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Häufige Fragen zu "Für Teilnehmende"

Nein, das Veranstaltungsticket gilt nur innerhalb Deutschlands.

Sie dürfen auch in "Nichtbundeseigenen Bahnen" fahren - also in Zügen, die nicht von der DB betrieben werden, aber auf derselben Strecke fahren.

Ausnahmen:

Verbindungen im Seeverkehr sind ausgeschlossen. Das Veranstaltungsticket gilt nicht im Eurostar und nicht im NightJet.

In der Auftragssuche kann der Reisende das Ticket stornieren. Dazu braucht er die auf dem Fahrschein abgedruckte Auftragsnummer.

Nach dem 1. Geltungstag ist ein Umtausch oder eine Stornierung ausgeschlossen. Der Geltungstag ist auf Ihrem Ticket aufgedruckt.

  • Kinder bis 5 Jahre fahren immer kostenfrei mit und müssen nicht auf dem Ticket eingetragen sein.
  • Kinder ab 6 Jahren können nicht kostenfrei mit dem Veranstaltungsticket mitgenommen werden, weil es sich hierbei um ein Angebot für Geschäftsreisende handelt.

Mit dem Veranstaltungsticket der Bahn reisen Sie und Ihre Veranstaltungsteilnehmenden in den Nah- und Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn mit 100 Prozent Ökostrom und und somit CO2-frei. Damit verringern Sie nachhaltig den CO2-Ausstoß der Veranstaltung.

Informationen zu Gruppenreisen haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.

Informationen zu Ihren Fahrgastrechten und wie Sie Ihre Entschädigung beantragen können finden Sie hier:

Grundsätzlich muss der Veranstalter mit der Deutschen Bahn vereinbart haben, dass er ein Veranstaltungsticket anbietet. Teilnehmende legitimieren sich dann mit einem geeigneten Nachweis zur Veranstaltung (z.B. Eintrittskarte, Teilnahmebestätigung, Einladung, Registrierung).

Als Teilnehmer:in buchen Sie das Veranstaltungsticket online über die Website der Veranstaltung. Ausnahmen sind gegebenenfalls bei Firmenveranstaltungen mit dem jeweiligen Unternehmen vereinbart.

Sie bezahlen das Veranstaltungsticket mit Ihrer persönlichen Kreditkarte oder PayPal.

Ja, Sie können BahnBonus Punkte sammeln, wenn Sie das Veranstaltungsticket online bestellen.

Bei der Online Buchung müssen Sie einen identischen Abfahrts- und Zielbahnhof angeben. Daher müssen Sie die Tickets für Hin- und Rückfahrt getrennt buchen, wenn Sie auf dem Rückweg einen anderen Zielbahnhof ansteuern möchten.

Nein, eine separate Rechnung gibt es nicht. Da die Mehrwertsteuer aber auf dem Ticket angegeben wird, gilt dieses zum Vorsteuerabzug. Sie können das Ticket Ihrer Reisekostenabrechnung beigelegen.