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Häufige Fragen zu "Umtausch und Stornierung"

Bei einem Streik richtet die Bahn nach Möglichkeit einen Ersatzfahrplan ein, um die Auswirkungen des Streiks für Sie bestmöglich zu begrenzen. Informieren Sie sich ab 12 Stunden vor Abfahrt in der Reiseauskunft, welche Züge des Fernverkehrs fahren. Züge, die ausfallen, sind gekennzeichnet; für diese bieten wir mögliche Alternativen an.

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort haben Sie auch bei zuggebundenen Fahrkarten folgende Optionen:

  • Sie können bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen.
  • Sie können die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, wenn dadurch die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof reduziert werden kann.
  • Sie können einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.

Ausgenommen von dieser Regel sind reservierungspflichtige Züge, z.B. Nachtzüge.

Nutzung eines "höherwertigen" Zuges
Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen und einen höherwertigen Zug (z. B. Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte oder den Aufpreis bezahlen. Anschließend können Sie die Kosten im Rahmen Ihrer Fahrgastrechte zurückfordern.

Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z. B. Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets).

Ob Sie Ihr Ticket stornieren können, hängt von dem von Ihnen gebuchten Tarif ab. Die genauen Stornierungsbedingungen finden Sie auf Ihrem Ticket. Unabhängig von den Tarifbestimmungen können Sie Ihr Ticket auf bahn.de und in der App DB Navigator innerhalb von 3 Stunden nach der Buchung kostenlos sofort stornieren.

Nein. Eine Umreservierung von Sitzplätzen (1. und 2. Klasse) im Fernverkehr ist tariflich ausgeschlossen. Das gilt auch für Pflichtreservierungen (z.B. TGV).

Es gelten die jeweils gültigen AGB der einzelnen Angebote. Die meisten Aktionsangebote sind von Umtausch und Stornierung ausgeschlossen.

Sollte ein reservierter Sitzplatz nicht verfügbar oder wegen Verspätung nicht erreichbar sein, sprechen Sie unsere Zugbegleitenden an – diese werden Ihnen einen anderen Platz zuweisen.

Wenn kein anderer Sitzplatz mehr verfügbar ist, haben Sie Anspruch auf eine tarifliche Entschädigung. Wenn möglich, lassen Sie sich bitte den Vorfall durch das Zugpersonal bestätigen. Legen Sie Ihre Reservierung und gegebenenfalls die Bestätigung  im DB Reisezentrum bei einer DB Agentur oder beim Servicecenter Fahrgastrechte vor. Sie können die Entschädigung auch online oder über das Fahrgastrechteformular beantragen.

Nein, das ist nicht möglich. Für die inkludierte Sitzplatzreservierung wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Somit ist sie auch nicht erstattungsfähig. 

Bitte nutzen Sie hierfür den Erstattungsantrag. Die Teilerstattung erfolgt abzüglich des tariflichen Erstattungsentgeltes.

Nein. Ein Umschreiben auf eine andere Person ist nicht möglich. Stornieren Sie zunächst, wenn möglich, das vorhandene Ticket und buchen Sie anschließend das neue Ticket für die richtige Person.

Bei Zugverspätungen und -ausfällen sind die Fahrgastrechte gesetzlich geregelt. Die Reisenden aller Eisenbahnunternehmen in Deutschland haben damit die gleichen Entschädigungsansprüche. 

Die Sofortstornierung ist möglich für online gebuchte Angebote

  • des Super Sparpreises
  • des Flexpreises und
  • des Flexpreis Business

Für alle anderen Angebote (z.B. Ländertickets, BahnCard Business) ist eine Sofortstornierung nicht möglich.

Umfasst wird der gesamte Auftrag sowie auch die zusätzlichen gebuchten Leistungen eines Auftrages (Sitzplatzreservierung, Zahlungsmittelentgelt). Eine Teilstornierung einzelner Leistungskomponenten ist nicht möglich.