Wann darf ich ein anderes Verkehrsmittel (z.B. Bus oder Taxi) als Ersatz nutzen und werden mir die Kosten erstattet?
Die Kosten werden bis maximal 120 Euro erstattet, wenn:
- Ihre planmäßige Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr liegt und
- eine Verspätung von mindestens 60 Minuten erwartet wird.
Auch bei Zugausfall gilt dies, wenn es die letzte geplante Verbindung des Tages ist und der Zielbahnhof ohne anderes Verkehrsmittel nicht bis 24 Uhr erreicht werden kann.
Voraussetzung:
- Kein anderes Verkehrsmittel wird vom Eisenbahnunternehmen gestellt.
- Kontaktaufnahme mit dem Eisenbahnunternehmen vor Ort (DB Verkaufsstelle, DB Information oder Zugpersonal) ist nicht möglich.
Wenn das Eisenbahnunternehmen ein Ersatzverkehrsmittel stellt, hat dies Vorrang.
Die 120-Euro-Grenze gilt nicht bei Hilfeleistung gemäß Artikel 20 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Verordnung (EU) 2021/782.