf. reservierungspflichtig) und den Zügen des DB-Nahverkehrs (IRE, RE, RB, S-Bahn) und den privaten Nahverkehrsbahnen nutzen.
Ab dem 10. Dezember 2023 wird das digitale Deutschland-Ticket zum Upload in der App DB Navigator unentgeltlich zur BahnCard 100 ausgegeben. Somit kann zusätzlich zum Leistungsumfang der BahnCard 100 der gesamte öffentlichen Nahverkehr (insbesondere auch Busse, U- und Straßenbahnen) im Geltungsbereich des Deutschland-Tickets bundesweit genutzt werden. Wir empfehlen daher, das digitale Deutschland-Ticket immer dabei zu haben.
Alle Reisenden können die Probe BahnCard 100 erwerben. Um von den Vorteilen des Geschäftskundenprogramms zu profitieren, müssen Sie allerdings für bahn.business registriert sein.
Fragen Sie Ihren Reiseverantwortlichen, ob auch Ihr Unternehmen bereits registriert ist.
Mit der BahnCard 100, 1. Klasse erhalten Sie 100 kostenfreie Sitzplatzreservierungen pro Jahr.
Das Kontingent können Sie über Ihr Konto im eingeloggten Bereich aufrufen.
Für Ihre anstehende Reise buchen Sie einfach eine reine Sitzpltzreservierung ohne zusätzliches Ticket.
Ja, Sie erhalten eine Gutschrift über die Summe der Jahresgebühr der BahnCard 100 für Geschäftsreisende in Form von Prämien- und Statuspunkten auf Ihr BahnBonus Punktekonto.
Die Probe BahnCard 100 ist ab dem 1. Geltungstag 3 Monate gültig. Danach endet sie automatisch.
Sie können wie gewohnt optional einen Sitzplatz in der Buchung reservieren.
Als Inhaber:in der Probe BahnCard 100 für Geschäftsreisende, 1. Klasse erhalten Sie 25 kostenfreie Sitzplatzreservierungen für den Zeitraum von 3 Monaten.
Sie können dieses Kontingent über Ihr Konto im Geschäftskundenportal abrufen.
Nein. Eine zusätzlich Rabattierung, durch beispielsweise eine BahnCard Business, ist nicht möglich.
Nach Kauf eines Mehrfahrten-Tickets werden Ihnen die BahnBonus-Punkte gutgeschrieben. Geben Sie einfach beim Kauf Ihre BahnCard- oder BahnBonus Card-Nummer an.
- Sie können das gesamte Mehrfahrten-Ticket vor dem 1. Geltungstag kostenfrei stornieren. Danach ist eine Stornierung des gesamten Tickets nicht möglich.
- Eine einzelne gebuchte Fahrt können Sie vor dem gewählten Reisetag kostenlos stornieren. Danach ist die Stornierung ausgeschlossen.
- Falls die gewählte Fahrt am Reisetag gebucht wird, können Sie diese bis 10 Minuten nach Buchung stornieren.
- Nicht genutzte Fahrten verfallen nach Ablauf eines Monats. Hier gilt der 1. Gültigkeitstag als Stichtag. Beispiel: Ist der 1. Gültigkeitstag der 5. Januar, ist das gebuchte Ticket bis einschließlich 4. Februar gültig.
- Eine Umbuchung ist nicht möglich.
Um das Angebot zu buchen, müssen Sie sich unter https://mehrfahrten-ticket.bahn-business.de mit Ihrer BahnID anmelden. Bei einem erstmaligen Besuch ist eine Registrierung notwendig.
Um eine Fahrt aus dem Kontingent des Mehrfahrten-Tickets einzulösen, kann ausschließlich die Person, die das Fahrten-Kontingent gebucht hat, sich mit den Zugangsdaten auf der Buchungsseite einloggen. Für jede Fahrt wird ein Ticket per E-Mail, zum Laden in den DB Navigator oder als Online-Ticket zum Ausdrucken ausgestellt.
Wichtig ist, dass das Fahrten-Kontingent nach dem Kauf nur unter diesen Zugangsdaten zugänglich ist. Das heißt, die Person, die das Mehrfahrten-Ticket kauft, muss auch die jeweiligen Fahrten buchen. Im Buchungsprozess kann jedoch ein:e abweichende:r Reisende:r angegeben werden. Alle Fahrten, die aus diesem Kontingent gebucht werden, können ausschließlich von dieser reisenden Person genutzt werden.
Ja. Sie haben nach Kauf eines Mehrfahrten-Tickets bei der Auswahl der gewünschten Strecke die Möglichkeit, Nahverkehrs-Angebote zu berücksichtigen und zu nutzen.
Das City-Ticket ist nicht inklusive.
Nein. Sie können separat eine Sitzplatzreservierung dazu buchen.
Ja, Sie können das Ticket vor und am Geltungstag der Hinfahrt kostenfrei stornieren. Eine Umbuchung des Tickets ist nicht möglich.
Nach dem Geltungstag der Hinfahrt können Sie das Ticket gegen 19 Euro Entgelt in einem Zeitraum bis zu 6 Monaten stornieren.
Für Buchungen vor dem 15. Dezember 2024 gilt:
- Wenn Sie das Ticket nicht nutzen, können Sie das Ticket 6 Monate lang nach dem Geltungstag der Hinfahrt gegen 19 Euro Entgelt stornieren.
Für Buchungen ab dem 15. Dezember 2024 gilt:
- Wenn Sie das Ticket bis 6 Monate nach dem Geltungstag der Hinfahrt stornieren, erhöht sich das Entgelt auf 30 Euro.
Sie erhalten 25 Prozent Rabatt mit der BahnCard Business 25 und 50 Prozent Rabatt mit der BahnCard Business 50 auf den deutschen Streckenanteil.
Die Sitzplatzreservierung gilt nur für die gebuchte Zugvebindung.
Beim Flexpreis Europa ist eine Sitzplatzreservierung in der 1. Klasse inklusive. Für die 2. Klasse ist eine Reservierung optional möglich.
Bei reservierungspflichtigen Zügen ist die Reservierung in der 1. und 2. Klasse inklusive.
Ja, in 130 Städten ist das City-Ticket kostenfrei enthalten.
Mit dem City-Ticket können Sie den öffentlichen Nahverkehr am Start- und Zielort nutzen.
Ob Ihr Start- oder Zielort dazugehört, erkennen Sie am Vermerk "+City" auf der Fahrkarte.
Nein. Sie können das Ticket nicht von der 2. in die 1. Klasse upgraden.
Ja, Sie können das Ticket bis zu 6 Monate nach dem letzten Geltungstag kostenlos und in vollem Umfang stornieren.
Eine Umbuchung des Tickets ist nicht möglich.
Die Sitzplatzreservierung gilt nur für die gebuchte Zugverbindung.
Beim Flexpreis Europa Business ist eine Sitzplatzreservierung in der 1. und 2. Klasse inklusive.
Nein. Sie können das Ticket nicht von der 2. in die 1. Klasse upgraden.
Die Sitzplatzreservierung gilt nur für die gebuchte Zugverbindung.
Eine Sitzplatzreservierung ist in der 1. und 2. Klasse optional möglich. Bei reservierungspflichtigen Zügen ist die Reservierung in der 1. und 2. Klasse inklusive.
Sie erhalten 25 % Rabatt mit der BahnCard Business 25 und mit der BahnCard Business 50 auf den deutschen Streckenanteil (ausgenommen City-Ticket).
Nein. Sie können das Ticket nicht von der 2. in die 1. Klasse upgraden.
In der Regel gibt es für Nahverkehrsangebote keine Sitzplatzreservierung. Sie können Ihren Sitzplatz frei wählen.
Ja, in vielen Fällen sind Nahverkehrs-Tickets ebenfalls Tickets eines Verkehrsverbunds. Somit können Sie häufig auch den ÖPNV nutzen.
Sie erhalten in der Regel 25 Prozent Rabatt auf die Nahverkehrsangebote mit der BahnCard Business 25 oder mit der BahnCard Business 50.
Nahverkehrs-Tickets haben je nach Tarifverbund unterschiedliche Stornierungsmöglichkeiten.
Die Sitzplatzreservierung gilt nur für die gebuchte Zugverbindung.
Beim Flexpreis ist eine Sitzplatzreservierung in der 1. Klasse inklusive.
Für die 2. Klasse ist eine Reservierung optional möglich.
Ja, Sie können das Ticket vor und am Geltungstag der Hinfahrt kostenfrei stornieren. Eine Umbuchung des Tickets ist nicht möglich.
Nach dem Geltungstag der Hinfahrt können Sie das Ticket gegen 19 Euro Entgelt in einem Zeitraum bis zu 6 Monaten stornieren.
Für Buchungen vor dem 15. Dezember 2024 gilt:
- Wenn Sie das Ticket nicht nutzen, können Sie das Ticket 6 Monate lang nach dem Geltungstag der Hinfahrt gegen 19 Euro Entgelt stornieren.
Für Buchungen ab dem 15. Dezember 2024 gilt:
- Wenn Sie das Ticket bis 6 Monate nach dem Geltungstag der Hinfahrt stornieren, erhöht sich das Entgelt auf 30 Euro.
Ja, in 130 Städten ist das City-Ticket kostenfrei und unabhängig von der Reiseweite enthalten.
Mit dem City-Ticket können Sie den öffentlichen Nahverkehr am Start- und Zielort nutzen.
Ob Ihr Start- oder Zielort dazugehört, erkennen Sie am Vermerk "+City" auf der Fahrkarte.
Sie erhalten 25 Prozent Rabatt mit der BahnCard Business 25 oder 50 Prozent Rabatt mit der BahnCard Business 50.
Ja. Sie können das Ticket jederzeit von der 2. in die 1. Klasse upgraden.
Die Sitzplatzreservierung gilt nur für die gebuchte Zugverbindung.
Eine Sitzplatzreservierung ist in der 1. und 2. Klasse optional möglich. Bei reservierungspflichtigen Zügen ist die Reservierung in der 1. und 2. Klasse inklusive.
Ja, eine Stornierung ist möglich.
Sie können das gebuchte Ticket innerhalb von 3 Stunden (180 Minuten) nach der Buchung vor dem ersten Geltungstag der Hinfahrt kostenfrei stornieren, sofern Sie das Ticket über bahn.de oder im DB Navigator gekauft haben.
Eine Umbuchung des Tickets ist nicht möglich.
Für den Super Sparpreis (Europa) für Geschäftsreisende und den Sparpreis Business gilt:
Wenn Sie bei der Buchung die konkrete Start- und Zielhaltestelle angeben, ist das City-Ticket zur flexiblen An- und Weiterreise im Gesamtpreis für die Fahrkarte enthalten, wenn:
- Start- oder Zielhaltestelle in einer der 130 City-Ticket Städte liegen,
- der Reiseabschnitt zum bzw. vom Fernverkehr (ICE, IC, EC) mit dem öffentlichen Nahverkehr innerhalb des City-Ticket-Gebiets zurückgelegt wird
Wenn nur Züge des Fernverkehrs (ICE, IC, EC) genutzt werden (z.B. von Köln Hbf nach Berlin Hbf) und somit kein Umstieg innerhalb des City-Ticket-Gebietes in den öffentlichen Nahverkehr nötig ist, erhalten Sie kein City-Ticket.“
Sie erhalten 25 % Rabatt mit der BahnCard Business 25 und mit der BahnCard Business 50 (ausgenommen City-Ticket).
Nein. Sie können das Ticket nicht von der 2. in die 1. Klasse upgraden.
Nein, ein nachträgliches Umwandeln, beispielsweise in ein Flexpreis Business-Ticket, ist nicht möglich.
Alternativ können Sie im Rahmen der Stornierungskonditionen Ihr bestehendes Ticket stornieren und ein neues Ticket im gewünschten Tarif buchen.
Die Sitzplatzreservierung gilt nur für die gebuchte Zugverbindung.
Beim Flexpreis Business ist eine Sitzplatzreservierung in der 1. und 2. Klasse inklusive.
Sie haben freie Zugwahl für den Zeitraum 1 Tag vor bis 3 Tage nach dem gebuchten Reisetag.
Die Sitzplatzreservierung ist in der 1. als auch in der 2. Klasse inklusive.
Der Geschäftskundenrabatt wird ausschließlich auf die Flexpreis Business-Tickets gewährt.
Ja, in 130 Städten ist das City-Ticket kostenfrei und unabhängig von der Reiseweite enthalten.
Mit dem City-Ticket können Sie den öffentlichen Nahverkehr am Start- und Zielort nutzen.
Ob Ihr Start- oder Zielort dazugehört, erkennen Sie am Vermerk "+City" auf der Fahrkarte.
Ja, Sie können das Ticket bis zu 6 Monate nach dem letzten Geltungstag der Hinfahrt kostenfrei und in vollem Umfang stornieren.
Eine Umbuchung des Tickets ist nicht möglich.
Sie erhalten 25 Prozent Rabatt mit der BahnCard Business 25 und 50 Prozent Rabatt mit der BahnCard Business 50.
Zusätzlich bekommen Sie auf den Flexpreis Business noch den individuellen Geschäftskundenrabatt Ihres Unternehmens.
Ja. Sie können das Ticket jederzeit von der 2. in die 1. Klasse upgraden.
Die Sitzplatzreservierung gilt nur für die gebuchte Zugverbindung.
Die automatisch reservierten Sitzplätze werden bei Buchung bestmöglich zusammenhängend ausgewählt.
Sie können sich optional für die jeweilige Fahrt einen Sitzplatz hinzubuchen.
Ja, Sie können während der Streckenauswahl die meisten Nahverkehrstrecken als Teilstrecke integrieren.
Das City-Ticket ist nicht inklusive.
Nein, es gibt keinen zusätzlichen Rabatt.
Der Preis wird zum DB-Umsatzvolumen Ihres Unternehmens hinzugerechnet.
Sie können die Wochenkarte vor dem 1. Geltungstag kostenfrei stornieren. Danach ist eine Stornierung nicht möglich.
Eine Umbuchung ist nicht möglich.
Sie können im eingeloggten Bereich wie bei der Einzelfahrtsuche Ihre gewünschte Strecke eingeben (z. B. von Frankfurt nach Mannheim).
Anschließend haben Sie neben der Auswahl der verfügbaren Tarife (Super Sparpreis, Flexpreis, Flexpreis Business) die Möglichkeit, auf den Button "Zeitkarten" zu klicken, um die verfügbaren Angebote zu sehen und zu buchen.
Sie können sich optional für die jeweilige Fahrt einen Sitzplatz hinzubuchen.
Ja, Sie können während der Streckenauswahl die meisten Nahverkehrstrecken als Teilstrecke integrieren.
Das City-Ticket ist nicht inklusive.
Nein, es gibt keinen zusätzlichen Rabatt.
Der Preis wird zum DB-Umsatzvolumen Ihres Unternehmens hinzugerechnet.
Sie können im eingeloggten Bereich wie bei der Einzelfahrtsuche Ihre gewünschte Strecke eingeben (z. B. Frankfurt nach Mannheim).
Anschließend haben Sie neben der Auswahl der verfügbaren Tarife (Super Sparpreis, Flexpreis, Flexpreis Business) die Möglichkeit, auf den Button "Zeitkarten" zu klicken, um die verfügbaren Angeboten zu sehen und zu buchen.
Um das Jobticket für Ihre Mitarbeitenden anbieten zu können, schließen Sie mit der Deutschen Bahn einen Rahmenvertrag zum Deutschland-Ticket als Jobticket. Anschließend wird für Ihre Mitarbeitenden eine Bestellmöglichkeit eingerichtet.
Ihr Personalbereich erhält durch den Abo-Vertrieb einen Firmencode, mit dem die Mitarbeitenden das JobTicket über Ihre Bestellstrecke online erwerben können.
Sie müssen mindestens ein Jobticket abnehmen.
Der Ausgabepreis des Deutschland-Ticket Jobtickets ist der Preis des Deutschland-Tickets (49 Euro, Stand Mai 2023).
Gewährt der Arbeitgeber den Mitarbeitenden einen Mindestzuschuss von 25 Prozent auf den Ausgabepreis, erhält das Unternehmen den gegenwärtigen und gesetzlich beschlossenen Rabattsatz von 5 Prozent. Dieser Rabatt wird an die Mitarbeitenden weitergegeben. Somit erhalten die Mitarbeitenden 30 Prozent auf den Ausgabepreis.
Das Deutschland-Ticket Jobticket kostet die Mitarbeitenden unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen maximal 34,30 Euro.
Hier ist keine pauschale Aussage möglich, da es immer auf die Kundenbedürfnisse und die individuellen Anforderungen ankommt. Nach dem Abschluss eines Rahmenvertrags müssen die Bestellstrecken angelegt und entsprechende Vorlauffristen für die Bestellungen beachtet werden.
Nein, ein bestehender Vertrag bleibt unberührt, wenn Sie dies so wünschen. Alternativ können Sie als Unternehmen einen bestehenden Vertrag kündigen und einen neuen Rahmenvertrag zum Deutschland-Ticket als Jobticket nutzen.
Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch. Nehmen Sie gerne Kontakt mit abo.vermarktung@deutschebahn.com auf.
Hier bitten wir Sie, mit Ihrer Steuerberatung Kontakt aufzunehmen.
Mit der Bestellung des Deutschland-Ticket Jobtickets wird der DB Vertrieb GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Die Abbuchung des Ausgabepreises erfolgt monatlich zu jedem Monatsersten. Die Gültigkeit des Tickets ist immer monatsscharf, d.h. vom ersten bis zum letzten Tag des Monats.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Deutschland-Ticket und dem Deutschland-Ticket Jobticket.
Ja, Sie können das Ticket bis einen Tag vor dem 1. Geltungstag kostenfrei stornieren.
Nein, eine Umbuchung ist nicht möglich.
Wie bei der Einzelfahrtsuche können Sie im eingeloggten Bereich Ihre gewünschte Strecke eingeben (z. B. Frankfurt nach Mannheim).
Anschließend klicken Sie neben der Auswahl der verfügbaren Tarife (z. B. Super Sparpreis) auf den Button "Zeitkarten", um die Verfügbarkeit des Angebots zu sehen und zu buchen.
Ein Charterzug ist ein Zug, der ausschließlich für Ihre Gruppe fährt. So können gleichzeitig bis zu 900 Personen in einem Zug reisen.
Ob Event, gemeinsame Messevorbereitung, Betriebsausflug, Schulung oder Incentive-Reise: Wir bieten Ihnen ein unvergessliches Gemeinschaftserlebnis. Und dazu: Service aus einer Hand, Catering und Transfer zum Veranstaltungsort. Wir richten uns nach Ihren Vorstellungen.
Ein Charterzug ist ein sehr individuelles Produkt. Der Preis des Charterzuges ist abhängig von der Länge der Strecke, der Anzahl der Reisenden, der Serviceleistungen und den Daten der Reise.
Die Fixkosten für Lokomotive, Personal und Trasse machen den größten Teil des Preises aus. Daher ist es egal, ob der Zug für 250 oder für 900 Personen geplant ist. Anders ausgedrückt: Je mehr Personen im Zug befördert werden, desto günstiger wirkt sich das auf den Preis pro Person aus.
Preisbeispiele Charterzüge (Preise Netto, zzgl. gesetzl. MwSt.)
- Von Düsseldorf nach Heidelberg, Hin- und Rückfahrt am gleichen Tag, 420 Personen. Kosten: ab 26.900 Euro
- Von Ludwigsburg nach Dresden, einfache Fahrt, 350 Personen. Kosten: ab 38.900 Euro
- Von Frankfurt nach Berlin, Hin- und Rückfahrt an unterschiedlichen Tagen, 460 Personen. Kosten: ab 53.900 Euro
Nein, ein Charterzug fährt als Sonderzug deutlich länger als man es vom Regelverkehr gewohnt ist. Zum einen werden Sondertrassen genutzt, zum anderen erreicht der Sonderzug keine Höchstgeschwindigkeiten wie beispielsweise ein ICE. Um eine spezifische Aussage für Ihre Strecke treffen zu können, freuen wir uns auf Ihre Anfrage.
Je nach Anfrage prüfen wir, welcher Fahrzeugtyp zur Verfügung steht. Sollten keine Ressourcen zur Verfügung stehen, prüfen wir Ihre Anfrage in Zusammenarbeit mit einem unserer Partner. Anschließend unterbreiten wir Ihnen das passende Angebot.
Je nach Anzahl der Reisenden kann die Fahrzeuglänge individuell angepasst werden. Aufgrund der anfallenden Fixkosten sollte die Gruppengröße mindestens 250 Personen betragen. Ein Zug fasst je nach Zugtyp bis zu 900 Personen. Sollte die Gruppe größer sein, kommen Sie gerne auf uns zu.
Ja. Wir gestalten die Fahrt im Charterzug ganz nach Ihren Wünschen. Catering, Musik, Party – im Zug sind die Möglichkeiten groß, wir unterhalten und verpflegen die Reisenden je nach Wunsch.
Ein Showtrain ist ein stationärer Zug, den Sie für Ihre Ausstellung oder Produktpräsentation nach Ihren Wünschen ausbauen und nutzen können.
Der Showtrain ist nur in größeren Bahnhöfen möglich. Durch die sehr zentrale Lage der Bahnhöfe nutzen Sie sowohl die Reiseströme als auch die Besuchenden der Bahnhöfe. Damit erreichen Sie ein breites Publikum.
Die Vorlaufzeit für einen Showtrain beträgt mindestens 12 Monate.
Nein, das Veranstaltungsticket gilt nur innerhalb Deutschlands.
Sie als Veranstalter:in fördern damit die nachhaltige Anreise Ihrer Teilnehmenden und bieten besonders attraktive Konditionen für die An- und Abreise.
Einzelveranstaltung: Jede Veranstaltung wird unabhängig voneinander angelegt. So können Sie für jede Ihrer Veranstaltungen einen eigenen Buchungslink generieren und auf der entsprechenden Website platzieren.
Jahresangebot: Es wird eine Veranstaltung angelegt, unter der mehrere kleine Veranstaltungen zusammengefasst werden. So generieren Sie für das gesamte Fahrplanjahr lediglich einen Link, der bei jeder Ihrer Veranstaltungen von Teilnehmenden zur Anreise genutzt werden kann.
Zu beachten ist hierbei:
- Beim Fahrplanwechsel der DB in jedem Dezember verliert der Buchungslink einer Jahresveranstaltung seine Gültigkeit.
- Daher loggen Sie sich bitte auf bahn.de/mice ein und legen unter „Neue Veranstaltung“ eine neue Veranstaltung an. Die neue Veranstaltung sollte hierbei nicht denselben Namen wie die alte Veranstaltung haben. Ergänzen Sie ggf. eine Jahreszahl.
- Sobald die neue Veranstaltung freigeschaltet ist, ersetzen Sie bitte den alten Buchungslink auf Ihrer Website mit dem der neu angelegten Veranstaltung.
Bis zu 14 Tage, da es sich um einen abgestimmten Tarifgenehmigungsprozess handelt, lässt sich dieser auch nicht beschleunigen.
Mit Ihrem Login auf www.bahn.de/mice legen Sie unter „Neue Veranstaltung“ eine neue Veranstaltung an. Bitte beachten Sie, dass die neue Veranstaltung nicht den gleichen Namen wie die alte Veranstaltung haben sollte. Ergänzen Sie ggf. eine Jahreszahl.
Sobald die neue Veranstaltung freigeschaltet ist, ersetzen Sie bitte den alten Buchungslink auf Ihrer Webseite mit dem der aktuellen Veranstaltung.
Nein, es gibt keine Mindestabnahme und auch keine Mindestteilnehmerzahl. Haben Sie z.B. viele kleine Veranstaltungen, empfehlen wir Ihnen ein Jahresangebot anzulegen.
Sie dürfen auch in "Nichtbundeseigenen Bahnen" fahren - also in Zügen, die nicht von der DB betrieben werden, aber auf derselben Strecke fahren.
Ausnahmen:
Verbindungen im Seeverkehr sind ausgeschlossen. Das Veranstaltungsticket gilt nicht im Eurostar und nicht im NightJet.
In der Auftragssuche kann der Reisende das Ticket stornieren. Dazu braucht er die auf dem Fahrschein abgedruckte Auftragsnummer.
Nach dem 1. Geltungstag ist ein Umtausch oder eine Stornierung ausgeschlossen. Der Geltungstag ist auf Ihrem Ticket aufgedruckt.
- Kinder bis 5 Jahre fahren immer kostenfrei mit und müssen nicht auf dem Ticket eingetragen sein.
- Kinder ab 6 Jahren können nicht kostenfrei mit dem Veranstaltungsticket mitgenommen werden, weil es sich hierbei um ein Angebot für Geschäftsreisende handelt.
Mit dem Veranstaltungsticket der Bahn reisen Sie und Ihre Veranstaltungsteilnehmenden in den Nah- und Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn mit 100 Prozent Ökostrom und und somit CO2-frei. Damit verringern Sie nachhaltig den CO2-Ausstoß der Veranstaltung.
Informationen zu Gruppenreisen haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.
Informationen zu Ihren Fahrgastrechten und wie Sie Ihre Entschädigung beantragen können finden Sie hier:
Grundsätzlich muss der Veranstalter mit der Deutschen Bahn vereinbart haben, dass er ein Veranstaltungsticket anbietet. Teilnehmende legitimieren sich dann mit einem geeigneten Nachweis zur Veranstaltung (z.B. Eintrittskarte, Teilnahmebestätigung, Einladung, Registrierung).
Als Teilnehmer:in buchen Sie das Veranstaltungsticket online über die Website der Veranstaltung. Ausnahmen sind gegebenenfalls bei Firmenveranstaltungen mit dem jeweiligen Unternehmen vereinbart.
Gültigkeit
Das Veranstaltungsticket gilt in allen Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn (ICE, EC/IC) und während der Fahrt im Nahverkehr (RE, RB, IRE, S-Bahn) zu oder von einem Fernverkehrs-Bahnhof. Es gilt auch in "nichtbundeseigenen Bahnen" – also in Zügen, die nicht von der DB betrieben werden, aber parallel auf derselben Strecke fahren. Das Veranstaltungsticket gilt nicht im Eurostar, ÖBB NightJet und im Seeverkehr. Das Veranstaltungsticket ist nur für Fahrten innerhalb Deutschlands gültig.
City-Ticket
Das City-Ticket ist kostenfrei in über 100 Städten enthalten.
Sitzplatzreservierung
Wenn Sie bei der Buchung eine konkrete Zugverbindung auswählen, ist in der 1. Klasse eine Sitzplatzreservierung enthalten.
Kindermitnahme
Kinder bis 5 Jahren fahren immer kostenfrei mit und müssen nicht auf dem Ticket eingetragen sein. Kinder ab 6 Jahren können nicht kostenfrei mit dem Veranstaltungsticket mitgenommen werden, da es sich hierbei um ein Angebot für Geschäftsreisende handelt.
Umtausch oder Stornierung
Sie können das Veranstaltungsticket einschließlich bis zum 1. Geltungstag gegen ein Entgelt stornieren. Der Geltungstag ist auf dem Ticket vermerkt. Ein Umtausch des Tickets ist nicht möglich.
Gruppen
Das Veranstaltungsticket ist ein Angebot für Einzelreisende. Sollten Sie mit mehr als 10 Personen im selben Zug reisen, finden Sie unten Informationen zu Gruppentickets.
Sie bezahlen das Veranstaltungsticket mit Ihrer persönlichen Kreditkarte oder PayPal.
Ja, Sie können BahnBonus Punkte sammeln, wenn Sie das Veranstaltungsticket online bestellen.
Bei der Online Buchung müssen Sie einen identischen Abfahrts- und Zielbahnhof angeben. Daher müssen Sie die Tickets für Hin- und Rückfahrt getrennt buchen, wenn Sie auf dem Rückweg einen anderen Zielbahnhof ansteuern möchten.
Nein, eine separate Rechnung gibt es nicht. Da die Mehrwertsteuer aber auf dem Ticket angegeben wird, gilt dieses zum Vorsteuerabzug. Sie können das Ticket Ihrer Reisekostenabrechnung beigelegen.
Das Veranstaltungsticket ist ein Angebot für die MICE-Branche (Meetings, Incentives, Conventions, Exhibitions) und Veranstaltungen mit geschäftlichem Anlass wie Veranstaltungen, Kongresse, Fortbildungen, Seminare, Workshops und Tagungen.
Bitte registrieren Sie sich unter bahn.de/mice und melden Sie Ihre Veranstaltung/en an. Ihre Anfrage wird durch uns geprüft und nach Freigabe der Veranstaltung in den Tarifbekanntmachungen sowie in der Anlage zum Veranstaltungsticket veröffentlicht. Alle wichtigen Informationen und Konditionen erhalten Sie bei Registrierung in den AGB.
Der Flexpreis Business hat gegenüber dem Flexpreis eine erweiterte Gültigkeit von 5 Tagen.
Der Gültigkeitszeitraum ist 1 Tag vor bis 3 Tage nach dem gewählten Reisedatum. Es kann jeder Zug genutzt werden, eine Zugbindung besteht nicht. Die Sitzplatzreservierung ist sowohl in der 1. Klasse wie auch in 2. Klasse kostenfrei inkludiert.
Ein Flexpreis Business-Ticket kann bis zu 6 Monate nach dem letzten Geltungstag einfach und kostenfrei umgetauscht und erstattet werden. Der Geschäftskundenrabatt wird ausschließlich auf die Flexpreis Business-Tickets gewährt.