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Häufige Fragen zu "VRN"

Das Handy-Ticket muss nach den Tarifbestimmungen und wie bei den bisherigen Papiertickets vor dem Einsteigen bzw. vor dem Überschreiten der Bahnsteigsperre gekauft werden.

Sie haben bereits ein Abo?

Sie können den direkten Umstieg auf das Handy-Ticket im Aboportal ausführen. Wenn Sie sich im Aboportal anmelden, erhalten Sie - sofern Ihr Angebot unterstützt wird - eine Hinweismeldung. Diese führt Sie durch die notwendigen Schritte, so dass Sie am Ende des Prozesses Ihr Abo in den DB Navigator hinzufügen können. Bitte beachten Sie, dass Sie beim DB Abo Ihre Papierfahrkarte an uns zurückschicken müssen. Alternativ können Sie diese auch in einem DB Reisezentrum (gegen Rückgabequittung) abgeben.

Sie haben noch kein Abo?

Sie können das Abo über folgende Wege erwerben:

  • In der App finden Sie die Buchungsstrecke. Oder Sie wechseln aus der Fahrplanauskunft heraus in die Buchung und dort unter "Zeitkarten & Abos" in die Buchungsstecke. Das hat den Vorteil, dass das Abo direkt nach der Buchung unter Meine Tickets in die App hinzugefügt wird.
  • Im DB Reisezentrum als Abo-Sofort: In dem Fall bezahlen Sie den ersten Monat sofort und erhalten einen Beleg mit der Auftragsnummer zum Hinzufügen in den DB Navigator.
  • Sie können das Verbundabo über folgende Wege erwerben:

  • Auf bahn.de/vvs, bahn.de/vvo und bahn.de/vrn
  • Hier muss anschließend das Abo vom Inhaber, wie in der E-Mailbestätigung beschrieben, in die App geladen werden.
  • Im DB Reisezentrum als Abo-Sofort, soweit Ticket Office vorhanden ist
  • Der Kunde erhält, nachdem er die Lastschrift erteilt hat, einen Beleg mit der Auftragsnummer zum Hinzufügen in die App.
  • Mit einem Bestellschein
  • Leider ist die Auswahl als Handy-Ticket auf dem Bestellschein aktuell nicht möglich. Daher ist ein handschriftlicher Vermerk erforderlich, wenn die Ausgabe als Handy-Ticket gewünscht ist.

Wenn Sie Ihr VRN-Abo von der DB Vertrieb GmbH bezogen haben, können Sie über das Aboportal Ihr VRN-Abo hinzufügen und verwalten. Für den Umtausch können Sie unter Meine Abos > Services > Umtausch Ihr Anliegen schreiben.

  • Geignet für Personen mit Hauptwohnsitz im VRN bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs ohne Ausbildungsnachweis, für Schüler:innen, Studierende, Auszubildene, FSJ, Engagierte im Bundefreiwillendienst bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs mit Ausbildungsnachweis
  • Für beliebig viele Fahten ganztägig in der 2. Klasse im gesamten VRN und in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in Baden-Württemberg, die in die Verbundtarife der baden-württembergischen Verkehrsverbünde oder in den bwtarif einbezogen sind.