Sie sind nicht einverstanden mit...
- einer Entscheidung zu Ihrer Entschädigung
Sollten Sie mit einer Entscheidung des Servicecenter Fahrgastrechte nicht zufrieden sein, richten Sie Ihren Widerspruch bitte ebenfalls an das Servicecenter Fahrgastrechte (Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main). Bei einem Widerspruch wird Ihre Eingabe von einem anderen Mitarbeiter komplett neu bewertet. - der Bearbeitung Ihres Widerspruchs
Sind Sie mit der Bearbeitung Ihrer Einwände durch das Eisenbahnunternehmen nicht zufrieden bzw. zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung von Reisenden und im Zusammenhang mit Fahrgastrechten können Sie sich an die nachfolgenden Schlichtungsstellen wenden. In allen anderen Fällen nehmen wir nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Schlichtungsstelle bundesweit |
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Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. | Schlichtungsantrag Online-Formular Bahn |
Schlichtungsstelle Reiseschutz |
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Sofern Sie mit der Beratung zum Reiseschutz nicht zufrieden sind, wenden Sie sich bitte an: | ||
Versicherungsombudsmann e.V. | Tel.: 0800 3696000 |
Schlichtungsstellen regional |
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Nordrhein-Westfalen | Fax: 0211 / 3 80 96 66 | |
Niedersachsen/Bremen | Fax: 0511 16 68 96 20 00 |
Schlichtungsstelle im Ausland |
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Republik Österreich | Tel.: +43 1 5050707 710 |
Nationale Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte |
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Eisenbahn-Bundesamt |