Ihre Rechte als unser Fahrgast
Hier finden Sie Informationen, welche Entschädigung Ihnen bei Zugverspätungen, verpassten Anschlüssen oder ausgefallenen Zügen zusteht und wie und wo Sie diese beantragen.
Sie können bei uns Ihre Fahrgastrechte für alle Züge der Deutschen Bahn geltend machen: S-Bahn, RB, RE, IRE, IC/EC, ICE sowie Nachtzüge.
Diese Ansprüche haben Sie im Rahmen Ihrer Fahrgastrechte
So können Sie Ihren Entschädigungsanspruch geltend machen...
Entschädigung online über Ihr Kundenkonto beantragen
In 3 Schritten digital zur Entschädigung:
Um Ihren Fahrgastrechte-Antrag online zu starten, loggen Sie sich bitte in Ihr Kundenkonto ein.
Wählen Sie in Ihrer Buchungsübersicht die entsprechende Reise oder Streckenzeitkarte aus, für die Sie Entschädigung beantragen wollen. Klicken Sie innerhalb des Reiters "Fahrgastrechte" den Button "Entschädigung beantragen" an.
Sie werden ab hier Schritt für Schritt durch den Prozess geleitet. Es sind nur wenige Klicks und Eingaben notwendig, um den Antrag abzusenden.
Entschädigung mit dem Fahrgastrechte-Formular beantragen
In 3 Schritten per Fahrgastrechte-Formular zur Entschädigung:
Mit dem Fahrgastrechte-Formular erfragen wir die zur Bearbeitung Ihres Entschädigungsanliegens notwendigen Angaben.
Bitte tragen Sie zunächst die Daten zu Ihrem geplanten Reiseverlauf und Ihrem tatsächlichen Reiseverlauf ein.
Wählen Sie im nächsten Schritt die gewünschte Art der Entschädigung aus. Sie können hier zwischen einem Gutschein oder der Auszahlung des Geldbetrages wählen. Bitte beachten Sie: Bei einer Erstattung in Folge eines Fahrtabbruchs am Startbahnhof ist ausschließlich die Auszahlung eines Geldbetrags möglich.
Ergänzen Sie abschließend noch die weiteren Angaben zur Bankverbindung (falls Sie eine Überweisung wünschen) und Ihre persönlichen Daten und bestätigen Sie Ihre Angaben mit Ihrer Unterschrift.
Zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir Ihre Fahrkarte oder eine Fahrkartenkopie. Wenn Ihre Fahrkarte keinen Preisaufdruck hat, legen Sie bitte zudem einen Kostennachweis bei (Ausnahme: BahnCard 100).
Weitere Belege, falls vorhanden:
- Reservierungsbeleg, falls Sie Ihre Reservierung durch einen Zugausfall oder eine Zugverspätung nicht nutzen konnten
- Etwaige Belege für Erstattungsanliegen, beispielsweise eine Zusatzfahrkarte für einen anderen Zug/Bus, Taxiquittung, Hotelrechnung, Fahrradkarte oder einen Fahrtkostennachweis
- Im Zug ausgestellte Bescheinigungen wie zum Beispiel die „Bescheinigung Fahrgastrechte“ oder die „Bescheinigung über Komfortmängel“
Ist alles komplett? Dann senden Sie das Formular und die Belege per Post an folgende Adresse:
DB Dialog GmbH
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Deutschland
Alternativ können Sie die Unterlagen auch in einem DB Reisezentrum oder Ihrer Verkaufsstelle abgeben.
Bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust haben Sie die Möglichkeit, sich das Ticket direkt im DB Reisezentrum erstatten zu lassen und eine Auszahlung zu erhalten. Ist eine Bearbeitung im DB Reisezentrum nicht möglich wird der Antrag auf Erstattung zur Bearbeitung an das Servicecenter Fahrgastrechte weitergeleitet.
Ein in einer DB Agentur oder einem DB Reisezentrum eingereichter Antrag auf Entschädigung wird zur Bearbeitung immer an das Servicecenter Fahrgastrechte weitergeleitet.
Beachten Sie die Sonderfälle, in denen Ihr Antrag nur über das Servicecenter und nicht in einem Reisezentrum bearbeitet werden kann!
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Bei Zugverspätungen und Zugausfällen sind die Rechte der Fahrgäste gesetzlich geregelt. Grundlage bildet hierbei die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Neufassung).
Fahrgastrechte gelten einheitlich im Eisenbahnverkehr in Deutschland und in Europa und räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein.
Nachfolgend finden Sie Links zu den wichtigsten Gesetzen und Verordnungen zum Thema Fahrgastrechte.
Lösen Sie Gutscheine mit einer 7-stelligen alphanumerischen Gutscheinnummer direkt bei einer Buchung im Internet ein. Sie können Ihren Gutschein natürlich auch an DB-Automaten beim Kauf von DB-Fahrkarten anrechnen lassen.