Ihre Vorteile
- Gilt in Fernverkehrszügen
- Gilt auch in Nahverkehrszügen (z.B. RE, RB, IRE, S-Bahn), wenn diese im Vor- und Nachlauf zum Fernverkehrszug mit dabei sind.
- Gilt auch in mehr als 95% des reinen Schienenpersonennahverkehrs (z.B. RE, RB, IRE, S-Bahn)
- Inklusive Sitzplatzreservierung
- Inklusive City-Ticket
Häufig gestellte Fragen zur Dienstantrittsreise Bundeswehr
Das Angebot gilt nur, wenn Sie von der Bundeswehr zu einem Termin gebeten werden. Für Ihre Reise haben Sie bereits Aktionsgutscheincodes erhalten. Mit diesen können Sie über Buchungsseite ein kostenloses Ticket für die An- und Abreise erstellen.
Nein, das Ticket ist zweckgebunden und darf nicht für andere Reisen genutzt werden.
Neben dem Online-Ticket (digital oder Papierform) und Ihrem Ausweisdokument ist auch die reisebegründende Unterlage (Schreiben der Bundeswehr) vorzulegen.
Es handelt sich hierbei um das Schreiben der Bundeswehr, mit dem Sie aufgefordert werden, einen Termin bei der Bundeswehr wahrzunehmen. Hier ist der Grund für Ihre Reise aufgeführt. Dieser kann z. B. Folgender sein:
- Einberufungsbescheid
- Entlassungsbescheid
- Dienstantrittsreise
Einladung
- zum Vorstellungsgespräch
- zur ärztlichen Untersuchung
- zum Auswahlverfahren/Assessment
- zur Vertragsunterzeichnung
Die Reise ist für Sie kostenlos. Die Buchung des Tickets wird durch einen Aktionsgutscheincode (16-stellig), der Ihnen übermittelt wurde, durchgeführt.
Sie werden am Ende der Buchung aufgefordert, den Aktionsgutscheincode (16-stellig) einzugeben und zu bestätigen. Ihren gültigen Aktionsgutscheincode finden Sie auf Ihrer reisebegründenden Unterlage.
Nein, der Aktionsgutscheincode gilt nur für die einfache Fahrt. Für die Rückfahrt benötigen Sie einen zweiten Aktionsgutscheincode. Die Rückfahrt sollte sicherheitshalber erst dann gebucht werden, wenn der Zeitpunkt der Rückfahrt bekannt ist.
In welcher Wagenklasse Sie reisen dürfen, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Schreiben der Bundeswehr (reisebegründende Unterlage).
- Hin- oder Rückfahrt (je ein Aktionsgutscheincode)
- Sitzplatzreservierung in der 1. bzw. 2. Klasse
- City-Ticket am Start- und/oder Zielbahnhof, sofern “+ City” auf dem Ticket vermerkt ist. Das City-Ticket gilt ausschließlich an dem bei der Buchung angegebenen Reisetag.
- Gepäck. Neben Ihrem Handgepäck dürfen Sie ein weiteres größeres Gepäckstück kostenlos mitführen. Weitere Infos unter: https://www.bahn.de/service/zug/gepaeck
- Upgrade von 2. Klasse auf 1. Klasse
- Fahrradmitnahme: Sie benötigen eine Fernverkehrs-Fahrradkarte mit Stellplatzreservierung
- ÖPNV-Ticket zum Bahnhof, sofern nicht durch das City-Ticket abgedeckt. Mehr Infos zum City-Ticket: https://www.bahn.de/angebot/weiterreise/city-ticket
Mit dem Ticket haben Sie keine Zugbindung. Mit einem Ticket für einen ICE oder einen anderen Fernverkehrszug der Produktklasse ICE können Sie auf der gebuchten Strecke und innerhalb der Gültigkeit alle Fernverkehrszüge (z. B. ICE, RJ, RJX, IC/EC) und Züge des Nahverkehrs (z. B. IRE, RE, RB, S-Bahn) nutzen. Mit einer Fahrkarte der Produktklasse IC/EC können Sie auf der gebuchten Strecke und innerhalb der Gültigkeit alle IC/EC und Züge des Nahverkehrs (z. B. IRE, RE, RB, S-Bahn) nutzen. Haben Sie eine Fahrkarte für die Produktklasse RB/RE, dann dürfen Sie nur die Züge des Nahverkehrs (z. B. IRE, RE, RB, S-Bahn) innerhalb der Gültigkeit nutzen.
Dienstantrittsreisende der 1.Klasse und 2. Klasse haben keinen Zugang zur DB Lounge.
Ausgenommen ist hiervon das selbst erworbene 1. Klasse Upgrade. Mit diesem haben Sie Zutritt zur DB Lounge.
Nein, eine Kindermitnahme ist bei Dienstantrittsreisen der Bundeswehr ausgeschlossen.
Nein, das ist nicht zulässig.
Das Angebot richtet sich nur an Personen, die im Rahmen Ihrer Bewerbung einen Termin bei der Bundeswehr wahrzunehmen haben.
Tickets für Dienstantrittsreisen der Bundeswehr dürfen nur auf den eigenen Namen gebucht werden.
Ja. Eine bereits vorhandene BahnCard 1. Klasse ist bei der Buchung eines Upgrades von der 2. in die 1. Klasse anzugeben. Diese Kosten sind vom Nutzer selbst zu tragen.
Nutzen Sie die nächste Reisemöglichkeit, Ihre Fahrkarte hat keine Zugbindung.
Da die Fahrkarte für Dienstantrittsreisen für Sie kostenfrei ist, erhalten Sie keine Fahrpreisentschädigung. Die Fahrpreisentschädigung ist zwischen der Deutschen Bahn AG und der Bundeswehr pauschal abgegolten.
Sollten Sie sich ein Upgrade für die 1. Klasse gekauft haben, können Sie hierfür eine Entschädigung in Abhängigkeit von der Höhe der Verspätung beantragen. Ab 60 Minuten Verspätung am Zielort erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent, ab 120 Minuten Verspätung am Zielort eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des tatsächlich von Ihnen bezahlten Fahrpreises.
Nein, das ist nicht zulässig. Bitte stornieren Sie die Fahrkarte online. Gehen Sie dazu auf www.bahn.de und anschließend auf die Funktionsfläche „Meine Reisen“. Dort können Sie mit Ihrem Namen und der Auftragsnummer des Tickets, Ihre Buchung aufrufen und stornieren.
Das Ticket zur Dienstantrittsreise hat im Fernverkehr eine Gültigkeit von 5 Tagen. 1 Tag vor und bis 3 Tage nach gewähltem Reisedatum. Es besteht keine Zugbindung.
Ja, Sie können bei fehlerhafter Buchung den Button Sofortstorno nutzen und im Anschluss das Ticket mit den korrekten Daten und dem ursprünglichen Aktionsgutscheincode neu buchen. Eine spätere Stornierung ist nur über das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr möglich.
Ihr Ticket hat im Fernverkehr eine Gültigkeit von 5 Tagen. 1 Tag vor und bis 3 Tage nach gewähltem Reisedatum, ohne Zugbindung. Sollte Ihr Reiseanlass außerhalb dieser Gültigkeit liegen, ist eine Neubuchung mit einem neuen Aktionsgutscheincode erforderlich.