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Häufige Fragen zu "Anmelden"

Für eine Teilnahme an BahnBonus ist eine Anmeldung zwingend erforderlich.

Nein, Sie müssen sich nur einmal zu BahnBonus anmelden. Alle gesammelten Punkte, egal ob aus privaten oder geschäftlichen Reisen, werden zentral unter ihrer BahnBonus Nummer gesammelt.

Die digitale BahnBonus Karte dient als Nachweis Ihrer BahnBonus Teilnahme, Ihres persönlichen Statuslevels und enthält die Nummer zum Punktesammeln. Sie finden diese in der BahnBonus App.

Wenn Sie für die BahnCard Services registriert sind, können Sie sich zur E-Mail-Kommunikation der DB Fernverkehr AG anmelden.

Alternativ können Sie sich auch über die BahnBonus App zur E-Mail-Kommunikation anmelden. Dazu wählen Sie in der BahnBonus App den Reiter "Infos" und aktivieren die "E-Mail-Kommunikation". Die BahnBonus App steht zum Download in den App Stores von Apple und Google zur Verfügung.

Durch Ihre Zustimmung zur E-Mail-Kommunikation werden Sie über aktuelle BahnBonus Aktionen informiert. Zudem schonen Sie die Umwelt nachhaltig.

Sie können BahnBonus jederzeit ohne Angabe von Gründen ordentlich wie folgt kündigen:

  • online 
  • per E-Mail an bahnbonus-service@bahn.de
  • telefonisch unter 030 29 70
  • per Post an DB Fernverkehr AG, BahnBonus Service, 60644 Frankfurt am Main.

Nach erfolgter Kündigung des Teilnehmers verfallen alle angesammelten BahnBonus Punkte sowie ein etwaiges Statuslevel und es können keine neuen BahnBonus Punkte gesammelt werden.

Bei personalisierten Fahrkartenprämien müssen Sie sich im Zug legitimieren. Das geht zum Beispiel mit Ihrer BahnCard, der BahnBonus Card oder der digitalen BahnBonus Karte, die in der BahnBonus App zu finden ist.

Die Legitimierung erfolgt mit Hilfe der BahnBonus Card oder der digitalen BahnBonus Karte, die in der BahnBonus App und der App DB Navigator zu finden ist. Die digitale BahnBonus Statuskarte ist nur in der BahnBonus App aufrufbar.

Um Ihre E-Mail Adresse zu ändern, loggen Sie sich in Ihrem Kundenkonto ein. 

Die DB Fernverkehr AG übernimmt seit dem 1. Juli 2023 für das Vorteilsprogramm BahnBonus die Pauschalversteuerung nach § 37a EStG.

Basis für die Berechnung des geldwerten, steuerpflichtigen Vorteils ist das Datum der Prämienpunkte-Einlösung. Das bedeutet: Prämienpunkte, die Sie vor dem 1. Juli 2023 eingelöst haben, müssen weiterhin in der individuellen Lohnsteuer angegeben werden. Die Pauschalversteuerung gilt seit dem 1. Juli 2023.