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Was muss ich bei der Mitnahme von Falträdern beachten?

Sie können zusammengeklappte Fahrräder kostenfrei als Handgepäck mitnehmen. Sie müssen dafür keine Fahrradkarte oder Stellplatzreservierung buchen.

Ein zusammengeklapptes Faltrad muss im Zug wie Gepäck untergebracht werden. Nutzen Sie z.B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche. Halten Sie Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Feuerlöscher frei. Diese müssen zu Ihrer eigenen Sicherheit frei bleiben.

Wenn Sie das zusammengeklappte Faltrad in der Ablage über dem Sitzplatz unterbringen, achten Sie bitte auf Folgendes:

  • das Faltrad kann nicht verrutschen
  • Reisende werden nicht gefährdet

Tipp: Packen Sie das Rad in eine Tasche oder befestigen Sie es vorsichtig mit mitgebrachten Spanngurten zwischen anderen Gepäckstücken.