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Was sind meine Fahrgastrechte?

  • Fern- und Regionalverkehr der Deutschen Bahn: Fahrgastrechte treten mit Basis der bekannten Verspätung zum Buchungszeitpunkt in Kraft. Das heißt, wenn ein (Anschluss-)Zug zum Buchungszeitpunkt bereits 60 min bekannte Verspätung hat, können hierfür keine Fahrgastrechte geltend gemacht werden.
  • Verbund: Im Verbund sind die Tickets nicht umtauschbar.