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Ist die Nutzung von ICE/IC mit dem Deutschland-Ticket gestattet, wenn absehbar ist, dass man mit erheblicher Verspätung das Ziel erreicht?

Nein, Reisende mit einem Deutschland-Ticket müssen für die Benutzung eines Fernverkehrszuges immer eine separate Fahrkarte kaufen.
Da das Deutschland-Ticket gesetzlich im § 3 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) als Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt definiert ist, erfolgt auch im Fahrgastrechtefall keine Erstattung von Fahrgeldern für die Benutzung von Fernverkehrszügen.

In Ausnahmefällen

  • wenn ein Ausfall oder eine Zugverspätung die letzte Verbindung des Tages mit Ankunft bis 24 Uhr betrifft,
  • eine Verspätung von mindestens 60 Minuten bei einer Zugverbindung mit planmäßiger Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr eintritt,

ist im Rahmen der gesetzlichen Regeln des §11 (2) der Eisenbahn-Verkehrsverordnung (EVO) auch die Nutzung eines ICE- oder IC/EC-Zuges möglich.
Auch in diesem Fall gilt: Für die Nutzung des ICE- oder IC/EC-Zuges müssen Sie sich zunächst eine Fahrkarte kaufen. Deren Fahrpreis wird dann im Rahmen der Regulierung fahrgastrechtlicher Ansprüche bis zu einer Höhe von 120 € erstattet.