- Ist ein bundesweit einheitlicher Nachweis über den Status als schwerbehinderter Mensch
- Vergünstigungen und Vorteile richten sich nach dem im Schwerbehindertenausweis bescheinigten Grad der Behinderung (GdB) sowie den eingetragenen Merkzeichen
- Ist grün und hat einen halbseitigen, orangefarbenen Flächenaufdruck
- Ist beim Versorgungsamt erhältlich
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über Ihr zuständiges Versorgungsamt.
- Auf der Wertmarke befindet sich ein mit dem Schwerbehindertenausweis identisches Aktenzeichen, der Name der Person sowie die Gültigkeit.
- Gilt nur im Zusammenhang mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis
- Ist beim Versorgungsamt auf Antrag erhältlich
- Gilt meist 1 Jahr oder ein halbes Jahr
- Kosten: 91 Euro (1 Jahr) bzw. 46 Euro (halbes Jahr)
Kostenlos erhalten die Wertmarke behinderte Menschen,
- die blind oder hilflos sind;
- die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), dem SGB XII (Sozialhilfe) oder vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen beziehen
Details zu den Vergünstigungen
Schwerbehinderte Personen (auch Kinder), die einen Schwerbehindertenausweis mit einer Wertmarke besitzen, können im Nahverkehr kostenfrei fahren. Dies gilt
- in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn (IRE, RE, FEX, MEX, RB und S-Bahnen)
- in Nahverkehrszügen anderer Eisenbahnunternehmen
- auf Verbundstrecken in öffentlichen Verkehrsmitteln
Für Reisen ins Ausland gelten abweichende Regelungen.
Prinzipiell gilt:
- Für Fahrten im Fernverkehr benötigen Sie eine Fahrkarte, es gilt die sogenannte Ticketpflicht.
Ausnahmen:
- Fernverkehrszüge können nur dann kostenfrei benutzt werden, wenn sie für Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind (zum Beispiel in Störungsfällen).
- Auf einigen ausgewählten Strecken des Fernverkehrs gilt der Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke als Fahrtberechtigung. Dies wird in unserer Reiseauskunft angezeigt. Bitte prüfen Sie diese Option deshalb dort, bevor Sie Ihre Fahrt antreten.
Voraussetzungen:
Sie können im Zug
- einen gültigen Schwerbehindertenausweis vorweisen
- einen sog. Feststellungsbescheid „Bescheid nach § 69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Schwerbehindertenrecht“ vorweisen
Unabhängig von der Ticketpflicht dürfen Sie, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis oder einen Feststellungsbescheid vorweisen können, in Fernverkehrszügen eine Fahrkarte zum Flexpreis unter Berücksichtigung etwaiger Ermäßigungen (z.B. BahnCard) auch weiterhin an Bord kaufen.
Bitte informieren Sie das Zugpersonal direkt nach dem Einstieg in den Zug, dass Sie noch eine Fahrkarte benötigen und legen Sie hierfür bitte Ihren Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid vor.
Der Verkauf einer Fahrkarte erfolgt ausschließlich auf Rechnung. Das heißt, mit der Fahrkarte wird gleichzeitig eine Rechnung ausgegeben. Auf Wunsch wird Ihnen die Rechnung zusätzlich auch noch einmal in einem barrierefreien Format per E-Mail zur Verfügung gestellt. Hierfür teilen Sie bitte dem Zugpersonal Ihre E-Mail-Adresse mit.
Die Bezahlung der Fahrkarte erfolgt nachgelagert und muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Hierfür stehen die Zahlungsmöglichkeiten Sofortüberweisung über Klarna und PayPal, sowie die klassische Banküberweisung (die Bankdaten finden Sie auf der Rechnung) zur Verfügung. Die Bezahlung Ihrer Rechnung ist auch in allen DB Reisezentren möglich.
Bei Rückfragen zu Ihrer Rechnung wenden Sie sich bitte an die Stelle für Fahrpreisnacherhebungen Telefon 07221 9235 1000 (Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr) oder nutzen Sie die Chat-Funktion oder das Kontaktformular auf den Internetseiten www.db-fahrpreisnacherhebung.de bzw. www.db-fn.de.
Mehr zum Kauf von Fahrkarten an Bord der Züge der DB Fernverkehr AG:
Schwerbehinderte Personen (auch Kinder), die einen Schwerbehindertenausweis mit einer gültigen Wertmarke besitzen, können auf folgenden Seestrecken kostenfrei fahren:
- Bei der DB Schifffahrt und Inselbahn Wangerooge auf der Strecke Sande-Harlesiel-Wangerooge (= Tidebus-Schiff-Inselbahn)
- Bei der Schifffahrt der Inselgemeinde Langeoog auf der Strecke Bensersiel-Langeoog (= Schiff-Inselbahn)
- Bei der Reederei Norden-Frisia auf der Strecke Norddeich Mole-Norderney (= Schiff) sowie Norddeich Mole-Juist (= Schiff)
- Bei der Reederei AG EMS auf der Strecke Emden Außenhafen-Borkum (= Schiff-Inselbahn. Hinweis: bei Nutzung des Katamarans ist ein Zuschlag inkl. Reservierung jeweils für Sie und Ihre notwendige Begleitperson erforderlich)
- Bei der Reederei Baltrum-Linie auf der Strecke Norden-Neßmersiel-Baltrum (= Reedereibus-Schiff)
- Bei der W.D.R. auf der Strecke Dagebüll Mole-Amrum (= Schiff) sowie Dagebüll Mole-Föhr (= Schiff)
- Bei der Schifffahrt Spiekeroog auf der Strecke Neuharlingersiel-Spiekeroog (= Schiff)
- Bei der Reederei Neue Pellwormer Dampfschifffahrts GmbH (NPDG) auf der Strecke Nordstrand-Pellworm (= Schiff)
- Bei der Reederei Hiddensee auf der Strecke Schaprode-Hiddensee (= Schiff) sowie Stralsund-Hiddensee (= Schiff).
Dies gilt jeweils im Linienverkehr, nicht im Ausflugsverkehr.
Mitnahme einer Begleitperson und / oder eines Hundes
Die Mitnahme einer Begleitperson und / oder Hundes für Menschen mit Behinderungen ist im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX, Teil 3, Kapitel 13) sowie ergänzend im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG § 12e) und in der Assistenzhundeverordnung (AHundV) wie folgt geregelt:
Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis, in dem das Merkzeichen „B“ und der Eintrag „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ bzw. „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ nicht gelöscht ist, dann dürfen Sie
- eine Begleitperson,
- eine Begleitperson und/oder einen Hund oder
- eine Begleitperson und/oder einen nach § 12e Abs. 4 BGG gekennzeichneten Assistenzhund
kostenfrei mitnehmen.
Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis ohne Merkzeichen „B“ oder einen Ausweis mit der Bezeichnung „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“, dann dürfen Sie
- einen nach § 12e Abs. 4 BGG gekennzeichneten Assistenzhund
kostenfrei mitnehmen.
Haben Sie keinen Schwerbehindertenausweis, aber einen Feststellungsbescheid oder einen Ausweis mit der Bezeichnung „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“, dann dürfen Sie
- einen nach § 12e Abs. 4 BGG gekennzeichneten Assistenzhund
kostenfrei mitnehmen.
Voraussetzung für die kostenfreie Mitnahme eines Assistenzhundes ist nach § 26 AHundV, dass der Hund mit einem Abzeichen gekennzeichnet ist. Das Abzeichen kann auf
- einer Kenndecke,
- einem Hundegeschirr,
- am Halsband oder
- in sonstiger Weise
am Assistenzhund sichtbar befestigt sein.
Diese Regelung gilt in allen innerdeutschen Zügen des Nah- und Fernverkehrs, auf Buslinien, in Zügen der sonstigen Eisenbahnen, auf dem Bodensee, Bereich Überlinger See und im Nordseeinselverkehr.
Blindenführ- oder Assistenzhunde müssen im Zug keinen Maulkorb tragen. Dies gilt auch für Hunde, wenn ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „B“ vorliegt.
Für Kinder gilt:
- Kinder von 0-5 Jahren
Kinder von 0-5 Jahren reisen grundsätzlich kostenfrei ohne eigene Fahrkarte mit der Bahn. Sie müssen nicht auf der Fahrkarte der Begleitpersonen eingetragen sein. Ein Sitzplatz ist aber nicht automatisch dabei und muss, falls gewünscht, extra gebucht werden.
Bei Kindern mit Schwerbehinderung, in deren Ausweis die Mitnahme einer Begleitung und das Merkzeichen "B" vermerkt sind, darf auch die Begleitperson kostenfrei fahren. Die Reise kann nach Wahl und Verfügbarkeit in der 1. oder 2. Klasse stattfinden.
- Kinder ab 6 Jahren
Kinder ab 6 Jahren fahren in Begleitung einer Person ab 15 Jahre kostenfrei. Sie müssen aber bei der Buchung angegeben werden.
Fährt das Kind ohne Begleitung, braucht es eine Fahrkarte. Ausnahme: Das Kind darf aufgrund seiner Berechtigungen (d.h. es besitzt eine Wertmarke) im Nahverkehr kostenfrei fahren.
Bei Kindern mit Schwerbehinderung, in deren Ausweis die Mitnahme einer Begleitung und das Merkzeichen "B" vermerkt sind, darf die Begleitperson kostenlos fahren. Die Reise findet dann in der beim Fahrkartenkauf für das Kind gewählten Klasse statt
Schwerbehinderte Menschen und Schwerkriegsbeschädigte mit Merkzeichen B können bis zu 2 Sitzplätze kostenfrei reservieren, auch wenn sie kein gültiges Beiblatt mit Wertmarke besitzen
Achtung: Dies ist nur über die Mobilitätsservice-Zentrale oder in den Verkaufsstellen der DB (DB Reisezentren oder DB Agenturen) möglich.
Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "1.Kl." eingetragen ist, können Sie
- mit einer Fahrkarte der 2. Klasse in allen Zügen der DB in der 1. Klasse fahren. Ausgenommen sind Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen.
- die Züge des Nahverkehrs (IRE, RE, FEX, MEX, RB und S-Bahnen) kostenfrei auch in der 1. Klasse fahren, wenn Sie zusätzlich eine Wertmarke besitzen
Gerne können Sie auch Gruppenfahrten über die Mobilitätsservice-Zentrale oder in unseren DB Reisezentren anmelden.
Reisen mehrere Rollstuhlfahrer als Gruppe, kann es sein, dass sie auf mehrere Fernverkehrszüge verteilt fahren. Dann erhält jeder Mitreisende eine Kopie der Fahrkarte, jedoch mit einer Sitzplatzreservierung in einem anderen Zug. Ist einer dieser Züge verspätet, erhalten die davon betroffenen Rollstuhlfahrer eine Gutscheinkarte, auch wenn sie mit einer Kopie der Fahrkarte reisen. Pro Fahrkarte und pro einfache Fahrt werden einmalig 20 % angerechnet.
Falls betriebliche Störungen Schwierigkeiten speziell für behinderte Menschen hervorrufen, wird sich die Bahn selbstverständlich bemühen, unbürokratische Lösungen zu finden.
DB Lounge Zutritt für Rollstuhlfahrer:innen
Eine Fernverkehrsfahrkarte 2. Klasse im Tarif „Flexpreis“ sowie eine BahnCard 100 2. Klasse berechtigt Rollstuhlfahrer:innen zum Zutritt in den Premium Bereich der DB Lounge.
Die Mitnahme von Begleitpersonen ist erlaubt, wenn im Schwerbehindertenaus ein „B“ eingetragen sowie der Vermerk „die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ nicht gelöscht ist.
Wir halten außerdem für Sie seit kurzem auch ein praktisches Knietablett bereit, womit unter anderem Gläser rutschfest transportiert werden können. Sprechen Sie hierzu unser Lounge-Team gerne an!
Weitere Informationen zur DB Lounge
Flyer Barrierefreies Reisen
- Barrierefreies Reisen: Die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) (Stand Dezember 2024) (PDF, 318 KB)
- Barrierefreies Reisen: Eine Information in Leichter Sprache (MSZ) (Stand Dezember 2024) (PDF, 271 KB)
- Bahn-Reisen mit SB-Ausweis: Eine Information in Leichter Sprache (Stand Dezember 2024) (PDF, 175 KB)
- Accessible travel: The Mobility Service Centre (MSC) (12/2024) (PDF, 336 KB)
Hilfreiche Infos für
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