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Warum führt die DB Fernverkehr AG die Pauschalversteuerung ein?

Durch die pauschale Versteuerung entfällt seit dem 1. Juli 2023 der administrative Aufwand sowohl für Arbeitnehmer:in als auch Arbeitgeber:in.

Bisher mussten, je nach Höhe, lohnsteuerpflichtige Geschäftsreisende den geldwerten, steuerpflichtigen Vorteil in ihrer persönlichen Steuererklärung angeben und ihre:n Arbeitgeber:in zwecks Meldung an das Finanzamt über die eingelösten Prämien informieren. Viele Arbeitgeber:innen haben daher die private Verwendung geschäftlich gesammelter Punkte oder die Teilnahme an BahnBonus im geschäftlichen Kontext untersagt.

Mit dieser Vereinfachung zieht die DB Fernverkehr AG mit anderen Vorteilsprogrammen (z.B. aus der Luftfahrt) gleich und erhöht die Attraktivität der Bahn für Geschäftsreisen.