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Warum müssen die Namen aller Reisenden eingetragen werden?

Das Länder-Ticket oder das Quer-durchs-Land-Ticket ist ein Angebot für Einzelpersonen und Gruppen, die einen Tag lang günstig durch ein Bundesland reisen möchten. Der Weiterverkauf oder auch das Verschenken eines benutzten Tickets ist nicht gestattet.

Darum ist ein Länder-Ticket oder ein Quer-durchs-Land-Ticket nur gültig, wenn die Namen und Vornamen aller reisenden Personen auf dem Ticket eingetragen sind. Personen, die unterwegs zusteigen, müssen unmittelbar nach ihrem Zustieg Namen und Vornamen auf dem Ticket eintragen.

Die Eintragungen können wie nachfolgend beschrieben vorgenommen werden:

Bei Tickets, die in DB Reisezentren und DB Agenturen gekauft wurden:

  • Die erste Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite
  • Die Mitfahrer und Mitfahrerinnen auf der Rückseite

Bei Tickets, die online gekauft und als Online-Ticket ausgegeben wurden:

  • Die Namen aller Reisenden sind bereits im Buchungsprozess anzugeben

Bei Tickets, die am DB Automaten gekauft wurden:

  • Alle Reisenden in den dafür vorgesehenen Zeilen

Bei Tickets, die bei kooperierendem Verkehrsunternehmen (z.B. im Bus), gekauft wurden:

  • Alle Reisenden an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte