Was mache ich, wenn mein Zug ausfällt oder eine erhebliche Verspätung am Zielbahnhof zu erwarten ist?
Bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten oder mehr bei nationalen Reisen bzw. von 60 Minuten oder mehr bei internationalen Reisen am Zielbahnhof
Ihrer Fahrkarte können Sie:
- bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt die Fahrt auf der gleichen Strecke oder auf einer anderen Strecke fortsetzen
- die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen
- andere, nicht reservierungspflichtige Züge nutzen (eine ggf. erforderliche Fahrkarte müssen Sie zunächst bezahlen und können Sie sich anschließend erstatten lassen; erheblich ermäßigte Fahrkarten können davon ausgenommen sein*)
Bei Fahrkarten mit Zugbindung (z. B. Sparpreis) ist diese automatisch aufgehoben. Was bedeutet aufgehobene Zugbindung?
- Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen, aber einen höherwertigen Zug (z.B. Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, dann müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte bezahlen. Anschließend können Sie sich die Kosten über das Servicecenter Fahrgastrechte erstatten lassen. Diese Regelung gilt nicht bei erheblich ermäßigten Fahrkarten (z.B. Deutschland-Ticket, Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket).