Dürfen auch Kinder unter 6 Jahren alleine reisen?
Nach § 4 Abs. 1 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) werden Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nur in Begleitung einer Aufsichtsperson befördert.
Nach § 4 Abs. 1 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) werden Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nur in Begleitung einer Aufsichtsperson befördert.