Junge schaut aus Zugfenster

Allein reisende Kinder

Egal ob Familie oder Freunde: Der Reiseradius von Kindern und Jugendlichen nimmt konstant zu. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Angebote und Services.

Vorteile für allein reisende Kinder und junge Erwachsene

So buchen Sie ein Ticket für allein reisende Kinder

Im oberen Teil dieser Seite oder auf der Startseite von bahn.de geben Sie im ersten Schritt in der Buchungsmaske Ihren gewünschten Start- und Zielbahnhof sowie das Reisedatum ein. Wählen Sie als Reisender „Kinder 6-14 J.“ aus. 

Bitte beachten Sie: Das Bordpersonal steht für allein reisende Kinder als Ansprechpartner zur Verfügung, jedoch können die Zugbegleiter:innen oder andere Mitarbeiter:innen keine Verantwortung übernehmen. Ob ein Kind alleine reisen kann, entscheiden die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Es kommt natürlich immer auf das Kind an, entscheidend ist der Entwicklungsstand und die geistige Reife. Im Gegensatz zum Flugzeug ist die Bahn ein offenes System mit Ein- und Ausstiegen für jedermann entlang der Reisestrecke. Reist ein Kind alleine und ohne Begleitung, liegt die Verantwortung für das Wohlergehen des Kindes nach wie vor bei den Erziehungsberechtigten. 

Tipps und Tricks für die Reise Ihres Kindes

  • Besprechen Sie mit dem Kind vorzeitig die Reise, deren Ablauf und die Abholung. Vereinbaren Sie Handlungsoptionen in einem Störfall, wie z.B. anzurufen oder sich an das Zugpersonal zu wenden.
  • Wenn möglich, Direktverbindungen wählen. Falls Umstiege nicht vermeidbar sind, empfehlen wir, eine erhöhte Umsteigezeit von mindestens 20 Minuten einzuplanen.
  • Reservieren Sie Ihrem Kind einen Sitzplatz und begleiten Sie das Kind zum richtigen Wagen. Informationen über die Wagenreihung finden Sie auf unserer Website oder in der App. Beim Ausstieg wird das Kind idealerweise auch direkt an der Wagentür abgeholt.
  • Sprechen Sie unser Zugpersonal beim Einstieg an. Auch wenn sie die Fürsorgepflicht aufgrund ihrer vielfältigen Aufgaben nicht übernehmen können, werden sie allein reisenden Kindern besonderes Augenmerk schenken.
  • Statten Sie Ihr Kind mit elektronischen Devices wie Handy oder Tablet aus. Geben Sie Ihrem Kind auch ein Ladekabel mit, an jedem Sitzplatz sind Steckdosen vorhanden.
  • Geben Sie Ihrem Kind einen Zettel mit Telefonnummern für den Notfall, der Zieladresse sowie der Route mit, dies kann hilfreich sein.
  • Geben Sie Ihrem Kind Snacks oder ein wenig Geld für das Bordbistro mit.

 

FAQ - Häufige Fragen und Antworten

Grundsätzlich dürfen Kinder ab dem 6. Lebensjahr auch ohne Begleitperson mit uns reisen. Ob Ihr Kind alleine reisen kann, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte aufgrund des Entwicklungsstandes und der geistigen Reife Ihres Kindes. Wir unterstützen auch das Reisen mit Geschwistern. Auch hier fahren jüngere Geschwisterkinder kostenlos mit, wenn sie bei der Buchung angegeben und somit auf dem Fahrschein des älteren Geschwisterkindes vermerkt wurden.

Unser Bordservicepersonal steht Ihrem Kind entlang der Reise und Ihnen beim Ein- und Ausstieg selbstverständlich als Ansprechpartner zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

Entscheiden Sie sich als Eltern/Erziehungsberechtigte dafür, dass Ihr Kind alleine reisen kann, verbleibt die Fürsorgepflicht auch während der Fahrt bei den erziehungsberechtigten Personen, auch wenn Sie nicht an Bord sind.

Nach § 4 Abs. 1 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) werden Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nur in Begleitung einer Aufsichtsperson befördert.

Ob ein Kind alleine reisen kann, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte aufgrund des Entwicklungsstandes und der geistigen Reife Ihres Kindes. Entscheiden Sie sich als Eltern/Erziehungsberechtigte dafür, dass Ihr Kind ohne Sie oder eine andere erwachsene Begleitperson im Fernverkehr reist, liegt die Verantwortung für das Kind bei Ihnen. Die Bordmitarbeiter der DB übernehmen keine besondere Fürsorge- und Obhutspflicht für Kinder.

Sollten die DB-Mitarbeiter während der Reise eine konkrete Gefahr für das Kind bzw. Dritte erkennen, werden sie selbstverständlich helfend tätig, indem sie beispielsweise den Kontakt zu den Eltern aufnehmen oder das Kind in die Obhut der Bundespolizei übergeben (Vgl. § 8 Abs. 2 EVO).

Wir arbeiten derzeit an bedarfsgerechten Begleitlösungen und informieren Sie umgehend, sobald neue Services zur Verfügung stehen.

Bei Ausgabe und Nutzung eines City-Tickets im Super Sparpreis und Sparpreis zahlen alleinreisende Kinder den Preis zum Kindertarif für eine Einzelfahrt des jeweiligen Verbundes.