Welche Ersatzansprüche bestehen für nicht erstattungsfähige Fahrkarten?
Bei Nichtantritt der Reise:
- Den Fahrkartenpreis der nicht erstattungsfähigen Fahrkarte und das Reservierungsentgelt
Bei außerplanmäßiger Beendigung der Reise:
- Erstattung des Reservierungsentgelts und 50% des Fahrkartenpreises
Versicherungssumme:
- Entspricht dem versicherten Fahrkartenpreis