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Muss ich als Geschäftsreisende:r privat genutzte Prämien in meiner Lohnsteuerbescheinigung angeben?

Die DB Fernverkehr AG übernimmt seit dem 1. Juli 2023 für das Vorteilsprogramm BahnBonus die Pauschalversteuerung nach § 37a EStG. Das bedeutet für Sie:
Werden im Rahmen von BahnBonus auf geschäftlichen Reisen BahnBonus Punkte gesammelt und diese für privat genutzte Prämien eingelöst, wird der geldwerte, steuerpflichtige Vorteil übernommen.