Häufige Fragen
Wenn Sie mit Ihrem Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und Wertmarke kostenfrei Zug fahren dürfen, können wir Ihnen für diese kostenfrei befahrenen Strecken leider keine Entschädigung anbieten. Der Grund: Es wurde ja auch kein Fahrpreis gezahlt.
Wenn Sie eine Fahrkarte gekauft haben, gelten die Regelungen für die Gesamtstrecke, einschließlich aller kostenfrei genutzten Streckenabschnitte. Die Höhe des Entschädigungsbetrags basiert auf dem Preis der gekauften Fahrkarte und der Gesamtverspätung.
Als Inhaber eines Schwerbehindertenausweises und Wertmarke fahren Sie in allen Nahverkehrszügen (IRE, RE, FEX, MEX, RB und S-Bahnen) kostenfrei.
Ist Ihr Zug so verspätet, dass mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof gerechnet wird, können Sie einen anderen Zug nutzen (Ausnahmen: Reservierungspflichtige Züge, wie z.B. NightJets oder einige Züge ins Ausland).
Falls Sie in einen "höherwertigen" Zug steigen wollen, also z.B. von einem Nahverkehrszug in einen ICE, IC oder EC, müssen Sie sich dafür zunächst eine passende Fahrkarte kaufen. Anschließend können Sie sich die Kosten von uns erstatten lassen.
Verursacht das Eisenbahnunternehmen den Verlust oder die Beschädigung von für die Beförderung zugelassenen Mobilitätshilfen, einschließlich Rollstühlen und Hilfsmitteln oder den Verlust oder die Verletzung von Assistenzhunden, ist Schadensersatz zu leisten.
Worauf sollte ich achten, wenn ich meinen Antrag auf Fahrgastrechte geltend machen möchte?
Wenn Sie in Zügen des Nah- und Fernverkehrs gereist sind, dann senden Sie uns bitte zusätzlich zu Ihrer Fahrkarte für die Nutzung des Fernverkehrszuges auch eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises sowie Ihrer Wertmarke.
Reichen Sie bitte alle Belege (z.B. eine Quittung für ein Taxi oder eine Hotelrechnung), die aus Ihrer Sicht für die Bearbeitung Ihres Antrags ebenfalls wichtig sein könnten und im direkten Zusammenhang mit Ihrer Reise stehen, mit ein.
Stellen Sie uns ergänzende Informationen zur Verfügung, wodurch die von Ihnen verauslagten Kosten entstanden sind.
Sie sind aufgrund einer Beeinträchtigung im barrierefreien Reiseverlauf verspätet an Ihrem Reiseziel angekommen oder mussten Sie aufgrund einer Beeinträchtigung Ihre Reise abbrechen bzw. konnten Sie diese nicht antreten?
Selten kann es vorkommen, dass wegen Verspätungen oder Zugausfall eine Weiterreise technisch oder organisatorisch nicht mehr möglich ist. In diesem Fall gelten die Entschädigungsregelungen ab dem Bahnhof, ab dem die Reise objektiv nicht mehr fortgesetzt werden kann.
Flyer Barrierefreies Reisen
- Barrierefreies Reisen: Die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ), Stand Januar 2025 (PDF, 318 KB)
- Bahn Reisen in leichter Sprache, Stand Januar 2025 (PDF, 268 KB)
- Bahn-Reisen mit SB-Ausweis: Eine Information in Leichter Sprache, Stand Januar 2025 (PDF, 175 KB)
- Accessible travel: The Mobility Service Centre (MSC), January 2025 (PDF, 335 KB)
Hilfreiche Infos für
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