Was muss ich bei der Mitnahme meines E-Tretrollers/E-Scooter beachten?
Sie können ein Elektro-Kleinstfahrzeug (z. B. E-Scooter, E-Tretroller, E-Kickboard) in allen Fernverkehrs-Zügen mitnehmen (ICE, ECE, IC/EC, RJX, TGV). Beachten Sie folgende Punkte.
Kostenfreie Mitnahme als Handgepäck:
- Das Fahrzeug muss zusammengeklappt und sicher verstaut sein.
Nicht zusammengeklapptes Fahrzeug:
- Gilt als Traglast. Sie können es nur mitnehmen, wenn es sicher untergebracht wird.
Unterbringungsmöglichkeiten:
- Gepäckregale
- Gepäckablagen über dem Sitz
- Stellflächen unter und zwischen den Sitzen
Sicherheitsvorkehrungen:
- Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug in der Gepäckablage über dem Sitz nicht verrutscht und keine Gefahr für Sie und Mitreisende besteht.
- Empfehlung: Das Fahrzeug in einer Tasche verstauen oder zwischen anderen Gepäckstücken sicher verkeilen.
Akku-Richtlinien:
- Sie dürfen den eingebauten Akku während der Beförderung weder entnehmen, laden, noch anderweitig (z. B. als Powerbank) nutzen..