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Ich fahre mit einer internationalen Fahrkarte aus dem Ausland nach Deutschland. Bekomme ich bei Verspätung in Deutschland eine Entschädigung?

Ja. Die Fahrgastrechte gelten auch im internationalen Verkehr vom Ausland nach Deutschland. Unabhängig davon, wer die Verspätung verursacht hat, gilt: für internationale Fahrkarten: Das Eisenbahnunternehmen, das die Fahrkarte ausgegeben hat, bearbeitet den Verspätungsfall.