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Welche anderen Gepäckstücke darf ich im Zug mitnehmen?

Welche anderen Gepäckstücke darf ich im Zug mitnehmen?
Neben Taschen, Trolleys und Koffern können Sie folgende Gegenstände mitnehmen:

Kinderwagen:

  • Empfohlen werden leicht zusammenklappbare Modelle oder Buggies.
  • Abstellmöglichkeiten befinden sich in Kleinkindabteilen, Familienbereichen oder in deren Nähe.
  • Bei hoher Auslastung (Ferien, Feiertage, Wochenenden) kann der Platz begrenzt sein.
     

Faltfahrräder, Falt-Pedelecs, Elektrokleinstfahrzeuge:

  • Faltfahrräder, Falt-Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter, E-Tretroller, E-Kickboard) dürfen zusammengeklappt mitgenommen werden. 
  • Diese müssen sicher verstaut werden und dürfen andere Reisende nicht behindern oder verletzen.

Fahrräder:

  • Erlaubt in bestimmten Fernverkehrszügen (Kennzeichnung in Ankunfts- und Abfahrtsplänen sowie Reiseauskunft).
  • Benötigt wird eine Fernverkehrs-Fahrradkarte mit Stellplatzreservierung.
  • Stellplätze sind in der Regel in Wagen der 2. Klasse, Sitzplatz kann auf Wunsch reserviert werden.
  • Sitzplatz und Stellplatz sind meist im gleichen Wagen, in manchen Fällen in verschiedenen Wagen.
  • Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen.

Orthopädische Hilfsmittel:

  • Rollstuhl, Rollator oder Gehhilfe werden kostenfrei befördert.
  • In einigen Verkehrsverbünden gelten abweichende Regelungen.