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Was passiert, wenn mein Zug bei einer Dienstantrittsreise ausfällt oder verspätet ist?

Nutzen Sie die nächste Reisemöglichkeit, Ihre Fahrkarte hat keine Zugbindung.

Da die Fahrkarte für Dienstantrittsreisen für Sie kostenfrei ist, erhalten Sie keine Fahrpreisentschädigung. Die Fahrpreisentschädigung ist zwischen der Deutschen Bahn AG und der Bundeswehr pauschal abgegolten.

Sollten Sie sich ein Upgrade für die 1. Klasse gekauft haben, können Sie hierfür eine Entschädigung in Abhängigkeit von der Höhe der Verspätung beantragen. Ab 60 Minuten Verspätung am Zielort erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent, ab 120 Minuten Verspätung am Zielort eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des tatsächlich von Ihnen bezahlten Fahrpreises.