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Häufige Fragen zu "Gültigkeit"

Das Deutschland-Ticket gilt ab dem 1. Kalendertag des Gültigkeitszeitraums, wie auf dem persönlichen Ticket angegeben.

Nein. Das Deutschland-Ticket ist personalisiert und nur mit Namenseintrag und zusammen mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis gültig.

  • Das Deutschland-Ticket gilt in allen Nahverkehrszügen (RB, RE, S-Bahn) und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Straßenbahn, U-Bahn) der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen.
  • Das Deutschland-Ticket gilt nicht in Zügen der DB Fernverkehr AG (IC, EC, ICE) und anderer Fernverkehrsanbieter wie FlixTrain.
  • Die Nutzung im Vor- und Nachlauf ist möglich. Für die Strecke im Fernverkehr ist jedoch ein separates Ticket erforderlich.
  • Das Ticket gilt nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden.

Eine Tabelle mit detaillierten Angaben zum Geltungsbereich des Deutschland-Tickets finden Sie hier als PDF zum Download.

Das Deutschland-Ticket gilt deutschlandweit im Nahverkehr und auf bestimmten Strecken und Bahnhöfen im Ausland, zu denen auch Fahrkarten des Deutschlandtarifs und teilweise Fahrkarten deutscher Verkehrsverbünde und Landestarife gelten.

Welche Auslandsstrecken sind enthalten?

  • Gemeinschaftsbahnhöfe: Salzburg, Kufstein, Schaffhausen (inkl. Zulaufstrecken)
  • Bestimmte Strecken nach Frankreich und in die Niederlande
  • DB-Regio-Strecken im Außerfern (nur für Fahrten von und nach Deutschland, nicht im österreichischen Binnenverkehr)

Weitere ausländische Strecken:

Es gibt zusätzliche Strecken und Zonen, die mit dem Deutschland-Ticket erreicht werden können, z.B. nach Lauterbourg und Wissembourg in Frankreich (KVV). Einzelheiten und etwaige Besonderheiten innerhalb der teilnehmenden Landestarife und Verkehrsverbünde werden von diesen geregelt.

Bitte beachten Sie die Details im Geltungsbereich des Schienenverkehrs.

Eine Tabelle mit detaillierten Angaben zum Geltungsbereich des Deutschland-Tickets finden Sie hier als PDF zum Download.

Im Vor- und Nachlauf zu einem Fernverkehrszug kann das Deutschland-Ticket genutzt werden. Allerdings ist für die Strecke im Fernverkehr dann immer ein separates Ticket notwendig. Dies hat Auswirkungen auf eventuelle Fahrgastrechte. Bei Verpassen des ggf. anschließenden Fernverkehrszugs ist die Zugbindung nicht aufgehoben und es können keine Erstattungsansprüche geltend gemacht werden.

Nein, eine Upgradefunktion von Nahverkehrs- auf Fernverkehrsfahrkarten ist nicht möglich. Für Reisen mit dem Fernverkehr benötigen Sie eine separate Fahrkarte.

Kund:innen, die bereits im Rahmen ihres regulären Verbund-/Landes-Tarif-Abos oder ihrer Jahreskarte eine Aufpreiskarte für Fernverkehrszüge besitzen, können diese weiterhin auf der entsprechenden Strecke nutzen. DB Fernverkehr und die betreffenden Verbünde prüfen derzeit die Möglichkeiten einer Kombinierbarkeit des Deutschland-Tickets mit einer Aufpreisfahrkarte für Fernverkehrszüge.