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Wann muss ich das Jobticket bezahlen?

Die Bezahlung ist immer zum Vertragsbeginn fällig.

Entscheiden Sie sich für die günstigere, jährliche Zahlweise wird der Gesamtbetrag zum ersten Tag der Gültigkeit fällig. Bei der monatlichen Zahlweise wird zu jedem Monatsersten die anteilige Aborate abgebucht (12 Abbuchungen im Jahr).

Das mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarte Serviceentgelt wird ebenfalls zu Beginn des jeweiligen Abo-Jahres abgebucht.

Mit der Bestellung erteilen Sie dem Abo-Center ein SEPA-Lastschriftmandat, mit dem die monatliche oder jährliche Aborate sowie das ggf. fällige Serviceentgelt abgebucht werden.