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Häufige Fragen zu "Informationen zur Buchung"

Verfeinern Sie die Auswahl:

Bei einem Streik richtet die Bahn nach Möglichkeit einen Ersatzfahrplan ein, um die Auswirkungen des Streiks für Sie bestmöglich zu begrenzen. Informieren Sie sich ab 12 Stunden vor Abfahrt in der Reiseauskunft, welche Züge des Fernverkehrs fahren. Züge, die ausfallen, sind gekennzeichnet; für diese bieten wir mögliche Alternativen an.

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort haben Sie auch bei zuggebundenen Fahrkarten folgende Optionen:

  • Sie können bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen.
  • Sie können die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, wenn dadurch die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof reduziert werden kann.
  • Sie können einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.

Ausgenommen von dieser Regel sind reservierungspflichtige Züge, z.B. Nachtzüge.

Nutzung eines "höherwertigen" Zuges
Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen und einen höherwertigen Zug (z. B. Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte oder den Aufpreis bezahlen. Anschließend können Sie die Kosten im Rahmen Ihrer Fahrgastrechte zurückfordern.

Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z. B. Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets).

Ob Sie Ihr Ticket stornieren können, hängt von dem von Ihnen gebuchten Tarif ab. Die genauen Stornierungsbedingungen finden Sie auf Ihrem Ticket. Unabhängig von den Tarifbestimmungen können Sie Ihr Ticket auf bahn.de und in der App DB Navigator innerhalb von 3 Stunden nach der Buchung kostenlos sofort stornieren.

Die Rechnungsadresse und der Name der rechnungsempfangenden Person können nur einmalig angeben werden. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich, auch nicht durch den Kundenservice.  

“Partneranteile” sind Fahrpreisbestandteile ausländischer Bahnunternehmen, zu denen keine Mehrwertsteuerangaben ausgewiesen werden können. Auf der Fahrkarte wird der Gesamtpreis des Tickets und der davon deutsche Anteil inkl. der Mehrwertsteuer ausgewiesen. Der nicht ausgewiesene Anteil ist der Partneranteil der ausländischen Bahn.

Der Fahrpreis kann Preisbestandteile enthalten, die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen unterliegen, beispielsweise bei einer Fahrt über die Ländergrenzen hinweg. Mithilfe der Ländercodes, z. B. (D), und der Mehrwertsteuerabkürzung in Landessprache weisen wir den Mehrwertsteuersatz eindeutig aus.

Beispiel 1:

7% (D)

  • 7% = Mehrwertsteuer-Satz in Prozent
  • MwSt = Abkürzung der dt. Bezeichnung für Mehrwertsteuer
  • D = Ländercode Deutschland

Beispiel 2:

0% (IVA:I)

  • 0% = Mehrwertsteuer-Satz in Prozent
  • IVA = Abkürzung der ital. Bezeichnung für Mehrwertsteuer (Imposta sul Valore Aggiunto)
  • I = Ländercode Italien

Ergänzend weisen Steuernummern in der Fußnote die betreffenden Bahnunternehmen aus, die die Fahrtleistung erbringen.

Nein, seit dem 1. Januar 2022 können Sie im Fernverkehr keine Tickets mehr beim Zugpersonal kaufen.

Sie können jedoch bis 10 Minuten nach Abfahrt des Zuges (z.B. ICE, IC/EC) ein Ticket über die DB Navigator App buchen, wenn die Fahrzeit zwischen Ihrem Einstiegsbahnhof und dem nächsten Haltebahnhof mehr als 10 Minuten beträgt.

Bei manchen Verbindungen erscheint der Hinweis "Preisauskunft nicht möglich". Dies passiert, wenn die komplette Strecke oder ein Teil der Strecke nicht von Zügen der Deutschen Bahn befahren wird.

Die Anzeige "Reservierung vorübergehend nicht möglich" bedeutet, dass der Zug vorübergehend aus dem Reservierungssystem herausgenommen wurde. Das kann für wenige Stunden oder auch für mehrere Tage der Fall sein. Eventuell können Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Sitzplatz für den gewünschten Zug reservieren.

Bei der Fahrkartenbuchung ist es wichtig, den richtigen BahnCard-Typ anzugeben. Dieser kann auch im Profil des Reisenden im Geschäftskundenportal hinterlegt werden.

Wenn Sie versehentlich eine geschäftskundenrabattierte Fahrkarte mit einer regulären BahnCard erworben haben, können Sie vor der Fahrt eine Fahrkarte „Aufzahlung“ in Höhe von 19 Euro im DB Reisezentrum oder einer persönlichen Verkaufsstelle erwerben. Im Zug ist der Kauf der Fahrkarte „Aufzahlung“ nicht mehr möglich.

Die Buchung erzeugt automatisch eine Rechnung, die Sie per E-Mail erhalten.

Seit 9. Juni 2024 wird die BahnCard Business als rein digitale BahnCard zur Verfügung gestellt und auf die Ausstellung einer zusätzlichen Plastikkarte verzichtet.

Mit Angabe Ihrer BMIS-Kundennummer können Sie Tickets zu den bahn.business Konditionen im Reisebüro und DB Reisezentrum erwerben.

Sie müssen einen amtlich zugelassenen Lichtbildausweis vorlegen, um sich im Zug für das Online-Ticket zu identifizieren.

Folgende Dokumente sind für die Kontrolle im Zug zugelassen:

  • Personalausweise (gesamt EU)
  • Reisepässe (international)
  • Elektronischer Aufenthaltstitel
  • BahnCard Business (die physikalische BahnCard Business ist als alleiniges Identifizierungsmedium gültig und muss nicht in Kombination mit einem Lichtbildausweis vorgezeigt werden)

Ja, Sie können als Selbstbucher sowohl Gutscheine als auch eCoupons einlösen und bezahlen über PayPal dann die Restsumme.

Die Deutsche Bahn bietet Ihnen mit "Bahn-Tix" die Möglichkeit, als bahn.business Geschäftsreisende Tickets zu bestellen und diese dann ganz bequem an einem DB Fahrkartenautomaten abzuholen.

Mit der Buchungsbestätigungsmail für Ihr Online-Ticket erhalten Sie im Anhang auch das Ticket im PDF-Format, welches Sie sich ausdrucken und als Steuernachweis einreichen können.

Für die Rechnungserstellung wird automatisch die im Kundenkonto der Geschäftsreisenden hinterlegte Rechnungsanschrift verwendet.

Die Rechnungsanschrift kann durch die Geschäftskunden-Administrator:innen (GA) oder die Buchungsstellen-Verantwortlichen (BV) im Unternehmenskonto im Bereich "Mein Unternehmen" unter "Mitarbeitende" zentral eingerichtet oder geändert werden. 

Eine Rechnungsänderung eines bereits gebuchten Tickets oder einer bereits gekauften BahnCard ist nicht möglich.

Eine Kreditkarte bzw. eine Reisestellenkarte (z.B. von AirPlus) kann zentral für mehrere Reisende hinterlegt werden. Sie benötigen die Zugangsdaten als Geschäftskunden-Administrator:in (GA) oder als Buchungsstellen-Verantwortliche (BV).

Sie können die Kreditkarte/Reisestellenkarte in 3 Schritten hinterlegen:

  1. Buchungsstelle auswählen (https://www.bahn.de/bahnbusiness/mein-unternehmen/buchungsstellen)
  2. Zentrale Firmenkreditkarten der entsprechenden Buchungsstelle hinzufügen
  3. Zentrale Firmenkreditkarten den registrieren Mitarbeitenden der Buchungsstelle zuweisen

Zusatzdatenfelder können Sie  zentral hinterlegen und allen ausgewählten Mitarbeitenden zuweisen. Individuelle Zusatzdaten pro Person kann nur die Person selbst im jeweiligen geschäftlichen Kundenkonto hinterlegen.

Bei der Bestellung einer BahnCard Business erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail. Falls Sie die BahnCard Business für Dritte buchen, erhält die Person, auf die die BahnCard Business ausgestellt ist, die Rechnung.

Bei der Buchung eines Tickets erhalten Sie separat eine Buchungsbestätigung und eine Rechnung per E-Mail. Die reisende Person erhält das Ticket.

Bei Zahlung mit einer Reisestellenkarte (z. B. AirPlus) stellt nur die Abrechnung von AirPlus die Rechnung im Sinne des Steuerrechtes dar.

Die Kreditkarteninstitute stellen dem Verläufer einer Ware/Dienstleistung eine Gebühr in Rechnung, wenn ein Kunde die Ware/Dienstleistung mit einer Kreditkarte bezahlt. 

Die Deutsche Bahn erhebt das Zahlungsmittelentgelt (ZME) bei Nutzung von Reisestellenkarten. Herkömmliche Kreditkarten sind hiervon befreit.

 Reisestellenkarten sind zum Beispiel:

  • alle Airplus-Reisestellenkarten (oder auch CompanyAccount Karten)
  • alle American Express Firmenkreditkarten mit Rechnungslegungsfunktion
  • alle OLB Bank Firmenkreditkarten mit Rechnungslegungsfunktion 

Die Staffelung des Zahlungsmittelentgelts finden Sie in den Beförderungsbedingungen für den Personenverkehr. Bitte suchen Sie in dem PDF nach dem Stichwort Zahlungsmittelentgelt.

Nein. Eine Umreservierung von Sitzplätzen (1. und 2. Klasse) im Fernverkehr ist tariflich ausgeschlossen. Das gilt auch für Pflichtreservierungen (z.B. TGV).

Es gelten die jeweils gültigen AGB der einzelnen Angebote. Die meisten Aktionsangebote sind von Umtausch und Stornierung ausgeschlossen.

Sollte ein reservierter Sitzplatz nicht verfügbar oder wegen Verspätung nicht erreichbar sein, sprechen Sie unsere Zugbegleitenden an – diese werden Ihnen einen anderen Platz zuweisen.

Wenn kein anderer Sitzplatz mehr verfügbar ist, haben Sie Anspruch auf eine tarifliche Entschädigung. Wenn möglich, lassen Sie sich bitte den Vorfall durch das Zugpersonal bestätigen. Legen Sie Ihre Reservierung und gegebenenfalls die Bestätigung  im DB Reisezentrum bei einer DB Agentur oder beim Servicecenter Fahrgastrechte vor. Sie können die Entschädigung auch online oder über das Fahrgastrechteformular beantragen.

Nein, das ist nicht möglich. Für die inkludierte Sitzplatzreservierung wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Somit ist sie auch nicht erstattungsfähig. 

Bitte nutzen Sie hierfür den Erstattungsantrag. Die Teilerstattung erfolgt abzüglich des tariflichen Erstattungsentgeltes.

Nein. Ein Umschreiben auf eine andere Person ist nicht möglich. Stornieren Sie zunächst, wenn möglich, das vorhandene Ticket und buchen Sie anschließend das neue Ticket für die richtige Person.

Bei Zugverspätungen und -ausfällen sind die Fahrgastrechte gesetzlich geregelt. Die Reisenden aller Eisenbahnunternehmen in Deutschland haben damit die gleichen Entschädigungsansprüche. 

Die Sofortstornierung ist möglich für online gebuchte Angebote

  • des Super Sparpreises
  • des Flexpreises und
  • des Flexpreis Business

Für alle anderen Angebote (z.B. Ländertickets, BahnCard Business) ist eine Sofortstornierung nicht möglich.

Umfasst wird der gesamte Auftrag sowie auch die zusätzlichen gebuchten Leistungen eines Auftrages (Sitzplatzreservierung, Zahlungsmittelentgelt). Eine Teilstornierung einzelner Leistungskomponenten ist nicht möglich. 

Sie können mit persönlicher (Firmen-)Kreditkarte, PayPal und mit zentraler Firmenkreditkarte/Reisestellenkarte zahlen.

Eine Reisestellenkarte, Firmenkreditkarte oder auch Company Card ist ein bargeldloses Zahlungsmittel in Form einer physischen oder virtuellen Kreditkarte. Die Karte wird von Unternehmen hauptsächlich für das Bezahlen von Leistungen für Geschäftsreisen genutzt.

Das Online-Ticket können Sie sofort nach der Buchung ausdrucken. Zusätzlich wird Ihnen das Online-Ticket als PDF-Datei per E-Mail zugeschickt. Auch im Nachhinein ist ein Abruf der Tickets im eingeloggten Bereich möglich.

Alternativ geben Sie Ihre Auftrgasnummer in die Auftragssuche ein.

Stornierte oder abgelaufene Tickets können weiterhin aufgerufen, aber nicht mehr ausgedruckt werden.

Ja, Sie können im eingeloggten Bereich mit den entsprechenenden Rollenrechten ein Ticket für Dritte buchen.

Geben Sie bei der Buchung die E-Mail der reisenden Person an. Die reisende Person erhält im Anschluss eine Buchungsbestätigungs-Mail mit dem Ticket.