Häufige Fragen zu "Mitnahme"
- Kinder unter 6 Jahren reisen kostenfrei und benötigen keine Fahrkarte.
- Kinder ab 6 Jahren brauchen eine eigene Fahrkarte, wie z.B. ein Deutschland-Ticket. Kostenfreie Mitnahme ist hier nicht möglich.
Kinder ab 6 Jahre können mit dem Deutschland-Ticket auch allein reisen.
- Für das digitale Ticket benötigen Ihre Kinder ein mobiles Endgerät, die App DB Navigator und ein Schülerausweis oder anderen Lichtbildausweis.
- Bei dem Deutschland-Ticket als Chipkarte zusätzlich zu der Chipkarte ebenfalls ein Schüler- bzw. Lichtbildausweis benötigt.
Nein, mit einem Deutschland-Ticket können Sie keine weiteren Personen mitnehmen. Ihre Mitreisenden brauchen eine eigene Fahrkarte.
Auch wenn Sie aus anderen Abonnements Mitnahmeregelungen kennen, gelten diese nicht für das Deutschland-Ticket.
Nein. Die Mitnahme von entgeltpflichtigen Hunden ist nicht im Deutschland-Ticket inkludiert. Sie können für entgeltpflichtige Hunde kein Deutschland-Ticket erwerben. Für die Strecke oder das jeweils durchfahrene Tarifgebiet brauchen Sie ein gültiges Tarifangebot für Hunde.
Zusätzlich gelten die Bestimmungen der Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen. Informieren Sie sich bitte über die gültigen Regelungen im jeweiligen Tarifgebiet.
Für die Fahrradmitnahme gelten die Tarifbestimmungen des Deutschlandtarifs, der Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen.
- Prüfen Sie, ob auf Ihrer Strecke die Fahrradmitnahme kostenfrei möglich ist. Wenn ja, können Sie Ihr Fahrrad kostenfrei mitnehmen.
- Wenn eine Fahrradkarte erforderlich ist, gilt dies auch für Fahrten mit dem Deutschland-Ticket.
- Achten Sie auf regionale Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme.
- Nehmen Sie Rücksicht auf andere Fahrgäste.
- Informieren Sie sich im Voraus über erwartetes hohes Fahrradaufkommen auf www.bahn.de und im DB Navigator.
Weitere Informationen und Alternativen zur Fahrradmitnahme finden Sie unter zugportal/fahrrad.
Möchten Sie auf einer Reise eine Fernverkehrsfahrkarte mit dem Deutschland-Ticket kombinieren und dabei ein Fahrrad mitnehmen, so kaufen Sie bitte Ihre ‚Fahrradkarte Fernverkehr‘ bis zu Ihrem Zielbahnhof, den Sie ggf. mit einem Nahverkehrszug erreichen. Die Fahrradkarte Fernverkehr gilt ohne Mehrkosten auch für die Fahrt in den Nahverkehrszügen. Für die evtl. Weiterfahrt im ÖPNV (mit Bus, Straßenbahn o.ä.) gelten die Tarifregeln des jeweils genutzten Unternehmens. Gegebenenfalls ist der Kauf einer weiteren Fahrkarte für Ihr Fahrrad erforderlich.