Hauptnavigation

Benachrichtigungen zur Reise bei geändertem Fahrplan

Sie haben eine Benachrichtigung zu Ihrer Reise erhalten, weil sich Änderungen bei Ihrer Reise ergeben haben.

Wir versuchen kurzfristige Fahrplanänderungen zu vermeiden, aber manchmal ist das aufgrund von Baustellen oder anderen nicht vorhersehbaren Ereignissen nicht möglich. So kann es passieren, dass Ihr geplanter Zug zu einer geänderten Zeit abfährt oder ankommt. In Ausnahmefällen kann es auch notwendig sein, dass Ihr Zug von einem anderen Bahnhof abfahren muss oder woanders ankommt, z.B. Frankfurt(Main) Süd statt Frankfurt(Main) Hauptbahnhof. Sehr selten kann es vorkommen, dass die Verbindung komplett gestrichen wird. Wenn die Zugbindung aufgehoben wird, erhalten Sie eine Benachrichtigung.

Sie haben jetzt folgende Möglichkeiten:

Suchen Sie in der Reiseauskunft am gewünschten Tag nach einer Alternative. Den Link dazu finden Sie direkt in der Benachrichtigungs-Mail. Dort sind alle Angaben schon voreingestellt, so dass Sie leicht eine Übersicht bekommen, wann und wo Ihr Zug fährt bzw. welche Alternativen Sie haben.

Flexpreisticket

Dann können Sie jede andere Verbindung der gleichen Art (z.B. ICE) auf der gewählten Strecke nutzen, auch zu einem späteren Zeitpunkt.

Sparpreisticket

Sollte Ihre gebuchte Verbindung nicht mehr möglich sein (Zug- oder Haltausfall), dürfen Sie mit einem anderen Zug fahren.

Dies können Sie auch, wenn eine Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort zu erwarten ist. Dann können Sie bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen oder die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt antreten, wenn dadurch die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof verringert werden kann.

Was bedeutet aufgehobene Zugbindung?

Nahverkehrsfahrkarte

Dann können Sie jede andere Verbindung der gleichen Art (z.B. RB/RE) auf der gewählten Strecke nutzen.

Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen, aber einen höherwertigen Zug (z.B. Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, dann müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte bezahlen. Anschließend können Sie sich die Kosten über das Servicecenter Fahrgastrechte erstatten lassen. Diese Regelung gilt nicht bei erheblich ermäßigten Fahrkarten (z.B. Deutschland-Ticket, Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket).