Gibt es besondere Regelungen für die Mitnahme von zusammengelegten Fahrrädern in internationalen Zügen nach Österreich und/oder Norditalien?
Zusammengelegte Fahrräder können in den DB-ÖBB-Kooperationszügen zwischen München und Norditalien (z.B. nach/von Verona, Venedig, Bologna) über Österreich mitgenommen werden, wenn sie die Maße 90x60x40 cm einhalten. Diese Räder sind unverpackt, wie Handgepäck über oder unter dem Sitz bzw. in den vorhandenen Gepäckregalen zu verstauen.
Ein zusammengelegtes Fahrrad mit größeren Maßen gilt als kostenpflichtiges Fahrrad. Dies kann mit Fahrradkarte sowie einer Stellplatzreservierung mitgenommen werden. Dazu darf es jedoch nicht zusammengelegt sein.