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Häufige Fragen zu "Deutschland-Ticket Jobticket"

Das Deutschland-Ticket Jobticket basiert auf dem regulären Deutschland-Ticket. Es gelten die offiziell genehmigten Tarifbestimmungen des Regelangebots. Inhaber:innen des Deutschland-Ticket Jobtickets profitieren somit von der unbegrenzten Nutzung der Züge des SPNV und der Verkehrsmittel des ÖPNV in Deutschland.

Das Deutschland-Ticket Jobticket wird nur zum Zweck der Ausgabe an Mitarbeiterin:innen eines Arbeitgebenden (z.B. Unternehmen, Behörden, Institutionen) ausgegeben. Dabei ist das Deutschland-Ticket Jobticket im Vergleich zum Regelangebot besonders ermäßigt.

Für alle Unternehmen, bei denen der Arbeitgeber seinen Beschäftigten einen Zuschuss von mind. 25 Prozent zum Ticketpreis gewährt, räumen die Verkehrsunternehmen einen Rabatt von 5 Prozent auf den aktuellen Preis des Deutschland-Tickets ein.

Deutschland-Ticket Jobtickets sind für Mitarbeiter:innen von Arbeitgeber:innen gedacht, die einen entsprechenden Deutschland-Ticket Jobticket - Rahmenvertrag mit einem Vertriebsdienstleister des Deutschland-Tickets geschlossen haben. Es ist im Vergleich zum Regelangebot besonders ermäßigt.

Sie können das Angebot nutzen, wenn Ihr Arbeitgeber einen Deutschland-Ticket Jobticket Rahmenvertrag abgeschlossen hat. Sollten Sie Ihr Arbeits- bzw. Dienstverhältnis beenden, entfällt auch die Berechtigung zur Nutzung des vergünstigten Jobtickets.

In diesem Fall kündigen Sie bitte den Abo-Vertrag (monatlich möglich) gemäß der in Ihrem Unternehmen geltenden Kündigungsregelungen für Jobtickets. Ihr Digitales Ticket wird automatisch gesperrt.

Bitte beachten Sie, dass das Deutschland-Ticket Jobticket namentlich auf die Mitarbeitenden (Inhaber:in) ausgestellt wird und nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder Firmenausweis mit Lichtbild gültig ist.

Der Ausgabepreis des Deutschland-Ticket Jobtickets ist der Preis des Deutschland-Tickets (Stand Mai 2023 – 49 Euro; ab Januar 2025 – 58 Euro).

Der Abgabepreis des Deutschland-Ticket Jobtickets ergibt sich aus dem Ausgabepreis, der um den gegenwärtigen und gesetzlich beschlossenen Rabattsatz von 5% reduziert wird (Stand Mai 2023 – 46,55 Euro; ab Januar 2025 – 55,10 Euro).

Dieser Rabatt wird nur dann gewährt, wenn der Arbeitgeber einen Mindestzuschuss von 25% auf den Ausgabepreis an die Mitarbeiter:innen gewährt.

Das Deutschland-Ticket Jobticket kostet Mitarbeiter und Mitarbieiterinnen unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen maximal 34,30 Euro bzw. ab Januar 2025 maximal 40,60 Euro.

Wenn Sie Ihr Deutschland-Ticket Jobticket Abonnement mit dem geänderten Preis behalten oder kündigen möchten, benötigen wir Ihre Rückmeldung bis zum 30. November 2024. Die Funktion "Vertragsänderung zustimmen" finden Sie im Aboportal oder in Ihrem Handy-Ticket.

Ihr neuer zu zahlender monatlicher Preis richtet sich nach den Vereinbarungen zum Zuschuss mit dem Arbeitgeber und beträgt monatlich maximal 55,10 Euro (abzüglich des individuellen Zuschusses). 

Bitte beachten Sie: Falls Ihr Arbeitgeber den monatlichen Abopreis für das Jobticket vollständig übernimmt, ist keine Zustimmung erforderlich. Das Abo wird fortgeführt, sofern das Unternehmen den Rahmenvertrag beibehält.

Die Ausstellung des Deutschland-Ticket Jobtickets erfolgt ausschließlich online durch die berechtigten Mitarbeiter:innen.

Sofern Ihr Arbeitgeber, bei dem Sie beschäftigt sind, einen Deutschland-Ticket Jobticket Rahmenvertrag mit uns abgeschlossen hat, können Sie Ihr Jobticket online buchen. Klicken Sie dafür auf den roten Button und melden Sie sich mit Ihrem Firmencode, den Sie durch den Personalbereich Ihres Unternehmens erhalten haben, an. Es ist ein Login mit Ihrem bahn.de-Kundenkonto für die Bestellung erforderlich. Dafür können Sie ein neues Konto erstellen oder Ihr bereits vorhandenes Konto nutzen.

Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen das Deutschland-Ticket Jobticket eines Verkehrsverbundes oder Landestarifs an? Dann finden Sie Ihr passendes Jobticket-Produkt über die Verbundseite.

Alle wichtigen Infos zur Bestellstrecke des DB Deutschland-Ticket als Jobticket können Sie hier downloaden.

Die Abbuchung des Ausgabepreises erfolgt gemäß den individuellen Konditionen des Deutschland-Ticket Jobticket – Rahmenvertrags.
Mit der Bestellung des Deutschland-Ticket Jobticket wird der DB Vertrieb GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Die Abbuchung des Ausgabepreises erfolgt monatlich zu jedem Monatsersten.

Deutschland-Ticket:Ja. Ein Umtausch von Ihrem Verbundabo zu einem Deutschland-Ticket ist über unser Aboportal möglich:

Jobticket:Nein, ein Umtausch ist leider nicht möglich. Bitte kündigen Sie Ihr bisheriges Abo und beantragen Sie separat ein neues Jobticket. Die Kündigung können Sie einfach und bequem über unser Aboportal erledigen. Die Zugangsdaten für Ihr Deutschlandticket Jobticket erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber.

Ein automatischer Umtausch in ein ermäßigtes Jobticket ist leider nicht möglich. Dies hat vertragsrechtliche Gründe. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber über einen möglichen Zuschuss für das Deutschland-Ticket Jobticket. Sofern Sie dieses über Ihren Arbeitgeber neu bestellen können, müssen Sie Ihr bisheriges Abonnement gemäß der Kündigungsbedingungen kündigen.

Sie können das Deutschland-Ticket Jobticket bis zum 10. des laufenden Monats zum Monatsende kündigen. Nutzen Sie gerne unser Self-Service-Portal Abo-Portal. So bleiben Sie immer flexibel.

Das Deutschland-Ticket Jobticket kann nur auf einem Smartphone gleichzeitig genutzt werden. 

Sie können das Handy-Ticket über die Funktion "Ticket entfernen" (ganz unten unterhalb des Handy-Tickets) von Ihrem alten Smartphone löschen. Anschließend können Sie das Handy-Ticket mit Abonummer und Nachname auf einem neuen Smartphone im DB Navigator unter "Reisen" hinzufügen.

Falls Sie das alte Smartphone nicht mehr im Zugriff haben gehen Sie folgendermaßen vor: Fügen Sie das Handy-Ticket auf Ihrem neuen Smartphone im DB Navigator unter "Reisen"  hinzu. Sie erhalten nun eine Meldung, dass das Ticket bereits auf einem anderen Gerät verknüpft ist. Klicken Sie auf "Ticket übertragen". Anschließend erhalten Sie eine E-Mail auf die hinterlegte E-Mail-Adresse zu Ihrem Abo in der Sie einmalig den Link zum Entfernen der alten Verknüpfung bestätigen müssen. Anschließend können Sie das Handy-Ticket auf dem neuen Smartphone laden.