Hauptnavigation

faq

Häufige Fragen zu "Nutzung"

Was kann ich tun, wenn ich meine BahnCard verloren habe? Wie kann ich die BahnCard verlängern oder upgraden bzw. downgraden?

BahnCard: Verloren, Verlängern, Upgraden

Mit einer BahnCard 1. Klasse erhalten Sie den BahnCard Rabatt auch in der 2. Klasse. Sie erhalten aber mit einer BahnCard 2. Klasse keinen Rabatt für Fahrkarten in der 1. Klasse.

Nein, der BahnCard Rabatt wird in den Spar- und Super Sparpreisen ausschließlich auf den Preisanteil der Fernverkehrsreise gewährt. Das zusätzliche City-Ticket beim Sparpreis und Super Sparpreis wird nicht rabattiert, da es nicht Teil des Spar- bzw. Super-Sparpreis ist, sondern der jeweilige Verbundpreis zur Anwendung kommt, so dass dessen Entgelt an den jeweiligen Verkehrsverbund fließt.

In den Flexpreisen wird das City-Ticket kostenlos hinzugegeben. Hier übernimmt die DB die Kosten.

Nein, das ist nicht möglich. Die andere Person muss die BahnCard über ihr eigenes Kundenkonto kaufen.

Das gilt auch für die Jugend BahnCard 25.

Tipp: Sie können einen Gutschein zum Verschenken auf www.bahn.de/gutscheine bestellen. Die andere Person kann diesen Gutschein beim Kauf einer BahnCard einsetzen.

Seit dem 9. Juni 2024 wird die BahnCard 25 als rein digitale BahnCard zur Verfügung gestellt und auf die Ausstellung einer zusätzlichen Plastikkarte verzichtet.

Nutzen Sie stattdessen einfach Ihre digitale BahnCard in der App DB Navigator. Loggen Sie sich dafür in Ihr Kundenkonto ein und klicken auf den Bereich "BahnCard". Dort können Sie die BahnCard auswählen, die Sie in die App laden möchten.

Falls Sie kein Smartphone haben, können Sie in Ihrem Kundenkonto auf bahn.de ein Ersatzdokument als PDF-Dokument mit QR-Code abrufen. Dieses Dokument können Sie ausdrucken und bei Ihrer Bahnreise mitführen. Das Ersatzdokument wird in Ihrem Kundenkonto zur Verfügung gestellt.

Eine Anleitung zum Abruf finden Sie unter www.bahn.de/digitalebc

Nein, Flixtrain ist kein Unternehmen der Deutschen Bahn. Die BahnCard 100 hat in diesen Zügen keine Gültigkeit.