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Was passiert bei der Kontrolle, wenn mein Akku leer ist oder ich mein Handy verloren habe?

Wenn Sie bei einer Fahrkartenkontrolle das HandyTicket nicht vorzeigen können, (z.B. infolge einer technischer Störung, eines leeren Akkus etc.) gelten Sie als Fahrgast ohne gültige Fahrkarte. Es wird eine Kontrollbeanstandung bzw. Fahrpreisnacherhebung erstellt. In solchen Fällen der Nichtverfügbarkeit oder der fehlerhaften Übertragung der Fahrkarte sind Sie vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig eine gültige Fahrkarte zu erwerben.