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Kann ich meinen Rollstuhl oder mein Hilfsmittel verschicken?

Wenn Sie Ihren Rollstuhl oder orthopädisches Hilfsmittel nicht bei der Zugfahrt mitnehmen können oder wollen, können Sie es mit dem Gepäckservice kostenlos befördern lassen, wenn das Merkzeichen "G/aG" in Ihrem Schwerbehindertenausweis eingetragen ist (max. ein Stück pro Fahrt).

Bei der Beförderung sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • Maximalmaße: Rollstuhl 125 cm lang x 110 cm breit x 160 cm hoch, orthopädisches Hilsmittel max. 200 cm lang
  • Maximalgewicht: 31,5 kg
  • Dreirädrige Krankenfahrstühle, Krankenfahrräder, Hand-Bikes sowie Elektrofahrzeuge sind von der Beförderung mit dem DB Gepäckservice ausgeschlossen.
  • Der Versand ab Hermes PaketShop ist nicht möglich.
  • Der Rollstuhl/das Hilfsmittel muss vollständig verpackt sein.

Bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen "G/aG" können Sie den Service in den DB Verkaufsstellen und über die Mobilitätsservicezentrale buchen.