Was ist, wenn mein Kind während der Reise besondere Hilfe benötigt?
Sollten DB Mitarbeitende während der Reise eine konkrete Gefahr für das Kind bzw. Dritte erkennen, werden sie selbstverständlich helfend tätig, indem sie beispielsweise den Kontakt zu den Eltern aufnehmen oder das Kind in die Obhut der Bundespolizei übergeben (Vgl. § 8 Abs. 2 EVO).