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Häufige Fragen zu "VVO"

Sie haben bereits ein Abo?

Sie können den direkten Umstieg auf das Handy-Ticket im Aboportal ausführen. Wenn Sie sich im Aboportal anmelden, erhalten Sie - sofern Ihr Angebot unterstützt wird - eine Hinweismeldung. Diese führt Sie durch die notwendigen Schritte, so dass Sie am Ende des Prozesses Ihr Abo in den DB Navigator hinzufügen können. Bitte beachten Sie, dass Sie beim DB Abo Ihre Papierfahrkarte an uns zurückschicken müssen. Alternativ können Sie diese auch in einem DB Reisezentrum (gegen Rückgabequittung) abgeben.

Sie haben noch kein Abo?

Sie können das Abo über folgende Wege erwerben:

  • In der App finden Sie die Buchungsstrecke. Oder Sie wechseln aus der Fahrplanauskunft heraus in die Buchung und dort unter "Zeitkarten & Abos" in die Buchungsstecke. Das hat den Vorteil, dass das Abo direkt nach der Buchung unter Meine Tickets in die App hinzugefügt wird.
  • Im DB Reisezentrum als Abo-Sofort: In dem Fall bezahlen Sie den ersten Monat sofort und erhalten einen Beleg mit der Auftragsnummer zum Hinzufügen in den DB Navigator.
  • Sie können das Verbundabo über folgende Wege erwerben:

  • Auf bahn.de/vvs, bahn.de/vvo und bahn.de/vrn
  • Hier muss anschließend das Abo vom Inhaber, wie in der E-Mailbestätigung beschrieben, in die App geladen werden.
  • Im DB Reisezentrum als Abo-Sofort, soweit Ticket Office vorhanden ist
  • Der Kunde erhält, nachdem er die Lastschrift erteilt hat, einen Beleg mit der Auftragsnummer zum Hinzufügen in die App.
  • Mit einem Bestellschein
  • Leider ist die Auswahl als Handy-Ticket auf dem Bestellschein aktuell nicht möglich. Daher ist ein handschriftlicher Vermerk erforderlich, wenn die Ausgabe als Handy-Ticket gewünscht ist.

Sie können ein VVO-Abo, welches Sie von der DB Vertrieb GmbH beziehen, als Handy-Ticket hinzufügen. Es muss eines der folgenden Angebote sein:

  • Abo-Monatskarte digital
  • Ermäßigte Abo-Monatskarte digital
  • 9-Uhr-Abo-Monatskarte digital
  • JobTicket
  • BildungsTicket VVO
  • Deutschland-Ticket
  • ​​​​​​​Deutschland-Ticket Jobticket

Handy-Tickets sind generell personengebunden und damit nicht übertragbar auf andere Personen.