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Häufige Fragen zu "Deutschland-Ticket"

Verfeinern Sie die Auswahl:

DB Navigator:
Sollten Sie Ihr Handy-Ticket nicht mehr sehen, können Sie es jederzeit unter "Reisen" mit der Abonummer aus Ihrer Aktivierungsmail neu hinzufügen.

Bitte beachten Sie: Bei einer Neubestellung des Abos entstehen Ihnen weitere Kosten für den neuen Abovertrag.

Aboportal bei iOS-Geräten:
Aktuell gibt es Probleme bei der Nutzung von iOS-Geräten im Aboportal. An der Lösung wird bereits gearbeitet. Fügen Sie das Ticket daher direkt im DB Navigator hinzu:

  1. Öffnen Sie "Reisen".
  2. Tippen Sie auf "+" (oben rechts im Bildschirm).
  3. Geben Sie die Ticketinformationen (Abonummer und Nachname) ein.

Ihre Abo-/Vertragsnummer finden Sie auch im Buchungstext auf Ihrem Kontoauszug.

Bund und Länder haben entschieden, das Deutschland-Ticket als Abonnement anzubieten. Es ist bundesweit gültig und ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum. 

Das Deutschland-Ticket kostet zurzeit 49 Euro pro Monat (ausgenommen sind verschiedene Varianten, wie z.B. das Deutschland-Ticket als Jobticket).

Ab 1. Januar 2025 kostet das Deutschland-Ticket 58 Euro pro Monat. Dies wurde von den Verkehrsministerinnen und Verkehrsministern von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen. 

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihr Deutschland-Ticket zum neuen Preis von 58 Euro/Monat behalten oder kündigen möchten. Wir benötigen Ihre Rückmeldung bis zum 30. November 2024. Sie können uns Ihre Entscheidung über zwei Wege mitteilen:

1.  Im Aboportal

Loggen Sie sich mit Ihrem bahn.de-Account ein und rufen Sie Ihr Deutschland-Ticket auf. Klicken Sie auf den Button „Vertragsänderung zustimmen“, um alle Informationen zu den Änderungen nachzulesen. Hier können Sie der Fortführung Ihres Abonnements zum neuen Preis und den geänderten Tarifbedingungen entweder zustimmen oder die Fortführung ablehnen. Lehnen Sie ab, kündigen Sie automatisch Ihr Deutschland-Ticket zum 31. Dezember 2024.

2.  Im DB Navigator

Öffnen Sie den DB Navigator und Ihr Deutschland-Ticket mit dem sichtbaren QR-Code. Klicken Sie ganz unten auf der Seite auf die Menüauswahl mit den drei Punkten. Wählen Sie „Vertragsänderungen zustimmen“ aus. Wenn Sie den Button nicht sehen können, wählen Sie bitte „zum Aboportal“ aus. Sie werden direkt in das Aboportal weitergeleitet. Dort können Sie den neuen Tarifbedingungen zustimmen oder diese ablehnen.

Bitte beachten Sie: Zustimmen kann nur die Vertragspartnerin oder der Vetragspartner, das ist die bestellende Person des Abos. Wenn Sie das Deutschland-Ticket nutzen, aber jemand anders es für Sie bestellt hat, machen Sie diese bestellende Person bitte darauf aufmerksam, dass sie bis zum 30. November 2024 der Preisanpassung zustimmt, damit Sie Ihr Ticket auch 2025 weiter nutzen können.

Sollten Sie der Preiserhöhung nicht zustimmen oder sich nicht fristgerecht zurückmelden, müssen wir Ihr Deutschland-Ticket Abonnement mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 leider kündigen. Sie müssen nichts weiter tun, Ihr Deutschland-Ticket Abonnement endet zum Ende des Jahres 2024 und es entstehen keine Kosten für Sie. Bitte beachten Sie, dass Sie dann ab dem 1. Januar 2025 Ihr Deutschland-Ticket nicht mehr nutzen können.

Sollten Sie die Frist zum 30. November 2024 verpasst haben oder möchten Sie Ihr Abo doch fortsetzen, wählen Sie im Aboportal oder im DB Navigator den Menüpunkt "Abo reaktivieren“ aus. Diese Funktion ist nur bis zum eingetragenen Kündigungsdatum 31. Dezember 2024 aktiviert. So lange hat Ihr Abo den Status "Kündigung eingeleitet”. Wenn Sie das Abo reaktivieren, erneuern wir Ihr Deutschland-Ticket-Abo zu den neuen Konditionen, d.h. insbesondere zum neuen Preis.

Die verschiedenen Angebote zu Verbundabonnements finden Sie auf bahn.de/pendler oder über die Fahrplanauskunft, nach Eingabe Ihrer Fahrtstrecke, auf bahn.de.

Ihr Deutschland-Ticket können Sie jederzeit selbstständig, innerhalb der geltenden Kündigungsfristen, über das Aboportal oder im DB Navigator kündigen.

 

  • Online: Auf bahn.de oder über die App DB Navigator.
  • Vor Ort: In DB Reisezentren deutschlandweit.
  • Andere Anbieter: Viele Verkehrsunternehmen bieten das Ticket auch in ihren Vertriebskanälen an.

Bitte beachten: Aufgrund unterschiedlicher Vertriebsverträge kann es vorkommen, dass ein Sofortverkauf im DB Reisezentrum nicht immer möglich ist.

Wenn Sie Ihr Deutschland-Ticket über einen Vertriebskanal der DB gekauft haben, können Sie das Ticket über die Ihnen bei der Buchung zugeteilte Auftragsnummer in die App DB Navigator zu laden. 

In die App DB Navigator können mehrere Deutschland-Tickets hinzugefügt werden.

Beim 9-Euro-Ticket handelte es sich um eine temporär eingeführte Monatskarte, die für die Sommermonate Juni, Juli und August 2022 zu einem Pauschalpreis von jeweils 9 Euro erworben werden konnte. Das Deutschland-Ticket wird hingegen ein dauerhaft erhältliches Abonnement sein.

Ja, das Deutschland-Ticket ist als Abonnement mit monatlicher Zahlweise erhältlich.

Das Deutschland-Ticket können Sie auch als Jobticket zu bundesweit einheitlichen Bedingungen kaufen. Wenn der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis pro Monat und Ticket leistet, kann das Deutschland-Ticket als Jobticket mit einem Rabatt von maximal fünf Prozent auf den Ausgabepreis (49 Euro) ausgegeben werden. Bitte informieren Sie sich hierzu im Personalbereich Ihres Unternehmens.

Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden. Solange Sie Ihr Deutschland-Ticket nutzen möchten, müssen Sie dieses nicht erneuern.

Sie können das Deutschland-Ticket-Abo bis zum 10. eines Monats zum Monatsende kündigen.

Möglichkeiten zur Kündigung:

  • Nutzen Sie unser Aboportal.
  • Nutzen Sie die Funktion „Abo kündigen“ im DB Navigator unterhalb Ihres Handy-Tickets.
  • Alternativ: Nutzen Sie das Kündigungsformular.

 Die BahnCard 100 inklusive Deutschland-Ticket beantragen:

  1. Die BahnCard 100 bequem online bestellen und bundesweit im Nah- und Fernverkehr unbegrenzt reisen.
  2. Die BahnCard 100 als Plastikkarte in ca. 2 Wochen per Post erhalten.
  3. Die BahnCard 100 dient gleichzeitig als Deutschland-Ticket.

Wichtig: Der 1. Geltungstag der BahnCard 100 muss mindestens 14 Tage in der Zukunft liegen. Für sofortige Nutzung empfehlen wir den Kauf im Reisezentrum.

Bitte achten Sie beim Hinzufügen Ihres Deutschland-Ticket Abos darauf, den Tarifgeber auszuwählen, von dem Sie Ihr Deutschland-Ticket bezogen haben. Dies erkennen Sie an der Produktbezeichnung in Ihrer Bestellbestätigung oder auf Ihrem Handy-Ticket. Beim Hinzufügen Ihres Abos nutzen Sie bitte die Abo-Auftragsnummer, die Ihnen in Ihrer Aktivierungsmail mitgeteilt wurde. Für weitere Hilfestellungen besuchen Sie das Aboportal.

Mit Start der Gültigkeit des Deutschland-Tickets am 01.05.2023 kann die BahnCard 100 im kompletten bundesweiten Nahverkehr (SPNV und ÖPNV) genutzt werden. Seit dem 01.01.2024 wird das Deutschland-Ticket in rein digitaler Form ausgegeben und Ihnen nach dem Kauf der BahnCard 100 per Email zugeschickt (Auftragsnummer). Voraussetzung für die Nutzung ist eine gültige Emailadresse, die Sie beim Kauf der BahnCard 100 hinterlegen, so wie die App DB Navigator. Eine genaue Anleitung zum Erhalt des Deutschland-Tickets finden Sie in der Email.

Ja, eine Nutzung der 1. Klasse im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) z.B. RE, RB und S-Bahn ist weiterhin möglich. In den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) z.B. U-Bahn, Straßenbahn und Bus ist die Nutzung der 1.Klasse (wenn vorhanden) weiterhin nicht möglich.

Ja. Bei der Fahrkartenkontrolle müssen Sie auf Aufforderung immer einen gültigen Lichtbildausweis vorzeigen. Dies gilt auch dann, wenn Ihre Chipkarte ein Lichtbild enthält. Es besteht immer die tarifliche Verpflichtung zur Vorlage des Ausweises.

Nein. Sie können das Deutschland-Ticket nicht am DB Fahrkartenautomaten kaufen. Sie erhalten es nur digital als Abonnement.

Kund:innen, die eine persönliche Beratung im DB Reisezentrum wünschen, bekommen dort Unterstützung von unseren Mitarbeitenden beim Abschließen des digitalen Abonnements. Beim Abschluss erhalten sie eine Auftragsnummer, mit der sie ihr Deutschland-Ticket zur sofortigen Nutzung in den DB Navigator laden können. Die Auftragsnummer selbst ist kein gültiges Deutschland-Ticket und berechtigt nicht zum Fahren.

In Verkehrsverbünden oder Landestarifen, in denen Chipkarten bereits etabliert sind, und in denen die DB als Vertriebspartnerin für den Verbund oder Landestarif auftritt, ist auch der Kauf des Tickets als Chipkarte möglich.

Die monatlichen Beträge Ihres Deutschland-Tickets werden zum Monatsersten oder zum 15. eines Monats abgebucht, je nach gewähltem Tarif.

Nein. Sie können das Deutschland-Ticket auch anders bezahlen.

Online (z.B. auf bahn.de):
Nur Lastschriftverfahren möglich.

Im Reisezentrum:
Kreditkarte
Barzahlung

Hinweis: Auch im Reisezentrum müssen Sie Ihre Kontoverbindung für Folgezahlungen angeben.

Wenn Sie das Deutschland-Ticket in unseren personenbedienten Kanälen (z.B. Reisezentrum) kaufen, können Sie es auch für eine dritte Person erwerben.

Sie können das Deutschland-Ticket außerdem im fahrplanbasierten Verkauf sowie über unseren Direkteinstieg für Dritte buchen.

Ja, Sie können für den Kauf des Deutschland-Tickets monatlich BahnBonus Punkte sammeln, wenn Sie das Ticket über die Kanäle auf bahn.de kaufen.

  • Die Gutschrift erfolgt nur bei Buchung online oder über mobile Vertriebswege.
  • Sie können keine BahnBonus Punkte sammeln, wenn Sie das Ticket bei Verkehrsverbünden oder in DB Reisezentren kaufen.
  • Sie müssen bei BahnBonus angemeldet sein, um Punkte zu erhalten.

Im Nahverkehr sind Reservierungen aufgrund der spontanen Nutzung der Züge und Busse nicht üblich. Es gibt jedoch einige Strecken, auf denen eine Sitzplatzreservierung angeboten wird. Für diese Strecken kann auch zu einem Deutschland-Ticket ein Sitzplatz kostenpflichtig hinzugebucht werden.

  • Kinder unter 6 Jahren reisen kostenfrei und benötigen keine Fahrkarte.
  • Kinder ab 6 Jahren brauchen eine eigene Fahrkarte, wie z.B. ein Deutschland-Ticket. Kostenfreie Mitnahme ist hier nicht möglich.

Kinder ab 6 Jahre können mit dem Deutschland-Ticket auch allein reisen.

  • Für das digitale Ticket benötigen Ihre Kinder ein mobiles Endgerät, die App DB Navigator und ein Schülerausweis oder anderen Lichtbildausweis.
  • Bei dem Deutschland-Ticket als Chipkarte zusätzlich zu der Chipkarte ebenfalls ein Schüler- bzw. Lichtbildausweis benötigt.

Nein, mit einem Deutschland-Ticket können Sie keine weiteren Personen mitnehmen. Ihre Mitreisenden brauchen eine eigene Fahrkarte.

Auch wenn Sie aus anderen Abonnements Mitnahmeregelungen kennen, gelten diese nicht für das Deutschland-Ticket.

Nein. Die Mitnahme von entgeltpflichtigen Hunden ist nicht im Deutschland-Ticket inkludiert. Sie können für entgeltpflichtige Hunde kein Deutschland-Ticket erwerben. Für die Strecke oder das jeweils durchfahrene Tarifgebiet brauchen Sie ein gültiges Tarifangebot für Hunde.

Zusätzlich gelten die Bestimmungen der Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen. Informieren Sie sich bitte über die gültigen Regelungen im jeweiligen Tarifgebiet.

Für die Fahrradmitnahme gelten die Tarifbestimmungen des Deutschlandtarifs, der Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen.

  • Prüfen Sie, ob auf Ihrer Strecke die Fahrradmitnahme kostenfrei möglich ist. Wenn ja, können Sie Ihr Fahrrad kostenfrei mitnehmen.
  • Wenn eine Fahrradkarte erforderlich ist, gilt dies auch für Fahrten mit dem Deutschland-Ticket.
  • Achten Sie auf regionale Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf andere Fahrgäste.
  • Informieren Sie sich im Voraus über erwartetes hohes Fahrradaufkommen auf www.bahn.de und im DB Navigator.

Weitere Informationen und Alternativen zur Fahrradmitnahme finden Sie unter zugportal/fahrrad.

Möchten Sie auf einer Reise eine Fernverkehrsfahrkarte mit dem Deutschland-Ticket kombinieren und dabei ein Fahrrad mitnehmen, so kaufen Sie bitte Ihre ‚Fahrradkarte Fernverkehr‘ bis zu Ihrem Zielbahnhof, den Sie ggf. mit einem Nahverkehrszug erreichen. Die Fahrradkarte Fernverkehr gilt ohne Mehrkosten auch für die Fahrt in den Nahverkehrszügen. Für die evtl. Weiterfahrt im ÖPNV (mit Bus, Straßenbahn o.ä.) gelten die Tarifregeln des jeweils genutzten Unternehmens. Gegebenenfalls ist der Kauf einer weiteren Fahrkarte für Ihr Fahrrad erforderlich.

 

Nein, das Deutschland-Ticket ist ausschließlich für die 2. Klasse erhältlich.

In einigen Verkehrsverbünden und Landestarifen (z.B. in Baden-Württemberg) können Sie Aufpreise für die 1. Klasse kaufen. Im Schienenverkehr gibt es gemäß Deutschlandtarif sogenannte Klassenübergänge. Diese sind für die jeweils genutzte Strecke als Einzelübergang sowie als Wochen- und Monatsübergang verfügbar. Die genutzte Strecke darf dabei nicht vollständig innerhalb eines Verkehrsverbundes oder Landestarifs liegen

Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist sowohl

  • als Einzelübergang,
  • oder als Monatsübergang für Zeitkarten

gemäß der Bedingungen des Deutschlandtarifs, der Verkehrsverbünde oder Landestarife erhältlich. 

Das Deutschland-Ticket gilt ab dem 1. Kalendertag des Gültigkeitszeitraums, wie auf dem persönlichen Ticket angegeben.

Nein. Das Deutschland-Ticket ist personalisiert und nur mit Namenseintrag und zusammen mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis gültig.

  • Das Deutschland-Ticket gilt in allen Nahverkehrszügen (RB, RE, S-Bahn) und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Straßenbahn, U-Bahn) der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen.
  • Das Deutschland-Ticket gilt nicht in Zügen der DB Fernverkehr AG (IC, EC, ICE) und anderer Fernverkehrsanbieter wie FlixTrain.
  • Die Nutzung im Vor- und Nachlauf ist möglich. Für die Strecke im Fernverkehr ist jedoch ein separates Ticket erforderlich.
  • Das Ticket gilt nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden.

Eine Tabelle mit detaillierten Angaben zum Geltungsbereich des Deutschland-Tickets finden Sie hier als PDF zum Download.

Das Deutschland-Ticket gilt deutschlandweit im Nahverkehr und auf bestimmten Strecken und Bahnhöfen im Ausland, zu denen auch Fahrkarten des Deutschlandtarifs und teilweise Fahrkarten deutscher Verkehrsverbünde und Landestarife gelten.

Welche Auslandsstrecken sind enthalten?

  • Gemeinschaftsbahnhöfe: Salzburg, Kufstein, Schaffhausen (inkl. Zulaufstrecken)
  • Bestimmte Strecken nach Frankreich und in die Niederlande
  • DB-Regio-Strecken im Außerfern (nur für Fahrten von und nach Deutschland, nicht im österreichischen Binnenverkehr)

Weitere ausländische Strecken:

Es gibt zusätzliche Strecken und Zonen, die mit dem Deutschland-Ticket erreicht werden können, z.B. nach Lauterbourg und Wissembourg in Frankreich (KVV). Einzelheiten und etwaige Besonderheiten innerhalb der teilnehmenden Landestarife und Verkehrsverbünde werden von diesen geregelt.

Bitte beachten Sie die Details im Geltungsbereich des Schienenverkehrs.

Eine Tabelle mit detaillierten Angaben zum Geltungsbereich des Deutschland-Tickets finden Sie hier als PDF zum Download.

Ja. Sie können das Deutschland-Ticket auch im laufenden Monat als "Abo-Sofort"-Variante im Reisezentrum kaufen und direkt losfahren.

Ja, der Umtausch und die Erstattung eines Deutschland-Tickets sind vor dem 1. Geltungstag der Fahrkarte unentgeltlich möglich und danach ausgeschlossen.

Im Vor- und Nachlauf zu einem Fernverkehrszug kann das Deutschland-Ticket genutzt werden. Allerdings ist für die Strecke im Fernverkehr dann immer ein separates Ticket notwendig. Dies hat Auswirkungen auf eventuelle Fahrgastrechte. Bei Verpassen des ggf. anschließenden Fernverkehrszugs ist die Zugbindung nicht aufgehoben und es können keine Erstattungsansprüche geltend gemacht werden.

Bei einer Kombination beider Tickets werden die Fahrten im Nahverkehr mit Nutzung des Deutschland-Tickets und die Fahrt im Fernverkehr mit Nutzung des Fernverkehrstickets jeweils als eigener Beförderungsvertrag betrachtet. Es entfällt der Anspruch durchgängiger Fahrgastrechte zwischen Nah- und Fernverkehr.

Beispielsweise wird bei einer Verspätung eines Nahverkehrszuges und damit verbundenem Anschlussverlust des Fernverkehrszuges die Zugbindung nicht aufgehoben und eine Fahrt mit einem späteren Zug mit einer Fahrkarte mit Zugbindung (z.B. Sparpreise) ist nicht möglich. Eventuelle fahrgastrechtliche Entschädigungsansprüche werden ebenfalls nur für das jeweilige Fernverkehrsticket oder das Deutschland-Ticket getrennt betrachtet.

Nein, das City-Ticket wird zum Flexpreis, Super Sparpreis und Sparpreis des Fernverkehrs angeboten. Das City-Ticket ist weiterhin im Flexpreis kostenfrei integriert. Beim Super Sparpreis und Sparpreis erfolgt die Ausgabe des kostenpflichtigen City-Tickets in Abhängigkeit der gewählten Verbindung.

Nein, eine Upgradefunktion von Nahverkehrs- auf Fernverkehrsfahrkarten ist nicht möglich. Für Reisen mit dem Fernverkehr benötigen Sie eine separate Fahrkarte.

Kund:innen, die bereits im Rahmen ihres regulären Verbund-/Landes-Tarif-Abos oder ihrer Jahreskarte eine Aufpreiskarte für Fernverkehrszüge besitzen, können diese weiterhin auf der entsprechenden Strecke nutzen. DB Fernverkehr und die betreffenden Verbünde prüfen derzeit die Möglichkeiten einer Kombinierbarkeit des Deutschland-Tickets mit einer Aufpreisfahrkarte für Fernverkehrszüge.

Ihre Zeitkarte im Fernverkehr bleibt vom Deutschland-Ticket unberührt. Das Deutschland-Ticket gilt ausschließlich für Reisen im Nahverkehr.

a) Für Reisende mit einer Fahrverkehrsfahrkarte mit inkludiertem Nahverkehr im Vor- und Nachlauf:

Es gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte: Der Reisende mit Fernverkehrsfahrkarte kann den nächsten Fernverkehrszug mit Fahrradmitnahme nehmen, der auf derselben Strecke und mit denselben Beförderern fährt, sofern ein Fahrradstellplatz verfügbar ist. Der Fahrradstellplatz kann im DB Reisezentrum oder über die Hotline 030-2970 kurzfristig gebucht werden. Ggf. anfallende zusätzliche Kosten können erstattet werden.

Wo wir ein besonders hohes Aufkommen an Reisenden mit Fahrrad erwarten, setzen wir nach Möglichkeit Fahrradlotsen ein. Wenn von vornherein ein hohes Aufkommen an Fahrradreisenden erwartet wird, informieren wir darüber in der Verbindungsauskunft auf www.bahn.de und im DB Navigator.

b) Für Reisende mit einer Fernverkehrsfahrkarte und Nutzung des Deutschland-Ticket im Vor- und Nachlauf:

Das Deutschland-Ticket und das Fernverkehrsticket sind immer separate Tickets. Dies hat Auswirkungen auf eventuelle Fahrgastrechte. Bei Verpassen des Fernverkehrszuges müssen Reisende für das Fahrrad eine neue Fahrradreservierung kaufen. Anfallende Kosten können nicht erstattet werden.

  • Bei einer Verspätung aufgrund einer Verspätung oder eines Zugausfalls im Nahverkehr von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof erhalten Sie 1,50 Euro Entschädigung pro Fall.
  • Beträge unter 4 Euro werden aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt. Sie können aber mehrere Verspätungsfälle sammeln.
  • Reichen Sie die gesammelten Fälle beim ServiceCenter-Fahrgastrechte oder der Fahrgastrechte-Abteilung des genutzten Eisenbahn-Verkehrsunternehmens ein.
  • Maximal werden 25 % des Wertes Ihres Deutschland-Tickets entschädigt.

Zur Geltendmachung von Fahrgastrechteansprüchen ist die Vorlage einer Verspätungsbescheinigung nicht erforderlich. Ansprüche werden durch das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen (z.B. durch das ServiceCenter Fahrgastrechte) reguliert, auch wenn keine solche Bescheinigung vorgelegt wird.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden also z.B. die Kosten für die Nutzung eines Fernverkehrszuges, ggf. die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels (z.B. Taxi) oder Hotelkosten auch ohne Vorlage einer solchen Bescheinigung erstattet.

Dies ist möglich, da sämtliche Zugverspätungen oder Ausfälle in den Informationssystemen elektronisch erfasst und ausgewertet werden.

Wenn Sie dennoch eine Bescheinigung über eine Zugverspätung oder einen Zugausfall wünschen, wenden Sie sich bitte an das Zugpersonal oder die DB Information. Bitte beachten Sie jedoch, dass solche Bescheinigungen ausschließlich im Eisenbahnverkehr ausgegeben werden.

Gesetzliche Fahrgastrechte gelten für den Eisenbahnverkehr und für den Busverkehr jeweils separat, nicht jedoch ‚verkehrsträgerübergreifend‘, wenn bei einer Reise z.B. Teilstrecken mit einem Bus und einem Zug gefahren werden. In diesem Fall werden die Teilstrecken mit dem Bus und mit dem Zug separat betrachtet und gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen reguliert. Wenn Reisende eine Verspätung auf der Busstrecke erlitten haben, machen sie ihre Ansprüche bitte beim verursachenden Busunternehmen geltend, für Verspätungen oder Ausfälle im Eisenbahnverkehr wenden sie sich bitte an das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen (z.B. an das ServiceCenter Fahrgastrechte).

Bitte beachten Sie, dass die Verspätung eines Busses mit Anschlussverlust auf den gewünschten Zug keine Ansprüche auf Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr begründet.

Nein, Reisende mit einem Deutschland-Ticket müssen für die Benutzung eines Fernverkehrszuges immer eine separate Fahrkarte kaufen.
Da das Deutschland-Ticket gesetzlich im § 3 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) als Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt definiert ist, erfolgt auch im Fahrgastrechtefall keine Erstattung von Fahrgeldern für die Benutzung von Fernverkehrszügen.

In Ausnahmefällen

  • wenn ein Ausfall oder eine Zugverspätung die letzte Verbindung des Tages mit Ankunft bis 24 Uhr betrifft,
  • eine Verspätung von mindestens 60 Minuten bei einer Zugverbindung mit planmäßiger Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr eintritt,

ist im Rahmen der gesetzlichen Regeln des §11 (2) der Eisenbahn-Verkehrsverordnung (EVO) auch die Nutzung eines ICE- oder IC/EC-Zuges möglich.
Auch in diesem Fall gilt: Für die Nutzung des ICE- oder IC/EC-Zuges müssen Sie sich zunächst eine Fahrkarte kaufen. Deren Fahrpreis wird dann im Rahmen der Regulierung fahrgastrechtlicher Ansprüche bis zu einer Höhe von 120 € erstattet. 

Bei einer Kombination beider Tickets werden die Fahrten im Nahverkehr mit Nutzung des Deutschland-Tickets und die Fahrt im Fernverkehr mit Nutzung des Fernverkehrstickets jeweils als eigener Beförderungsvertrag betrachtet. Es entfällt der Anspruch durchgängiger Fahrgastrechte zwischen Nah- und Fernverkehr. 

Beispielsweise wird bei einer Verspätung eines Nahverkehrszuges und damit verbundenem Anschlussverlust des Fernverkehrszuges die Zugbindung nicht aufgehoben und eine Fahrt mit einem späteren Zug mit einer Fahrkarte mit Zugbindung (z.B. Sparpreise) ist nicht möglich. Eventuelle fahrgastrechtliche Entschädigungsansprüche werden ebenfalls nur für das jeweilige Fernverkehrsticket oder das Deutschland-Ticket getrennt betrachtet.

Durch das Deutschland-Ticket kann es sein, dass einzelne Züge und Verbindungen stärker ausgelastet sind. Über die Verbindungsauskunft können Sie sich über die Auslastung Ihrer Strecke informieren. Wir empfehlen Ihnen sich zusätzlich über die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) vorzumelden. 

Alle Funktionen zur Verwaltung Ihres Deutschland-Tickets finden Sie im Aboportal. Hier können Sie Ihren Vertrag ändern und kündigen sowie Ihre Kundendaten anpassen.

Wenn Sie eine Bestellbestätigung erhalten haben, aber noch keine Aktivierungsmail, wird Ihre Bestellung derzeit noch vom Abo-Center verarbeitet. Falls Sie Ihre Aktivierungsmail kurz vor dem gewünschten Geltungsbereich noch nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Abo-Center.

Ihr Deutschland-Ticket Abo verlängert sich bis zu Ihrer Kündigung automatisch. Der Gültigkeitszeitraum auf dem Handy-Ticket aktualisiert sich automatisch zum Monatswechsel auf dem vorhandenen Ticket. Es wird kein zusätzliches Handy-Ticket für den Folgemonat angezeigt.

Aufgrund der aktuell sehr hohen Bearbeitungszeiten dauert die Durchführung von Kündigungsaufträgen derzeit länger. Nach Erhalt Ihrer Kündigungsbestätigung erhalten Sie Ihre Gutschrift rückwirkend. Für eine schnellere Bearbeitung, führen Sie Ihre Kündigung innerhalb der tariflichen Kündigungsfrist selbständig in unserem Aboportal durch.

Ab der neuen Version (ab 24.1) des DB Navigators wird Ihnen nur das Handy-Ticket für den aktuell gültigen Monat angezeigt. Der Gültigkeitszeitraum auf dem Handy-Ticket aktualisiert sich automatisch zum Monatswechsel auf dem vorhandenen Ticket. Es wird kein zusätzliches Ticket für den Folgemonat angezeigt.

Die Meldung „Tickets bis zum [Datum] sind bereits auf Ihrem Gerät“ bedeutet, dass die Aktualisierung für den neuen Monat am Monatsersten automatisch erfolgt.

Möglicherweise wird der Zeitraum in der Ticketvorschau unter „Reisen“ erst verzögert aktualisiert. Bitte öffnen Sie das Ticket, so dass der QR-Code zu sehen ist. Auf dem Ticket wird der aktuelle Zeitraum angezeigt. Diese Anzeige ist für die Nutzung und Kontrolle relevant.

Ihre Daten können Sie jederzeit selbst im Aboportal im Menüpunkt "Meine Daten" ändern. 

Mein Deutschland-Ticket wird doppelt abgebucht. Was kann ich tun?

  1. Prüfen, ob mehrere Abos vorliegen:

    Haben Sie versehentlich mehrere Abos bestellt, kündigen Sie ein Abo im Aboportal.
  2. Technischer Fehler:

    Liegt die Mehrfachbuchung an einem technischen Fehler, kontaktieren Sie bitte das Abo-Center über das Kontaktformular im Aboportal für eine Kulanzerstattung. Haben Sie bitte etwas Geduld für die Bearbeitung.
  3. Wichtig:

    Keine Rücklastschrift über die Bank veranlassen, um Sperrung des Kundenkontos und Kündigung aller Tickets zu vermeiden.

 

 

Wenn Sie bereits ein Abo auf einer Chipkarte haben und über das Aboportal zum Deutschland-Ticket gewechselt sind, können Sie in einigen Verbünden Ihre vorhandene Chipkarte wiederverwenden. Diese Information haben Sie im Wechselprozess und in Ihrer Bestellbestätigung erhalten.

Vor dem ersten Fahrtantritt mit den Konditionen des Deutschland-Tickets müssen Sie Ihre Karte einmalig selbständig aktualisieren.

Dies ist ab einen Tag nach Erhalt der Auftragsbestätigung spätestens jedoch innerhalb von 21 Tagen an den DB Automaten im Gebiet Ihres ausgebenden Tarifgebers möglich:

  1. Unter dem Link "Fahrkarten am DB Automat kaufen" finden Sie einen geeigneten DB Automat in Ihrem Tarifgebiet.
  2. Halten Sie Ihre Chipkarte am DB Automat an die Fläche mit dem Symbol (((e.
  3. Warten Sie 15 Sekunden bis die Aktualisierung erfolgreich durchgeführt wurde.

Da durch den Wechsel zum Deutschland-Ticket einige Chipkartenaktualisierungen im April und Mai zu erwarten sind, haben Sie bitte etwas Geduld, wenn die Ladezeit etwas länger ist.

Bitte beachten Sie, dass die Anzeige am Automaten bis zum 1. Geltungstag des Deutschland-Tickets fehlerhaft sein kann. Ihr Ticket wird trotzdem aktualisiert.