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Wer bearbeitet mein Entschädigungsanliegen und was ist das Servicecenter Fahrgastrechte?

Grundsätzlich werden Entschädigungsanliegen immer von dem Eisenbahnunternehmen bearbeitet, das das Ticket ausgegeben hat. In der Regel erkennen Sie das ausgebende Eisenbahnunternehmen am Logo auf dem Ticket.

Zur Abwicklung der Entschädigungsansprüche hat die Deutsche Bahn gemeinsam mit den Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland ein einheitliches Verfahren eingeführt.

Hierbei ist das Servicecenter Fahrgastrechte (SC FGR) zentraler Dienstleister zur Bearbeitung der Entschädigungsanträge. Neben der Deutschen Bahn lassen zahlreiche weitere Eisenbahnunternehmen die fahrgastrechtlichen Ansprüche Ihrer Kund:innen im SC FGR bearbeiten. Wenn Sie wissen möchten, welche Eisenbahnunternehmen das genau sind, finden Sie hier eine Übersicht.

Wenn Sie ein Ticket an das SC FGR schicken, das von einem Eisenbahnunternehmen stammt, das nicht am gemeinsamen Verfahren teilnimmt, ist das kein Problem. In diesem Fall wird das SC FGR Ihr Anliegen selbstverständlich an die zuständige Bahn weiterleiten. Tipp: Um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen, wenden Sie sich am besten direkt an das jeweilige Eisenbahnunternehmen, das Ihr Ticket ausgegeben hat.