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Was muss ich bei der Mitnahme meines E-Tretrollers/E-Scooter beachten?

Sie können ein Elektro-Kleinstfahrzeug (z. B. E-Scooter, E-Tretroller, E-Kickboard) in allen Fernverkehrs-Zügen mitnehmen (ICE, ECE, IC/EC, RJX, TGV). Beachten Sie folgende Punkte.

Kostenfreie Mitnahme als Handgepäck:

  • Das Fahrzeug muss zusammengeklappt und sicher verstaut sein.

Nicht zusammengeklapptes Fahrzeug:

  • Gilt als Traglast. Sie können es nur mitnehmen, wenn es sicher untergebracht wird.

Unterbringungsmöglichkeiten:

  • Gepäckregale
  • Gepäckablagen über dem Sitz
  • Stellflächen unter und zwischen den Sitzen

Sicherheitsvorkehrungen:

  • Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug in der Gepäckablage über dem Sitz nicht verrutscht und keine Gefahr für Sie und Mitreisende besteht.
  • Empfehlung: Das Fahrzeug in einer Tasche verstauen oder zwischen anderen Gepäckstücken sicher verkeilen.

Akku-Richtlinien:

  • Sie dürfen den eingebauten Akku während der Beförderung weder entnehmen, laden, noch anderweitig (z. B. als Powerbank) nutzen..