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Warum darf ich keine Fahrräder mit Elektromotor mit DB Gepäckservice versenden?

Fahrräder ohne Elektromotor können mit dem DB Gepäckservice versendet werden.

Der Versand von Fahrrädern mit Elektromotoren ist allerdings nicht möglich, da Akkus, die ein Gefahrgut darstellen, hierzu ausgebaut werden müssen. Diese Akkus und auch etwaige Ersatz-Akkus dürfen allerdings aufgrund einer Verschärfung der Richtlinien in der Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter RID nicht separat im Zug mitgeführt werden. Deshalb können Sie keine Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes als Gepäck versenden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, Fahrräder mit Elektromotoren unter bestimmten Voraussetzungen im Zug mitzunehmen. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier: