Was passiert, wenn mein Zug ausfällt oder verspätet ist?
Bei Zugausfall oder Verspätung ist die Zugbindung im Fernverkehr unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben. Für Ihr Bundeswehr-Ticket gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte und die Regelungen der Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn AG.
Da das Bundeswehr-Ticket für Sie kostenfrei ist, erhalten Sie keine Fahrpreisentschädigung. Die Fahrpreisentschädigung wird zwischen der Deutschen Bahn AG und der Bundeswehr pauschal abgegolten.
Sollten Sie sich einen Aufpreis für die 1. Klasse gekauft haben, erhalten Sie dafür die Entschädigung in Abhängigkeit von der Höhe der Verspätung. Ab 60 Minuten Verspätung am Zielort erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent, ab 120 Minuten Verspätung am Zielort eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des tatsächlich von Ihnen bezahlten Fahrpreises.
Konnten reservierte Sitzplätze wegen Zugverspätung nicht eingenommen werden, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Reservierungsentgelts.
Die Rückzahlung des Reservierungsentgelts können Sie (formlos) im Servicecenter Fahrgastrechte beantragen. Oder wenden Sie sich alternativ an eine DB-Verkaufsstelle (DB Reisezentrum oder DB Agentur).