Häufige Fragen zu "VGN"

Sie bekommen die meisten VGN-Angebote als Online- oder Handy-Ticket. Dazu zählen u.a.:

  • Einzelfahrkarten
  • TagesTicket Plus
  • 365-Euro-Ticket 
  • Solo 31
  • Wochenwertmarke Ausbildung
  • Monatswertmarke Ausbildung

Wichtig: Einzelfahrkarten, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Das TagesTicket Plus ist auch online über die Reiseauskunft erhältlich. 

Ein Solo 31 gilt ab dem gewünschten Kalendertag 31 Tage lang im ausgewählten Geltungsbereich. Bei Kauf eines digitalen Solo 31 entfällt im Gegensatz zum Papierticket die Vorlage des Verbundpasses. Die erforderlichen Tarifzonen sind bereits auf dem Ticket hinterlegt. Ein Solo 31 ist nicht übertragbar und beinhaltet keine Mitnahmeregelung.

  • Eine Wochenwertmarke Ausbildung gilt immer für eine Kalenderwoche von Montag bis Sonntag im gewählten Geltungsbereich.
  • Eine Monatswertmarke Ausbildung gilt immer für ein Kalendermonat (ab 1. des jeweiligen Monats) im gewählten Geltungsbereich.
  • Beide Wertmarken sind persönlich und nur in Kombination mit einem VGN-Verbundpass Ausbildung gültig. Die individuelle Nummer des Verbundpasses müssen Sie beim Ticketkauf in der App angeben.

Das Ticket gibt es im Abonnement für 12 Monate. Die Abbuchung erfolgt im Lastschriftverfahren in 10 Abbuchungsbeträgen zu je 36,50 Euro, die letzten zwei Monate sind Freimonate.

Für Schüler:innen und Auszubildende (nicht für Student:innen) mit einem Verbundpass(-antrag) des VGN (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg)

Das Ticket endet nach Ablauf der Geltungsdauer automatisch und kann bei entsprechender Berechtigung jährlich neu beantragt werden.

Die Abbuchung erfolgt im Lastschriftverfahren in 10 Abbuchungsbeträgen zu je 36,50 Euro, die letzten zwei Monate sind Freimonate.

Der Gültigkeitsbeginn kann zum 1. eines jeden Kalendermonats gewählt werden.

Das Ticket gilt 12 Monate und maximal so lange wie die Gültigkeit des gesonderten Verbundpass.

Ein Verbundpassantrag für Personen ab 15 Jahren muss bei der Bestellung als Nachweis der Berechtigung (Schulbescheinigung) nachgewiesen werden oder es kann ein gültiger Verbundpass mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten vorgelegt werden.