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Häufige Fragen zu "AVV Augsburg"

Sie bekommen die meisten AVV-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket.

  • Kurzstreckenticket
  • Einzelticket
  • Tagesticket
  • Fahrrad-Tagesticket
  • Wochenkarte
  • Monatskarte

Wichtig: EinzelTickets, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. Sofern eine Buchung des EinzelTickets als Online-Ticket erfolgt, gilt der gewählte Fahrtantritt als Gültigkeitsbeginn.

Nein. Bei Fahrten im Stadtgebiet Augsburg können alle Verbundverkehrsmittel zwischen den Haltestellen Hauptbahnhof, Königsplatz, Frohsinnstr., Theodor-Heuss-Platz, Ulrichsplatz, Moritzplatz, Rathausplatz, Staatstheater und Prinzregentenstraße kostenfrei benutzt werden. Die kostenfreie Nutzung ist auch im Vor- oder Nachlauf an ein gültiges AVV Ticket (z. B. Kurzstrecke) möglich. Beim Durchfahren der kostenfreien City-Zone werden alle Haltestellen gezählt.

Haben Sie unterschiedliche oder weite Wege zum Ausbildungsbetrieb und zur Berufsschule?
Dann haben wir etwas für Sie: Das 365-Euro-Ticket AVV gilt 1 Jahr für Schüler:innen/Auszubildende im AVV-Gesamtnetz.

Sie fahren 365 Tage im Jahr für umgerechnet nur 1 Euro am Tag.

Das 365-Euro-Ticket AVV ist geeignet für Schüler:innen und Auszubildende, ein Nachweis ist zwingend erforderlich. Wohnort und Schule/Ausbildungsstelle müssen im Tarifgebiet des AVV liegen.

Beachten Sie bitte: Das 365-Euro-Ticket AVV ist nicht für Student:innen gültig.

Das Ticket gilt 12 Monate und maximal so lange wie die bei der Bestellung vorgelegte Schul-/Ausbildungsbescheinigung.

Das Ticket endet nach Ablauf der Geltungsdauer automatisch und kann bei entsprechender Berechtigung jährlich neu beantragt werden.

Die Abbuchung erfolgt im Lastschriftverfahren

  • entweder per Einmalzahlung über 365 Euro
  • oder in 10 Abbuchungsbeträgen zu je 36,50 Euro, die letzten zwei Monate sind Freimonate – die monatliche Zahlweise ist bei Schüler:innen nur bei Einstieg zum 01.08., 01.09. oder 01.10. möglich